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Österreich Verfassungsgerichtshof prüft Jagdgesetz |
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Österreichische Jagdgegner erhalten derzeit Rückenwind vom Verfassungsgerichtshof: Ein Waldbesitzer aus Spittal in Kärnten, der die Jagd auf seinem Eigentum nicht länger dulden will, hatte Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Dieser prüft ob das Kärntner Jagdgesetz verfassungskonform ist: Der Waldbesitzer sei nach derzeitigem Recht verpflichtet, eine ethisch abgelehnte Aktivität auf dem eigenen Grundstück dulden zu müssen. Der Eingriff in das Eigentumsrecht scheine »eine besondere Intensität aufzuweisen«, so die Verfassungsrichter im Prüfbeschluss. Auch ein Jagdgegner aus Niederösterreich, Bezirk Melk, ist inzwischen mit seinem Anliegen vor dem Verfassungsgerichtshof. In Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark sind bereits weitere Verfahren anhängig. |
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![]() "Auf meinem Grundstück soll kein Tier von einem Jäger erschossen werden", sagt Werner Scherhaufer. Im Oktober 2015 stellte einen Antrag auf Jagdfreistellung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Schärding. Doch sein Antrag auf Jagdfreistellung wurde abgelehnt. Wenn nötig, will er sein Menschenrecht durch alle Instanzen durchfechten. |
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Anträge aus Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark |
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Informationen:
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