Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schlachthof
Rinder bei Schlachtung noch bei Bewusstsein
Schwere Vorwürfe gegen den Münchner Schlachthof: Rinder sollen vor der Schlachtung unzureichend betäubt worden sein. Die Tierrechtsorganisation PETA hatte am 20.11.2015 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gegen die Münchener Schlachthof Betriebs GmbH wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz gestellt. (Aktenzeichen: 236 UJs 730316/15)
Anfang Februar 2016 gab es ein großes Medienecho, als bekannt wurde, dass die Justiz seit längerem gegen Verantwortliche des Münchner Schlachthofs ermittelt.
Die Tierrechtsorganisation PETA hatte Fälle massiver und fortgesetzter Tierquälerei bei der Betäubung und Tötung von Rindern unter grobem Verstoß gegen jegliche tierschutzrechtliche Vorgaben angezeigt. Den Tieren werde dadurch erhebliches, länger anhaltendes Leiden im Sinne von 17 Nr. 2 b) Tierschutzgesetz zugefügt, so die Tierrechtsorganisation in der Strafanzeige. Die tierschutzwidrigen Zustände wurden auf Fotos beim Bolzenschuss und bei der Zerlegung dokumentiert und der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Fehlbetäubungen beim Bolzenschuss
Ein Teil der Tiere sei beim Bolzenschuss nicht vollständig betäubt gewesen, so der Vorwurf der Tierrechtsorganisation: Die Fotos mit den Bolzenschüssen zeigen Rinderschädel, an denen ein Bolzen getestet" wurde. Dieser Bolzen war nicht zugelassen und die Tests waren ebenfalls nicht zugelassen, es wurde dennoch geschossen. Die Betäubungsleistung war so schlecht, dass die Tiere mehrere Schüsse bei vollem Bewusstsein brauchten, um betäubt zu werden. Normal sollte ein Schuss betäuben und so groß wie ein blauer Verschluss-Clip sein.
An den meisten sieht man, dass die Schädeldecke nur dumpf eingeschlagen wurde, was tierschutzwidrig ist und gegen die Tierschutzschlachtverordnung verstößt , heißt es in der Strafanzeige.
Gemäß 17 Nr. 2b) Tierschutzgesetz macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende, erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Dies trifft auf die Fälle zu, in denen die Tiere nicht oder nur unzureichend betäubt waren und wo die Wartezeiten zwischen Stechen und Zerlegungsprozess nicht eingehalten wurde.
Rinder noch bei Bewusstsein, wenn sie zerschnitten werden
Die Fotos aus der Zerlegung zeigen eine Bearbeitung der Tiere, bevor die 3 min Wartezeit eingetreten ist , so die Tierrechtsorganisation. Im Verarbeitungsprozess leben die Tiere noch. Die fehlende oder zumindest unzureichende Betäubung und die zu kurzen Wartezeiten zwischen Stechen und Weiterverarbeitung verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und Tierschutzschlachtverordnung.
Ein ehemaliger Schlachthofmitarbeiter, der anonym bleiben wolle, habe im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung die auf den Bildern gezeigten Inhalte als authentisch bezeichnet.
Der Schlachthofbetreiber weist die Verantwortung von sich. Laut der Anwälte des Schlachthofbetreibers liege Betäubung und Tötung der Tiere in der Verantwortung von Lohnschlachtern, die seit Jahrzehnten am Münchner Schlachthof in einer Arbeitsgemeinschaft auf eigene Rechnung und nach Stück zahl bezahlt Tiere betäuben und töten, berichtete die Süddeutsche Zeitung am 8.2.2016. Diese arbeite eigenständig und werde nicht vom Schlachthofbetreiber überwacht, sondern durch das städtische Veterinäramt. Tatsächlich hätten diese Lohnschlachter mehrere Wochen lang ein nicht zugelassenes Gerät getestet, angeblich mit Wissen eines amtlichen Veterinärs , so die Süddeutsche Zeitung. Der Schlachthofbetreiber habe dies aber abgestellt, nachdem er ungewöhnlich viele Verletzungen an Tierköpfen festgestellt habe.
Fehlbetäubungen in Schlachthöfen an der Tagesordnung
Dass es in Schlachthöfen beim Bolzenschuss zu Fehlbetäubungen bei Rindern kommt, ist bekannt. Laut Fachliteratur gebe es eine Fehlerquote von vier bis neun Prozent geben, bei denen ein zweiter Bolzenschuss nötig wird - das geht aus einer Antwort des Bundesagrarministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion vom Sommer 2012 hervor.
Durch die Privatisierung der Rinderschlachtung ab 2000 und die Einstellung vieler ausländischer, nicht als Metzger ausgebildeter Menschen, komme es zu ständigen extremen tierschutzwidrigen Vorgängen, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA.
Quellen:
PETA
Justiz ermittelt gegen Verantwortliche des Münchner Schlachthofs.
Süddeutsche Zeitung, 8.2.2016
Staatsanwaltschaft ermittelt: Tierquälerei und Hygienemängel?
TZ München, 9.2.2016
Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren. Antwort des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf eine Kleine Anfrage
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, 14.6.2012. Drucksache 17/9824
Informationen:
Die qualvollen Betäubungsmethoden in deutschen Schlachthöfen: |