NRW: Auenwald in der Hellwegbörde jagdfrei!
Ein schöner Auenwald in der Aheaue bietet inmitten ausgeräumter Ackerflur der Hellwegbörde ein wichtiges Rückzuggebiet für Wildtiere - und ab 2016 auch Schutz vor den tödlichen Schüssen der Jäger.
Dr. Karl-Heinz Loske hat auf seinen hausnahen Grundstücken in Geseke in der mittelwestfälischen Hellwegbörde auf einer ehemals ausgeräumten Ackerfläche ein Biotop für Wildtiere geschaffen: Eigenhändig legte er Hecken, Wälder, Streuobstwiesen und Teiche an. Zweimal im Jahr musste die Familie machtlos mit ansehen, wie Jäger bei Treibjagden hier die letzten Hasen und Fasane sowie Rehe und Ringeltauben abknallten. Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2012 stellte der Biologe und Ökologe einen Antrag auf Befriedung seiner Grundstücke und legte ausführlich seine ethischen Gründe für die Ablehnung der Jagd dar: Er kann das Töten von Tieren, die auf seinen Grundstücken Schutz suchen, nicht mit seinem Gewissen vereinbaren.
Folgerichtig wurde daher eine 2,2 Hektar große Streuobstwiese seit dem 1.4.2014 durch die Jagdbehörde befriedet.
Daraufhin beantragte Dr. Loske am 28.4.2014 die jagdrechtliche Befriedung zweier weiterer Grundstücke. Mit Bescheid vom 26.6.2015 stellte der Kreis Soest 17.373 m in der Gemarkung Schmerlecke sowie 4.983 m in der Gemarkung Langeneicke zum 1.4.2016 offiziell jagdfrei.
Zwei Grundstücke ab 2016 jagdfrei
Noch im Dezember 2014 hatten Jäger das Waldgrundstück trotz der Proteste des Biologen und seines persönlichen Einschreitens vor Ort bejagt - obwohl der Befriedungsantrag bekannt war. Die Jagdgenossenschaft lehnte die Befriedung grundsätzlich ab und bestand im Rahmen der Anhörung mit abstrusen Argumenten wie z.B. der Durchbrechung des Solidarprinzips im ländlichen Raum und übermäßigen Schäden durch Schwarzwild darauf, die Flächen erst nach Ablauf des Jagdpachtvertrages im Jahre 2025 zu befrieden. Besonders abwegig war dabei das Argument des Kreisjagdberaters, die Ablehnung der Bejagung fernab von Wohnbebauung sei unglaubwürdig . Im Umkehrschluss würde dies dann bedeuten, dass einen das Töten von Tieren nur stören kann, wenn man es sieht. Nach Auskunft eines Sachbearbeiters des Kreises Soest sei diesem bei positivem Befriedungsbescheid mit Klage gedroht worden.
Nach ausführlicher Prüfung stimmte der Kreis Soest aber dem Antrag von Dr. Loske auf Befriedung seiner Grundstücke aus ethischen Gründen zu.
So heißt es in der Begründung im Bescheid vom 26.6.2015: Eine ernsthafte und echte Gewissensbelastung bzw. ein innerlicher Gewissenskonflikt muss bei Ihnen im Falle des Tötens von Tieren im Rahmen der Jagdausübung auf Ihrem Grundstück angenommen werden . Und weiter: In einem von Ihnen herausgegebenen Sachbuch, das sich kritisch mit der Jagd auseinandersetzt, wird Ihre negative persönliche Einstellung zur Jagd hinlänglich und umfassend dokumentiert. Von daher ist Ihre Erklärung, dass Sie die Ausübung der Jagd auf Ihren Grundstücken aus ethischen Gründen ablehnen und nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, durchaus glaubwürdig.
Für Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihre Grundstücke jagdrechtlich befrieden zu lassen, ist die Begründung sehr aufschlussreich und sollte ermutigen. Unabhängig von der europarechtlichen Konformität der deutschen Jagdgesetzgebung in Bezug auf die Genehmigung von Befriedungs anträgen lassen die Behörden offensichtliches Jägerlatein ( übermäßige Wildschäden , lange Jagdpachten , drohende Seuchen ) nicht mehr gelten, sondern nehmen die Gewissenskonflikte für ethisch motivierte Jagdgegner ernst.
Wer eine Befriedung seiner Grundstücke in Erwägung zieht, dem erteilt Dr. Karl-Heinz Loske gerne unter folgender e-mail-Adresse Auskunft: |
»Keine Jagd auf meinem Grundstück«!
Wird auch Ihr Grundstück zwangsbejagt? |