Gerichtsurteil: Anbindehaltung von Rindern ist Tierquälerei

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PETA erstattet Strafanzeigen gegen Rinderbetriebe mit Anbindehaltung

 In diesem Betrieb im Landkreis Miesbach sind die Rinder mit Riemen und Ketten am Hals festgebunden, so dass sie sich nicht einmal umdrehen können.

In diesem Betrieb im Landkreis Miesbach sind die Rinder mit Riemen und Ketten am Hals festgebunden, so dass sie sich nicht einmal umdrehen können.

Bilder: © PETA Deutschland e.V.

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster wertet die Anbindehaltung von Rindern als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. (VG Münster, 3.2.2023, Az.: 4 K 2151/19) Die Tierrechtsorganisation PETA hat bei drei Rinderhaltungen mit tierquälerischer Anbindehaltung im Landkreis Miesbach Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München II erstattet.

Vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ist die Anbindehaltung in kleinen und mittleren  Betrieben noch sehr stark verbreitet.

Vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ist die Anbindehaltung in kleinen und mittleren Betrieben noch sehr stark verbreitet.

Bild: © PETA Deutschland e.V.

Verwaltungsgericht bestätigt Tierquälerei durch Anbindehaltung von Rindern

Das Verwaltungsgericht Münster hat am 3.2.2023 die Klage eines Landwirts aus dem Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen) abgewiesen (VG Münster, 3.2.2023, Az.: 4 K 2151/19): Der Landwirt wollte gegen die Anordnung des Kreisveterinäramtes klagen, seinen in Anbindehaltung untergebrachten Rindern zumindest im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. September eines jeden Jahres täglich für mindestens zwei Stunden freien Auslauf auf einer Weide, einem Paddock, einem Laufhof oder etwas Vergleichbarem zu gewähren. Der Landwirt begründete seine Klage gegen die Anordnung der Behörde, das Verbot der Anbindehaltung sei rechtswidrig. Die Anbindehaltung sei im Tierschutzgesetz nicht untersagt. Auch hätten sich bayerische Bauernverbände gegen ein Verbot der Anbindehaltung ausgesprochen.

Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Münster jedoch nicht: Es treffe zu, dass die Anbindehaltung von Rindern vom Gesetzgeber bislang nicht verboten worden sei. Das ändere jedoch nichts daran, dass die Anbindehaltung den allgemeinen Anforderungen des Tierschutzgesetzes genügen müsse und die vom Kläger praktizierte ganzjährige Anbindehaltung hiergegen verstoße. Sie führe zu einer deutlichen Einschränkung artgerechter Verhaltensweisen der Rinder. Sofern angeborene, arteigene und essentielle Verhaltensweisen anhaltend und erheblich eingeschränkt würden, sei davon auszugehen, dass dies auch mit erheblichem Leiden verbunden sei. Zurzeit noch bestehende Anbindehaltungen seien nur unter der Bedingung im Rahmen einer Übergangsfrist zu tolerieren, wenn den angebundenen Rindern täglich freie Bewegung durch Weidegang oder in einem Laufhof für mindestens zwei Stunden ermöglicht werde.

PETA hat bei drei Rinderhaltungen mit tierquälerischer Anbindehaltung im Landkreis Miesbach Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München II erstattet.

PETA hat bei drei Rinderhaltungen mit tierquälerischer Anbindehaltung im Landkreis Miesbach Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München II erstattet.

Bild: PETA

PETA erstattet Strafanzeigen gegen Rinderbetriebe mit Anbindehaltung in Bayern und Baden-Württemberg

Jahrelange Forderungen nach der Abschaffung der Anbindehaltung von Rindern als besonders qualvoller Haltungsform werden damit erneut bestätigt. Die Tierrechtsorganisation PETA hatte bereits im November 2022 Strafanzeigen gegen 19 Rinderbetriebe mit Anbindehaltung in Bayern und gegen 7 Rinderbetriebe in Baden-Württemberg erstattet.

Vor dem Hintergrund des neuen Urteils, das die Tierquälerei durch Anbindehaltung von Rindern bestätigt, forderte PETA die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und den baden-württembergischen Minister Peter Hauk auf, die Anbindehaltung sofort zu verbieten.

Als Sofortmaßnahme werden die Landesregierungen ausdrücklich aufgefordert, Landwirtinnen und Landwirte beim Ausstieg aus der Anbindehaltung finanziell zu unterstützen. »Die gehäuften Meldungen verdeutlichen die gesellschaftliche Ablehnung dieser tierschutzwidrigen Haltung«, so die Tierrechts­organisation in einer Pressemeldung.

Diese jungen Rinder werden für die Fleischproduktion gemästet. Sie sind an kurzen Ketten angebunden und müssen auf hartem und kotverdrecktem Spaltenböden liegen.

Diese jungen Rinder werden für die Fleischproduktion gemästet. Sie sind an kurzen Ketten angebunden und müssen auf hartem und kotverdrecktem Spaltenböden liegen.

Bild: PETA

Bundestierärztekammer fordert seit Jahren ein Ende der Anbindehaltung

PETA weist darauf hin, dass die Bundestierärztekammer bereits seit Jahren einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung fordert. Die Bundestierärztekammer hatte am 23.4.2015 in einer Stellungnahme zur ganzjährigen Anbindehaltung von über sechs Monate alten Rindern Gesetz- und Verordnungsgeber aufgefordert, durch klare Regelungen Rechtssicherheit zu schaffen und die Anbindehaltung mit einer an den Erfordernissen des Tierschutzes orientierten angemessenen Übergangsphase grundsätzlich zu verbieten.

Auch die Bundesregierung erklärt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage am 11.3.2022, dass die dauerhafte oder zeitweise Anbindehaltung »zu erheblichen Beeinträchtigungen in allen Funktionskreisen des arteigenen Verhaltens« führe.

Die Bundestierärztekammer fordert seit Jahren einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung. In einer Stellungnahme von 2015 heißt es eindeutig: »Die Bundestierärztekammer hält einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung für erforderlich.«

Die Bundestierärztekammer fordert seit Jahren einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung. In einer Stellungnahme von 2015 heißt es eindeutig: »Die Bundestierärztekammer hält einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung für erforderlich.«

Bild: PETA

Etwa eine Million Kühe in deutschen Ställen am Hals fixiert

Doch ein klares Verbot und ein Gesetz gegen die tierquälerische Anbindehaltung fehlt seit Jahren. In Deutschland werden immer noch mehr als eine Million Kühe und Rinder über die langen Wintermonate oder sogar das ganze Jahr über angebunden im Stall gehalten. Sogar in Bio-Betrieben.

Vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ist die Anbindehaltung noch sehr stark verbreitet, hauptsächlich in kleinen und mittleren Betrieben. Milchkühe und Rinder werden mittels Anbindevorrichtungen am Hals fixiert, wodurch sie sich nicht bewegen, nicht umdrehen, nicht putzen und keine sozialen Interaktionen mit Artgenossen eingehen können. Den Tieren wird damit die meiste Zeit ihres Lebens das gesamte Repertoire arteigener Verhaltensweisen verwehrt.

Anbindehaltung führt zu psychischen und körperlichen Schäden

Die Anbindehaltung kann nicht nur psychische Schäden hervorrufen, sondern auch körperliche Beeinträchtigungen und Krankheiten nach sich ziehen, wie schmerzhafte Liegeschwielen, entzündete Gelenke, Lahmheit sowie Einschnürungen und Quetschungen am Hals durch die Anbindevorrichtungen. Verstärkt werden diese Erkrankungen zum Beispiel bei unbeweglichen Halsrahmen als Anbindevorrichtung, bei verschlissenen oder fehlenden Liegematten und bei zu kurzen bzw. zu schmalen Liegeflächen. Oftmals liegen die Tiere dauerhaft in ihren eigenen Exkrementen oder auf Kot-Gitterrosten, was vor allem für Kühe aufgrund des übergroßen Euters sehr schmerzhaft ist.

Was Sie tun können

Ganz gleich, ob Anbindehaltung, Laufstall oder Weide: Milch und Fleisch bedeuten immer Tierleid und den Tod für Rinder und Kälber. Daher wendet sich die Tierrechtsorganisation PETA auch an alle Verbraucherinnen und Verbraucher: mit dem

Appell, beim Einkauf zu pflanzlichen Produkten wie Hafer- oder Mandelmilch, Soja-Joghurt und veganen Käsesorten zu greifen.

Quellen:

· Neues Gerichtsurteil bestätigt Tierquälerei durch Anbindehaltung von Rindern: PETA erstattet Strafanzeige gegen dritten Betrieb mit Anbindehaltung im Landkreis Miesbach. PETA, Pressemeldung vom 9.2.2023

www.peta.de/presse/neues-gerichtsurteil-bestaetigt-tierquaelerei-durch-anbindehaltung-von-rindern-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-dritten-betrieb-mit-anbindehaltung-im-landkreis-miesbach/

· Verwaltungsgericht Münster: Rindern in Anbindehaltung muss zeitweise Auslauf gewährt werden. Pressemitteilung vom 7.2.2023.

vg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/10_pressemitteilungen/01_220207/index.php

· Antwort der Bundesregierung. Kleine Anfrage, Drucksache 20/926 vom 11.03.2022. https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000926.pdf

Informationen zur Anbindehaltung:

www.peta.de/anbindehaltung

Kostenloses Veganstart-Programm:

www.veganstart.de