Mecklenburg-Vorpommern: Erstes Grundstück jagdfrei
Frau R. besitzt ein etwa 9 Hektar großes Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern. Seit Jahrzehnten engagiert sie sich im Tier- und Naturschutz und setzt sich für ein friedliches Nebeneinander von Mensch und Tier ein. Sie und ihre Familie sind überzeugte Vegetarier. Weil sie das Töten jeglicher Art verabscheut, kann es die Tierfreundin nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf ihrem eigenen Grund und Boden Tiere tot schießen. Auf ihrem Land möchte sie die ihr anvertraute Natur pflegen und das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen.
Bereits im April 2013 beantragte Frau R. die sofortige jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Sie berief sich dabei auf den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der in seinem Urteil vom 26.6.2012 entschieden hatte: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Die Grundstückseigentümerin gab als Begründung an, dass sie sich als Pazifistin in ihren Menschenrechten beeinträchtigt fühle, wenn auf ihrem Grundstück Tiere getötet werden.
auf jagdrechtliche Befriedung stattgegeben wurde
Allerdings war zu diesem Zeitpunkt die aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs erforderliche Änderung des Bundesjagdgesetzes noch nicht in Kraft getreten. Nachdem der neue 6a Bundesjagdgesetz am 6.12.2013 in Kraft getreten war, kam es zu einem langen und für die Grundstückseigentümerin zermürbenden Schriftwechsel mit den Behörden. Die am Verwaltungsverfahren Beteiligten teilten mit, dass sie die Ernsthaftigkeit der ethischen Gründe bezweifelten.
Die Jagdgenossenschaft und der Jagdpächter wendeten sich im Oktober 2014 mit einem Schreiben an die Behörde gegen eine Befriedung des Grundstücks vor Ablauf des Jagdpachtvertrags im Jahr 2019.
Schließlich kam dann doch die freudige Nachricht: Die untere Jagdbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim stellte die 9 Hektar ab 1.4.2016 jagdfrei als erstes Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern.
Seit April 2016 ist das Grundstück
Ich habe es geschafft mein Grundstück ist jagdbefriedet! , freut sich Frau R. Allerdings sind die Gebühren in Mecklenburg-Vorpommern gewaltig. Es bleibt ein diffuses, erschreckendes Gefühl, Ethik muss man sich leisten" können. Denn für den angefallenen Verwaltungsaufwand erhielt die Tierfreundin einen Kostenbescheid über 1.400 Euro.
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