Deutschland: Kühe in Ketten - noch weitere 10 Jahre?
Noch immer werden in Deutschland mehr als eine Million Kühe und Rinder auf engstem Raum angekettet - oft das ganze Jahr über. Auf über 28.000 Höfen leiden Kühe in tierquälerischer Anbindehaltung. [1] Damit wollte die Bundesregierung eigentlich Schluss machen. So wurde es 2021 im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart. Die Tierindustrie lobbyiert heftig gegen das geplante Verbot der Anbindehaltung.
In den nächsten Wochen und Monaten berät der Bundestag über das neue Tierschutzgesetz. Doch schon jetzt sieht es so aus, dass das neue Gesetz den Namen »Tierschutz« nicht verdient, sondern ein Tiernutz-Gesetz mit vielen Schlupflöchern wird - und dass die Kettenhaltung von Kühen weiter erlaubt bleibt.
Welche Schlupflöcher höhlen das Verbot der tierquälerischen Anbindehaltung aus?
1. »Anbindehaltung von Tieren - ob Esel, Ziege, Rind etc. - wird grundsätzlich untersagt.« So heißt es im Entwurf des Bundeskabinetts zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 24.5.2024. Hört sich eigentlich gut an. Doch weiter heißt es: »Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren untersagt.« Das heißt: Kühe dürfen noch bis 2035 (!) das ganze Jahr über angekettet in engen Ställen stehen. [2]
2. Ausnahmen für kleine Betriebe: Bei Ställen mit weniger als 50 Kühen bleibt die »Kombi-Haltung« auch nach 2035 erlaubt - Kühe und Rinder stehen weiterhin die meiste Zeit angebunden im Stall, mit Sommerpausen auf der Weide und minimalem Auslauf im Winter. [2]
3. Mangelnde Kontrollen: Die Behörden kontrollieren Betriebe im Schnitt nur alle 17 Jahre - in Bayern sogar nur alle 48 Jahre. Ob Kühe im Winter jemals den Himmel sehen, bleibt fraglich. [3]
Petition gegen Ketten-Haltung von Kühen
Foodwatch fordert alle Verbraucherinnen und Verbraucher auf: »Bitte unterzeichnen Sie jetzt unsere Petition - zeigen wir Minister Özdemir, dass zigtausende Menschen ein Ende der tierquälerischen Anbindehaltung wollen!«
Lasst die Kuh los: Ketten-Haltung verbieten!
Machen Sie mit bei der Foodwatch-Petition! www.foodwatch.org/de/mitmachen/lasst-die-kuh-los-ketten-haltung-verbieten |
Quellen
[1] Expertise Thünen-Institut: „Rinder in Anbindehaltung“, Hauke Tergast, Sebastian Neuenfeldt, Angela Bergschmidt, 27.07.2023.
[2] BMEL: Tierschutzgesetz im Bundeskabinett, Pressemitteilung, 24.05.2024.
[3] Antwort der Bundesregierung »Tierschutzkontrollen in Deutschland«. Drucksache 19/3195, 03.08.2018.
[4] foodwatch: „Bekannte Marken beziehen Milch aus Qual-Haltung“, 18.01.2024.