Österreich Verfassungsgerichtshof prüft Jagdgesetz
Österreichische Jagdgegner erhalten derzeit Rückenwind vom Verfassungsgerichtshof: Ein Waldbesitzer aus Spittal in Kärnten, der die Jagd auf seinem Eigentum nicht länger dulden will, hatte Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Dieser prüft ob das Kärntner Jagdgesetz verfassungskonform ist: Der Waldbesitzer sei nach derzeitigem Recht verpflichtet, eine ethisch abgelehnte Aktivität auf dem eigenen Grundstück dulden zu müssen. Der Eingriff in das Eigentumsrecht scheine eine besondere Intensität aufzuweisen , so die Verfassungsrichter im Prüfbeschluss. Auch ein Jagdgegner aus Niederösterreich, Bezirk Melk, ist inzwischen mit seinem Anliegen vor dem Verfassungsgerichtshof. In Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark sind bereits weitere Verfahren anhängig.
"Auf meinem Grundstück
soll kein Tier von einem Jäger erschossen werden", sagt Werner Scherhaufer. Im Oktober 2015 stellte einen Antrag auf Jagdfreistellung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Schärding. Doch sein Antrag auf Jagdfreistellung wurde abgelehnt. Wenn nötig, will er sein Menschenrecht durch alle Instanzen durchfechten.
Anträge aus Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark
Die Grundstückseigentümer aus Österreich berufen sich aus die inzwischen gefestigte Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Das höchste Europäische Gericht hatte am 26.6.2012 in einem Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundeigentümer die Jagd auf seinen Flächen hinnehmen muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Vorangegangen waren ähnliche Urteile 2007 gegen Luxemburg und 1999 gegen Frankreich.
Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern: Grundeigentümer können seit 2013 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen stellen.
Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins, stellt fest: Die Jagdgesetze in Deutschland und Österreich basieren auf dem so genannten Reviersystem". Insofern muss somit beinahe zwingend davon ausgegangen werden, dass auch die Republik Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof unterliegen würde. Die Landesgesetzgeber täten gut daran, ihre Jagdgesetze zu ändern.
Auch Dr. Christian Nittmann von der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade fordert, dass Österreichern dieselben Möglichkeiten des Austrittes aus der Zwangsbejagung eingeräumt werden müssen, wie es in anderen Ländern Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist.
Informationen:
Zwangsbejagung ade Österreich |