Gutachten: Kastenstände für Sauen Rechtsverstoß
Gutachten: Kastenstände für Zuchtschweine verstoßen gegen geltendes Recht
Von Melitta Töller und Eva Altepost, VIER PFOTEN
In Deutschland werden jährlich 60 Millionen Schweine geschlachtet, die überwiegend unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet und gemästet wurden. In industriellen Zuchtbetrieben für die Ferkelproduktion verbringen die weiblichen Schweine ungefähr die Hälfte ihres ohnehin nicht langen Lebens in körpergroßen Metallkäfigen, dem so genannten Kastenstand . Die hoch intelligenten Tiere können sich nicht einmal umdrehen, geschweige mit ihren Ferkeln interagieren. Ein von der Tierschutzstiftung VIER PFOTEN in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt die Missstände in der Sauenhaltung und belegt, dass diese Haltungsform klar gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt und verfassungswidrig ist. Gleiches gilt auch für die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplante Neuregelung zur Sauenhaltung.
Kastenstand für trächtige Sauen:
Mit rund sieben Monaten wird die Jungsau zum ersten Mal besamt. Dazu wird sie im »Deckzentrum« in den Einzelkäfig gesperrt. Per Hormonspritze wird die »Rausche« (Phase der Empfänglichkeit) herbeigeführt. So kann die Sau künstlich besamt werden. Danach bleibt sie für mindestens vier Wochen in diesem Metallkäfig. Die Industrie argumentiert, dass es so wahrscheinlicher sei, dass die Schwangerschaft erhalten bleibt. · Bilder: VIER PFOTEN
Sogar die unzureichende Haltungsverordnung für Schweine besagt, dass die Tiere zumindest ein Recht darauf haben, mit ausgestreckten Beinen ruhen zu können. Halter sollten in einer Übergangsfrist bis spätestens 1992 (!) dafür sorgen, dass dies möglich ist doch nichts ist geschehen. Zuletzt hatte das Magdeburger Gerichtsurteil im Jahr 2015 festgestellt, dass die üblichen Kastenstände nicht den Vorgaben der Haltungsverordnung entsprechen und deshalb illegal sind. Trotzdem verschließt die Bundesregierung zugunsten der Agrarlobby seit Jahrzehnten die Augen vor dieser tierquälerischen Haltungsform und plant offenbar, dies weiterhin zu tun. Mit der geplanten Neuregelung soll die Übergangsfrist erneut um weitere 15 bis 17 Jahre verlängert, und danach lediglich die Zeit im Kastenstand verkürzt werden.
Natürliche Verhaltensweisen werden durch die Haltung in einem Kastenstand vollständig verhindert dies ist ein Verstoß gegen das bestehende Tierschutzgesetz. In der Intensivtierhaltung ist die tragende Sau längst kein Mitgeschöpf mehr. Wochenlang bewegungsunfähig fixiert, werden die Muttertiere als Gebärmaschinen missbraucht und nicht wie fühlende Lebewesen behandelt. Sauen können sich in einem Kastenstand nicht einmal um ihre eigene Achse drehen, geschweige denn ein Nest für ihre Ferkel bauen oder Sozialkontakt mit ihnen pflegen. Wühlen und sich Bewegen sind ebenfalls nicht möglich. Schon 2012 wies VIER PFOTEN in einem Gutachten nach, dass die Kastenstandhaltung den Tieren nicht nur viel Leid und Schmerzen zufügt, sondern die Schweine nachweislich krank macht.
Kastenstand in der »Abferkelbucht«:
Zwar können die Ferkel unter den Stangen an die Zitzen der Mutter gelangen, die Mutter kann jedoch keinen liebevollen Kontakt zu ihren Ferkeln aufnehmen. Sie kann sich ja so gut wie gar nicht bewegen. Nach der Säugephase wird die Sau meist sofort wieder ins Deckzentrum und erneut in den Kastenstand gebracht. Nur im Zeitraum dazwischen, während ihrer Trächtigkeit, muss sie für einige Wochen in der Gruppe gehalten werden. · Bild: VIER PFOTEN
Nur die Spitze des Eisbergs
Doch die Tierschutzverstöße bei der Kastenstandhaltung von Mutterschweinen sind nur die Spitze des Eisbergs: In der industrialisierten Tierhaltung geht es ausschließlich um Massenproduktion und größtmöglichen ökonomischen Gewinn. So wurden zum Beispiel Masthühner über Jahrzehnte züchterisch verändert, so dass ihre Knochen nicht mehr mit der Gewichtszunahme mitkommen, und die Tiere somit häufig kaum mehr gehen können. Die Züchtung hin auf ökonomische Effizienz führt auch dazu, dass Leben als wirtschaftlich wertlos gesehen wird: Die Brüder der Legehennen werden bereits direkt nach ihrem Schlupf als Eintagsküken getötet, da eine Aufzucht ökonomisch nicht rentabel ist. Kühen werden die Kälbchen gleich nach der Geburt weggenommen. Die männlichen Kälbchen enden nach kurzer Mastzeit im Schlachthof, die weiblichen Kälber führen - wie zuvor ihre Mütter - das qualvolle Leben einer Milchkuh. Nach durchschnittlich zwei »Laktationsperioden« landen sie bereits in Alter von vier bis fünf Jahren im Schlachthof, weil die überzüchteten Tiere durch die völlig unnatürliche Milchleistung besonders krankheitsanfällig sind. All dies sind nur einzelne Beispiele einer langen Reihe von Tierschutzproblematiken der Intensivtierhaltung.
Millionen Tiere werden wie Produkte behandelt. Dabei unterscheiden sich diese Tiere nicht im Geringsten von unseren geliebten Haustieren!
Tierschutz kann ganz leicht ein Teil Ihres Alltags sein, indem Sie bewusste Kaufentscheidungen treffen und sich tierfreundlich ernähren. VIER PFOTEN empfiehlt allen Tierfreunden generell, sich so oft wie möglich pflanzenbasiert zu ernähren.
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