Urteil BVerwG : Auch Vereine und Stiftungen können die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen beantragen

Richtungsweisendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München: Auch Vereine und Stiftungen können die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen beantragen

Laut § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) dürfen nur »natürliche Personen« das Ruhen der Jagd beantragen. In den Erläuterungen heißt es dazu: »Antragsberechtigt sind nur natürliche Personen, da die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen Ausdruck einer persönliche Überzeugung und Gewissensentscheidung ist. Daher entfällt eine Befriedung bei juristischen Personen«. Im Klartext: Tier- und Naturschutzvereine oder Stiftungen konnten bisher das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen. Doch dies ist mit dem entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und der Europäischen Menschenrechts­konvention (Schutz des Eigentums) nicht vereinbar.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München macht in seinem grundlegenden Urteil vom 28.05.2020 »Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken« die Antragstellung auch für juristische Personen wie Vereine, Stiftungen oder GmbHs möglich. (VGH München, 19 B 19.1713 und 19 B 19.1715)

Die Grundstücke des Vereins Erdlingshof e. V. offiziell jagdrechtlich befriedet.

Die Grundstücke des Vereins Erdlingshof e. V. offiziell jagdrechtlich befriedet.

Alle Grundstücke des »Erdlingshofs« e. V. im Bayerischen Wald sind seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei. Und das betrifft nicht nur die Hofgrundstücke, die im Besitz der beiden Vorstände stehen, sondern auch die Weideflächen, die dem eingetragenen Verein - also einer juristischen Person - gehören. Damit ist der Erdlingshof der erste Tierschutzverein in Deutschland, dem die jagdrechtliche Befriedung seiner Flächen gelungen ist!

In den Leitsätzen, die dem Urteil vorangestellt sind, heißt es ausdrücklich, dass die deutsche Gesetzgebung in § 6a BJagdG die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht vollständig umgesetzt hat:

»1. § 6a BJagdG darf nur insoweit angewendet werden, als er in Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur ethischen Jagdgegnerschaft steht. (...)

6. Bei juristischen Personen müssen die Befriedungsvoraussetzungen von allen vertretungs- und kontrollbefugten natürlichen Personen erfüllt werden.«

Dies bedeutet: Auch juristische Personen können wie private Eigentümer von Grundstücken die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen beantragen. Voraussetzung ist, dass sämtliche natürliche Vertreter der juristischen Person (Vorstände, Gesellschafter) die ethischen Gründe teilen und kein Vertreter als Jagdscheininhaber damit im Widerspruch steht.

Diese wesentlichen Leitsätze werden in der Urteilsbegründung sehr ausführlich ausgeführt.

»36 Die Entwurfsbegründung zu § 6a BJagdG geht davon aus, dass nur natürliche Personen antragsberechtigt sind, da die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen Ausdruck einer

persönliche Überzeugung und Gewissensentscheidung sei. Daher entfalle eine Befriedung bei juristischen Personen. (...)

37 Die Bestimmung des § 6a BJagdG darf nicht unbesehen angewendet werden, sondern nur in einer Weise, die mit der EGMR-Rechtsprechung zur jagdlichen Zwangsvereinigung zu

vereinbaren ist (...) Das deutsche Recht muss (...) dem Konventionsrecht Rechnung tragen, um Konventionsverstößen vorzubeugen. Dies gilt auch für § 6a BJagdG. (...)«

Die Richter führen in der Urteilsbegründung aus, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in seinem Urteil vom 26.6.2012 zu dem Ergebnis kommt, dass die Jagd in Deutschland in erster Linie von Privatpersonen als Freizeitbeschäftigung ausgeübt wird und also in erheblichem Umfang Allgemeininteressen nicht verwirkliche. Das Jagdrecht müsse der Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte und den Allgemeininteressen wie Schutz der Ökosysteme und vor allem dem Artikel 20a Grundgesetz, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlage und der Tiere zum Staatsziel macht, Rechnung tragen:

»135 Die weitere Rechtsentwicklung hat aber dazu geführt, dass sich das Jagdrecht den neuen Allgemeininteressen nicht mehr entziehen kann. Die - mit der Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei - am 29. Dezember 1993 in Kraft getretene Biodiversitätskonvention schützt u.a. die Vielfalt der Ökosysteme und beruht damit auf dem Ökologiegrundsatz. Im Jahr 2002 haben der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tierschutz Verfassungsrang erhalten (Art. 20a GG). (...)

135 Das Bestreben, das Jagdrecht weiterhin von der neueren Entwicklung der Allgemeininteressen abzuschotten, widerspricht diesen übergreifenden Bestimmungen. Der rein utilitaristische Umgang mit wilden Tieren, insbesondere die Jagd zum Vergnügen, ist überholt. (...)«

Auch juristische Personen, die Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft sind, dürfen als ethische Jagdgegner Antrag auf Befriedung stellen

Die Richter führen aus, dass die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten des § 6a BJagdG am 6.12.2013 die Rechtsprechung des EGMR nicht vollständig umgesetzt habe. Daher müsse der § 6a BJagdG im Sinne dieser Rechtsprechung ausgelegt werden:

»151 Nach diesen Grundsätzen ist die teilweise an der Konventionsrechtsprechung vorbeigehende Bestimmung des § 6a Abs. 1 Satz 1 BJagdG so auszulegen, dass die freiheitliche Jagdausübung auch von kleinen Grundeigentümern in Zwangsvereinigungen abgelehnt werden darf, die keine natürlichen Personen sind, dass die Bestimmung keine Gewissensprüfung o.ä. fordert und dass sich aus dem Erfordernis der Glaubhaftmachung - angesichts der grundsätzlichen Zulässigkeit einer ethischen Jagdgegnerschaft - lediglich ergibt, dass der Antrag­steller die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Satz 3 BJagdG erfüllen und darüber hinaus sonstige Anhaltspunkte dafür ausräumen muss, dass seine Haltung nur oberflächlich, widersprüchlich oder trivial ist. (...)«

Der Freistellungsanspruch des ethischen Jagdgegners wiegt schwerer als das Recht auf Jagd oder Allgemeininteressen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht die Jagd in erster Linie als Freizeitbeschäftigung. Dieser freiheitlichen Jagdausübung steht die Gewissensentscheidung von Grundeigentümern gegenüber, welche die Jagd auf ihren Flächen aus ethischen Gründen ablehnen. Sowohl der Schutz des Eigentums als auch die Gewissensfreiheit sind von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt und wiegen schwerer als die freiheitliche Jagdausübung (als Freizeitbeschäftigung), welche kein Menschenrecht ist. Der Schutz der Menschenrechte des ethischen Jagdgegners wiegt auch schwerer als sogenannte Allgemeininteressen, wie Abschusspläne, Pflicht zur Hege, die Erhaltung eines artenreichen gesunden Wildbestandes, die Verhütung von durch Wildtiere verursachten Schäden usw.:

»165 Die Annahme einer Abwägbarkeit des Anspruchs auf Freistellung des Grundstücks von einer freiheitlichen Jagdausübung gegen Allgemeininteressen und geschützte Interessen anderer ist jedoch unrichtig. Der Freistellungsanspruch des ethischen Jagdgegners ist - solange die ihm auferlegte Jagdausübung wesentliche freiheitliche Anteile hat, also ihm gegenüber willkürlich ist - nicht davon abhängig, inwieweit infolge der Freistellung Allgemeininteressen beeinträchtigt werden. Die zur Begründung dieser Annahme herangezogenen Formulierungen in den Verstoßfeststellungsentscheidungen (betreffend die Suche nach einem Ausgleich bzw. Gleichgewicht) vermögen sie nicht zu tragen. Die ethische Jagdgegnerschaft ist eine Ausübung der Eigentümerfreiheit, die grundsätzlich Respekt in einer demokratischen Gesellschaft verdient, und darf daher gegenüber der freiheitlichen Jagdausübung nicht zurückgesetzt werden. (...)«

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 28.5.2020 die Berufung der klagenden GmbH auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen zurückgewiesen - aber nicht, weil es sich bei der GmbH um eine juristische Person handelte, sondern weil drei Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der Klägerin zum Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz von Jagdscheinen waren. Das Gericht weist aber am Ende der Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hin: Einem erneuten Befriedungsverfahren sei die Erfolgsaussicht nicht abzusprechen, wenn alle Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der juristischen weltanschaulichen Gründen einen besonderen Tierschutz anstrebe, zum Zeitpunkt weiterer Behörden­entscheidungen nicht mehr über Jagdscheine verfügen und die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen eindeutig sei.

VGH München, Urteil v. 28.05.2020 – 19 B 19.1713 und Urteil 19 B 19.1715 v. 206.2020: Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken

https://rewis.io/urteile/urteil/pcx-28-05-2020-19-b-191713/

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-15047?hl=true

Begründung des Vereins »Erdlingshofs« e.V. im Antrag auf jagdrechtliche Befriedung der Vereinsgründstücke

I. Die Jagd widerspricht dem Vereinszweck


Die Tötung von Tieren[1] steht im diametralen Gegensatz zum Vereinszweck Tierschutz. Die Gründung des Vereins erfolgte einzig und allein aus ethischen Beweggründen und aus der gefühlten Verpflichtung, Tieren zu helfen. Laut Satzung werden die Ziele des Vereins insbesondere durch den „Betrieb eines Lebens- und Gnadenhofes für Haus-, Nutz- und Wildtiere“ verwirklicht.

 

Der Verein vermittelt einen „tiergerechten und verantwortungsvollen Umgang mit Tieren“, „ein gleichberechtigtes Mensch-Tier-Verhältnis, das nicht auf Unterdrückung und Ausbeutung basiert“ und thematisiert im Rahmen seiner Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit „ein verantwortungsvolles Konsumverhalten, die Achtung von allen Lebewesen, die Vorzüge einer pflanzlichen Ernährung“ und regt eine tierfreundliche Lebensweise sowie einen ethisch bewussten Umgang mit Tieren an.

 

Das Dulden der Jagd liefe somit dem – auf einer Gewissensentscheidung beruhenden – satzungsmäßigen Vereinszweck zuwider.

 

II. Alle Vereinsmitglieder gerieten in ernste Gewissensnöte, wenn man sie zwänge, das Erschießen von Tieren auf dem Gelände ihres Tierschutzvereins zu dulden

 

Die Jagd widerspricht den tiefsten Grundüberzeugungen der hinter dem Verein stehenden Personen. Alle Vereinsmitglieder empfinden das Erschießen von Tieren auf dem Gelände eines Tierschutzvereins als zutiefst unmoralisch. Auch an allen anderen Orten sehen sie die Jagd als ethisch verwerflich an. Jedes einzelne Vereinsmitglied würde in ernste Gewissensnöte geraten, wenn der Staat es zwänge, das Erschießen von Tieren auf dem Gelände seines Tierschutzvereins zu dulden. Die heutige Antragstellung wurde mit allen Mitgliedern besprochen und findet die volle Zustimmung eines Jeden. Dies kann von jedem Mitglied schriftlich bestätigt werden.

 

III. Auch die Vorstandsmitglieder können die Jagd mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren

 

Neben der Mitgliederversammlung ist der Vorstand das einzige andere Organ des Vereins. Bezüglich der persönlichen Motivation der Vorstandsmitglieder verweisen wir – um Wiederholungen zu vermeiden – auf Punkt II.

 

Im Übrigen wohnen zwei Vorstandsmitglieder direkt auf dem Erdlingshof, sodass sie jeden Schuss mitbekommen und durch die unmittelbare Nähe einer Tiertötung besonders belastet sind.

 

IV. Anwendbarkeit des § 6a BJagdG auf juristische Personen

 

Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift ist hiernach auch eine Befriedung solcher Grundstücke möglich, die im Eigentum einer juristischen Person stehen. Diese notwendige konventionsrechtliche Auslegung bestätigte erst kürzlich der Verwaltungsgerichtshof München mit Urteil vom 28.05.2020 (19 B 19.1713), der in der allein auf die Gewissensfreiheit ausgerichteten Norm des § 6a BJagdG einen Widerspruch zur Rechtsprechung des EGMR darlegte. Nach der Rechtsprechung des EGMR beruhe die Berechtigung der ethischen Jagdgegnerschaft nämlich nicht auf der, auf natürliche Personen beschränkten Gewissensfreiheit, sondern auf dem natürlichen sowie juristischen Personen zuordenbaren Eigentumsrecht.

 

Im Folgenden werden einige relevante Passagen des höchst umfangreichen Urteils dargestellt:

 

„Die Bestimmung des § 6a BJagdG darf nicht unbesehen angewendet werden, sondern nur in einer Weise, die mit der EGMR-Rechtsprechung zur jagdlichen Zwangsvereinigung zu vereinbaren ist (sinngemäß ebenso Munte, a.a.O., Rn. 4; von einem Verstoß der EGMR-Rechtsprechung gegen tragende Grundsätze des Grundgesetzes - bei Entscheidungen des Gerichtshofs für grundsätzlich nicht ausgeschlossen gehalten in Rn. 62 der Görgülü-Entscheidung vom 14.10.2004 - ist der Gesetzgeber ausweislich der Materialien zu § 6a BJagdG nicht ausgegangen; auch das Bundesverfassungsgericht deutet in seinen Beschlüssen vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, vom 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10 und 1 BvR 2146/10 - und vom 2.5.2018 - 1 BvR 3250/14 und 1 BvR 3251/14 - jeweils juris, nichts Derartiges an).“

  „Das deutsche Recht muss - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Görgülü- Entscheidung (B.v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - juris, insbesondere Rn. 30, 43, 47, 53) klargestellt hat - dem Konventionsrecht Rechnung tragen, um Konventionsverstößen vorzubeugen. Dies gilt auch für § 6a BJagdG. (…)“

 „§ 6a Abs. 1 Satz 1 BJagdG kann aber konventionsgerecht ausgelegt werden. Den Ausschluss juristischer Personen und die Forderung nach einer Gewissensentscheidung hat der Gesetzgeber zwar hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht. Die damit verbundene Abwendung von der Rechtsprechung des Gerichtshofs hat aber nicht in der Absicht des Gesetzgebers gelegen. Diesen Forderungen liegen vielmehr Irrtümer der deutschen Rezeption der Rechtsprechung des Gerichtshofs über Hintergrund und Gehalt zugrunde (vgl. 2.4). Sie können und müssen im Wege der Auslegung hinweggedacht werden mit der Folge, dass auch juristische Personen einen Befriedungsanspruch geltend machen können, und dass - wie in 2.4.3.2 dargestellt - der Begriff der Glaubhaftmachung in § 6a Abs. 1 Satz 1 BJagdG die Berücksichtigung einer geltend gemachten ethischen Jagdgegnerschaft nur dann ausschließt, wenn sie nicht einmal einen gewissen Grad an Entschiedenheit, Kohärenz und Wichtigkeit besitzt wie etwa in den in § 6a Abs. 1 Satz 3 BJagdG genannten (in § 6a Abs. 4 Satz 5 Nr. 2 BJagdG wiederholten) Fällen“ (Rn. 154).

 

„Aus dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, der Rechtsprechung des Gerichtshofs im vollen Umfang Rechnung zu tragen, ergibt sich, dass der Gesetzgeber - wenn er erkannt hätte, dass die Gewissensfreiheit im Sinne des Art. 9 EMRK keine Grundlage der

Rechtsprechung des Gerichtshofs ist, dass auch eine eingehende Rechtfertigung einer wertebasierten Jagdgegnerschaft (angesichts deren Respektabilität in einer demokratischen Gesellschaft) nicht gefordert werden darf, sondern nur eine Aufklärung von

Anhaltspunkten, die gegen Entschiedenheit, Kohärenz und Wichtigkeit sprechen, und dass eine nationale Regelung, die vom Gegenteil ausgeht, zur Ablehnung berechtigter Befriedungsbegehren und damit zu Menschenrechtsverstößen führen würde - derartige

Forderungen nicht gestellt hätte“ (Rn. 156).

 

 V. Kein Ausschluss nach § 6a S. 2 BJagdG

Der Verwaltungsgerichtshof sieht darüber hinaus auch eine Versagung der Befriedung nach S. 2 der Norm und damit ein Zurücktreten des dem Eigentumsrecht zuzuordnenden Recht auf Jagdgegnerschaft gegenüber der freiheitlichen Jagdausübung für konventionsrechtswidrig an. Hierzu heißt es:

 Wörtlich genommen würden die genannten Bestimmungen Konventionsverstöße herbeiführen. Der Gesetzgeber hat (in Einklang mit der h. M., vgl. 2.4.2) angenommen, der Anspruch des ethischen Jagdgegners auf Befreiung von der Jagdausübung der

Zwangsvereinigung sei eines von mehreren abzuwägenden Interessen und könne daher bei entsprechend gewichtigen Allgemeininteressen zurückgesetzt werden“ (Rn. 162).

 „Die Annahme einer Abwägbarkeit des Anspruchs auf Freistellung des Grundstücks von einer freiheitlichen Jagdausübung gegen Allgemeininteressen und geschützte Interessen anderer ist jedoch unrichtig. Der Freistellungsanspruch des ethischen Jagdgegners ist - solange die ihm auferlegte Jagdausübung wesentliche freiheitliche Anteile hat, also ihm gegenüber willkürlich ist - nicht davon abhängig, inwieweit infolge der Freistellung Allgemeininteressen beeinträchtigt werden. Die zur Begründung dieser Annahme herangezogenen Formulierungen in den Verstoßfeststellungsentscheidungen (betreffend die Suche nach einem Ausgleich bzw. Gleichgewicht) vermögen sie nicht zu tragen. Die ethische Jagdgegnerschaft ist eine Ausübung der Eigentümerfreiheit, die grundsätzlich Respekt in einer demokratischen Gesellschaft verdient, und darf daher gegenüber der freiheitlichen Jagdausübung nicht zurückgesetzt werden.“ (Rn. 163).


[1] Einzige Ausnahme: wenn mehrere Fachleute festgestellt haben, dass eine Euthanasierung aus medizinischen Gründen unerlässlich ist und im Interesse des Tieres liegt, weil ihm so schwerste Schmerzen oder Leiden erspart werden und keine Aussicht auf Besserung besteht.

JETZT NEU: FREIHEIT FÜR TIERE 1/2025

Freiheit für Tiere 1/2025

Artikelnummer: 1/2025

Tierschutz aktiv: Skandal im Kuhstall - immer wieder werden katastrophale Zustände in Milchkuh-Ställen in Österreich aufgedeckt • Deutschland: Kühe in Ketten – noch weitere 10 Jahre? • Petition: Wissenschaft statt Tierversuche! • Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung, Klimakatastrophe: Wie tierische Produkte unseren Planeten zerstören • Kollagen: Schlachtabfälle für schöne Haut? • Aktuelle Studie deckt auf: Fische noch bedrohter als bisher angenommen • Lebensräume: Gestatten. Biber - Unsere außergewöhnliche Freundschaft mit einer wildlebenden Biberfamilie • Wissenschaft: Die Intelligenz der Hunde • Vegane Ernährung für Hunde? • Lifestyle: Tierfreundlich backen

6,50 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

Neuauflage: FREIHEIT FÜR TIERE - Fakten gegen die Jagd

FREIHEIT FÜR TIERE: Fakten gegen die Jagd (völlig überarbeitete und auf 60 S. erweiterte Neuauflage)

Artikelnummer: 522

Fakten und Argumente gegen das blutige Hobby der Waidmänner und Waidfrauen: Trotz beharrlicher Propagandaarbeit der Jagdverbände sinkt das Image der Jäger immer mehr: Immer weniger Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker lassen es sich gefallen, wenn sie von Hobbyjägern angepöbelt oder sogar bedroht werden. Immer mehr Menschen protestieren gegen die Ballerei in Naherholungsgebieten. Und Berichte, dass Jäger aus Versehen Liebespaare im Maisfeld oder Ponys auf der Weide erschießen, können einem draußen in der Natur durchaus Angst machen. Warum Jäger Jagd auf Hasen machen, obwohl sie auf der »Roten Liste« bedrohter Arten stehen, kann irgendwie auch niemand mehr gut finden. Zudem haben 99,6 Prozent der Bevölkerung andere Hobbys, als Tiere tot zu schießen. Da stellt sich die Frage: Warum jagen Jäger wirklich?

6,50 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

Sonderpreis: Fakten gegen die Jagd (Ausgabe 2017, 24 Seiten)

Artikelnummer: 521

Die Natur braucht keine Jäger: Fakten gegen die Jagd - Warum jagen Jäger wirklich? Die Frage »Warum jagen wir?« beantwortet eine Jagdredakteurin wie folgt: »Einige beschreiben die Jagd als Kick, andere sprechen von großer innerer Zufriedenheit. Die Gefühle bei der Jagd sind ebenso subjektiv wie in der Liebe. Warum genießen wir sie nicht einfach, ohne sie ständig rechtfertigen zu wollen?« Rationale Gründe, mit denen Jäger rechtfertigen, dass die Jagd notwendig sei, sind offenbar nur Ausreden. Jedenfalls schreibt die Jägerin: »Der Tod, der mit dem Beutemachen verbunden ist, ist verpönt. Deswegen suchen die Jäger Begründungen in Begriffen wie Nachhaltigkeit, Hege und Naturschutz.«

2,50 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

FREIHEIT FÜR TIERE 4/2024

Freiheit für Tiere 4/2024

Artikelnummer: 4-2024

Umfrage: EU-Bürger wollen strenge Regulierung der Jagd • Auf der Weide »aus Versehen« mit Wildtier verwechselt: Wie viele Pferde von Hobbyjägern erschossen werden • Eines der letzten Tabus der Fleischindustrie: DIE BLUTFABRIK - Warum Rosendünger Tierblut enthält und Zigarettenfilter auch • Wissenschaftliche Studie: »Landwirtschaft neu denken« - Wie wir unser Ernährungssystem konsequent und zukunftssicher transformieren • Wissenschaft: Die Wahrheit über die Jagd • Jagd ist ein Hobby mit einer starken Lobby • Wissenschaftliche Studien: Jagd stört das Ökosystem • Warum jagen Jäger wirklich? • Sympathische Flugkünstler mit eingebautem Kompass: Das faszinierende Leben der Störche • Tier- und Artenschutz international: Schlimme Dürre bedroht Tierwelt - Rettungsaktion für Hunderte Flusspferde in Botswana • Wissenschaft: Gesundheit & Ernährung • HOW NOT TO AGE: Jung bleiben und immer gesünder werden mit der Kraft von Pflanzen!

6,50 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

FREIHEIT FÜR TIERE 3/2024

Freiheit für Tiere 3/2024

Artikelnummer: 3/2024

Verhaltensforschung: Was Raben über andere wissen • Überraschende Zwillingsstudie: Ein Zwilling isst vegan, der andere nicht • Machen Sie mit bei der EU-Initiative: Stoppt das Schlachten von Pferden! • Tiere für den Müll? Tiere aus der industriellen Massenhaltung enden millionenfach in »Tierkörperbeseitigungsanlagen« • Amtsgericht Hameln: Schweinemäster zu hoher Geldstrafe verurteilt • Recht: 50 Hektar im Kreis Dithmarschen jagdfrei! • Biotop »Rüm Hart« jagdfrei! • Trügerische Küstenidylle: Jagd auf Seehunde im Wattenmeer • Wildtier-Findlinge: Erste Hilfe • Für Bienen, Schmetterlinge, Vögel, Igel & Co.: Natürlich gärtnern für die Artenvielfalt • RespekTiere International: Der erste Gnadenhof in Mauretanien ist im Entstehen! • Vegan Body Reset: Raus aus Übergewicht, Schmerzen und Entzündungen • Deftig vegan für jeden Tag: Unkomplizierte Köstlichkeiten schnell und einfach gemacht

6,50 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

FREIHEIT FÜR TIERE 2/2024

Freiheit für Tiere 2/2024

Artikelnummer: 2/2024

Promis für Tiere: Billie Eilish und Fienas eröffnen veganes Restaurant in L.A. · Mary McCartneys veganes Promi-Kochbuch: 60 Rezepte mit Stars von Cameron Diaz, und Woody Harrelson bis Ringo Star und Papa Paul • Interview mit Mary McCartney • Wissenschaft: Vogelmütter singen Lieder für ihre ungeschlüpften Küken • Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Jäger verurteilt, weil er Hündin erschoss • Klage vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück: Grundstück in Niedersachsen jagdfrei! • Interview: Ein Fleischer hört auf zu töten und wird Veganer • Das Leid der Ziegen für Kaschmirpullis • Peter Berthold: HILFESCHREI der NATUR! • WILD UND FREI - Die Schönheit afrikanischer Tiere • ATLAS der bedrohten TIERE • EASY SPEEDY VEGAN - Die besten 10-, 20- und 30-Minuten-Rezepte • Vegane Kuchenliebe

6,50 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

FREIHEIT FÜR TIERE 1/2024

Freiheit für Tiere 1/2024

Artikelnummer: 1/2024

Fakten zu Fleisch, Milch und Eiern • Wegen industrieller Massentierhaltung: Nitratbelastung steigt immer weiter • Wissenschaft: Oxford-Studie vergleicht Umweltbilanz von verschiedenen Ernährungsformen - Wie schädlich sind Fleisch und Milchprodukte wirklich? • Schwere Misshandlung von Kälbchen auf Kälberauktion: PETA erstattet Strafanzeige • Ergreifender Reisebericht: Einsatz für Straßenhunde in Kap Verde • Keine Jagd auf meinem Grundstück: Ehepaar aus Gütersloh klagt gegen Jagd auf seinen Grundstücken • Neues Buch von Josef H. Reichholf: STADTNATUR - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen • Interview mit Josef H. Reichholf: »Unsere Städte zeigen: Ein friedliches Miteinander von Mensch und Natur ist möglich« • Vögel verstehen: Was uns die Vögel über uns und unsere Umwelt verraten • Studie: Je mehr tierisches Protein, desto höher die Sterblichkeit • Lifestyle: Tierfreundlich kochen & backen»VEGAN Everyday« von Bianca Zapatka • Easy Vegan Christmas« von Katy Beskow

6,50 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

Sonderpreis: Fakten gegen die Jagd (Ausgabe 2017, 24 Seiten)

Artikelnummer: 521

Die Natur braucht keine Jäger: Fakten gegen die Jagd - Warum jagen Jäger wirklich? Die Frage »Warum jagen wir?« beantwortet eine Jagdredakteurin wie folgt: »Einige beschreiben die Jagd als Kick, andere sprechen von großer innerer Zufriedenheit. Die Gefühle bei der Jagd sind ebenso subjektiv wie in der Liebe. Warum genießen wir sie nicht einfach, ohne sie ständig rechtfertigen zu wollen?« Rationale Gründe, mit denen Jäger rechtfertigen, dass die Jagd notwendig sei, sind offenbar nur Ausreden. Jedenfalls schreibt die Jägerin: »Der Tod, der mit dem Beutemachen verbunden ist, ist verpönt. Deswegen suchen die Jäger Begründungen in Begriffen wie Nachhaltigkeit, Hege und Naturschutz.«

2,50 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

»VEGGIE FOR KIDS. Vegan - kinderleicht & lecker«

Die Rezepte für unser Kochbuch »VEGGIE FOR KIDS. Vegan - kinderleicht & lecker« - sind allesamt von Kindern und Jugendlichen erprobt worden: Sie sind einfach zuzubereiten, schmecken richtig lecker und sind obendrein auch noch gesund! Und das Wichtigste: Wer so kocht, hilft unseren Freunden, den Tieren! weiterlesen

VEGGIE FOR KIDS

Artikelnummer: 053

Die Rezepte für das Kochbuch »VEGGIE FOR KIDS. Vegan - kinderleicht & lecker«- sind allesamt von Kindern und Jugendlichen erprobt worden: Sie sind einfach zuzubereiten, schmecken richtig lecker und sind obendrein auch noch gesund!

16,90 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

natürlich VEGAN BACKEN

Philip Khoury, preisgekrönter Chefkonditor im Kaufhaus »Harrods« in London, zeigt in seinem ersten Backbuch, wie man mit rein natürlichen Zutaten vegane und damit ethisch vertretbare Backwaren zubereiten kann: ohne Abstriche bei Geschmack und Qualität, aber ohne Ausbeutung von Tieren und des Planeten. Er widmet sein Buch allen Menschen, »die mutig genug sind, den Status quo infrage zu stellen. Für alle Naschkatzen, die nach einer neuen Art zu backen suchen. Möge dieses Buch eine Quelle der Inspiration und Freude sein. Gemeinsam können wir eine Zukunft schaffen, die freundlicher, empathischer und nachhaltiger für alle ist.« weiter

Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung, Klimakatastrophe: Wie tierische Produkte unseren Planeten zerstören

Nächtliche Satellitenaufnahme Brände im brasilianischen Regenwald - Trzmiel Shutterstock

Nächtliche Satelliten­aufnahme einer ökologischen Katastrophe: Die unwiderbringliche Zerstörung des Regenwaldes, der Lunge unseres Planenten

Die Erzeugung tierischer Produkte wie Fleisch, Milch, Fisch und Eier gehört zu den Hauptgründen für die menschengemachte Klimakatastrophe und ist maßgeblich für die Zerstörung des Planeten verantwortlich: für die Zerstörung von Lebensräumen und der Nahrungsgrundlage von Menschen, Tieren und Pflanzen, für das dramatische Artensterben, für die Abholzung der Regenwälder, für die Vergeudung von Ressourcen, für die Verschwendung und Verschmutzung von Wasser und für die Vergiftung der Böden, des Grundwassers und der Luft. Ein ausgesprochen wirksamer Beitrag, um die Umwelt zu schützen, ist vegan zu leben. weiter

Skandal im Kuhstall: Immer wieder katastrophale Zustände in Milchkuh-Ställen aufgedeckt

Kuehe-im-verdreckten-Stall-an-Ketten-13

Nichts für schwache Nerven: Kühe in einem Stall in Feldkirchen in Anbindehaltung, zentimetertief in Kot und Gülle.

Der österreichische Verein RespekTiere e.V. in Salzburg deckt seit vielen Jahren regelmäßig tierquälerische Zustände in Milchkuh-Betrieben auf: Kühe in Anbinde­haltung, durch kurze Ketten zur Bewegungsunfähigkeit verurteilt, auf Gitterrosten in Mist und Gülle stehend, mit dreckverkrustetem Fell. Kälber in winzigen Holzverschlägen, in denen sie sich kaum umdrehen können, oder in Kälberiglus in Gülle stehend. Über viele dieser Tierschutz-Skandale wurde mit dramatischen Bildern in der Presse berichtet. Doch wie viele Missstände müssen Tierschutzorganisationen noch aufdecken, bis der Gesetzgeber endlich reagiert und die tierquälerische Anbindehaltung von Kühen verbietet? weiter

Gestatten. Biber. Eine außergewöhnliche Freundschaft mit einer wildlebenden Biberfamilie

30-31_doppelseitig

Christian Kuschenreiter Aug’ in Aug’ mit einem Biber. Das freilebende Tier hat Vertrauen wie zu einem Familienmitglied.

Schwarze Knopfaugen, beeindruckende Schneidezähne, großer Paddelschwanz, Stupsnase und dichter Pelz: Biber sind entzückende Tiere, und obendrein schlau, empathisch, kommunikativ, verspielt - und eigentlich sehr scheu. Als Bettina und Christian Kutschenreiter im Jahr 2003 beim Fotografieren an einem Fluss in Oberbayern auf eine Biberfamilie treffen, ist das der Beginn einer außergewöhnlichen Freundschaft, die bis heute anhält. Die Biber lassen die beiden Tierfreunde nach und nach an ihrem Leben teilhaben und suchen schließlich sogar bewusst ihre Nähe. Jetzt haben die beiden ein Buch über ihre Erlebnisse mit den Bibern geschrieben - mit vielen wunderschönen und sicher einzigartigen Fotos. weiter

Die Intelligenz der Hunde

Die internationale Forschung hat sich in den letzten Jahren zunehmend mit der Intelligenz von Hunden beschäftigt und dabei so manches bestätigt, was Hundefreundinnen und Hundefreunde längst wussten: Hunde denken viel komplexer als gedacht. Aber: Was genau ist Hundeintelligenz? Wie misst man sie? Haben wir dazu überhaupt die richtigen Werkzeuge und Vergleichsmaßstäbe? Sind »Menschenschläue« und »Hundeschläue« überhaupt vergleichbar? Und in welchen Bereichen haben Hunde andere oder viel mehr geistige Kompetenzen als wir? weiter

Trügerische Küstenidylle: Jagd auf Seehunde im Wattenmeer

Wussten Sie, dass Hobbyjäger an der deutschen Nordseeküste und auf den Nordseeinseln jedes Jahr Hunderte Robben und Robbenbabys erschießen? Und das, obwohl laut EU-FFH-Richtlinie die Jagd auf Seehunde streng verboten ist? Denn die geschützten Seehunde unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht. Sie haben zwar ganzjährig Schonzeit, doch »Seehundjäger« in Schleswig-Holstein und »Wattenjagdaufseher« in Niedersachsen sind befugt, sich um gestrandete, verletzte, verlassene und kranke Robben zu »kümmern«. weiter

Für Bienen, Schmetterlinge, Vögel, Igel & Co.: Natürlich gärtnern für die Artenvielfalt

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

Wichtig: Lassen Sie Wiesen und Stauden über den Winter bis in den Mai hinein stehen. Viele Insekten nutzen hohle Stängel als Winterquartier, darunter viele Wildbienenarten. An Stängeln und Gräsern verbergen sich Eier, Raupen und Puppen von Schmetterlingen. Die Samenstände bieten Vögeln Nahrung. · Bild: Freiheit für Tiere

Was hat unser Garten mit Tierschutz und Artenvielfalt zu tun? Auf den ersten Blick erst einmal nicht so viel. Doch vor dem Hintergrund des dramatischen Artensterbens könnten private Gärten und öffentliche Parks eine bedeutende Rolle spielen, um Inseln der Artenvielfalt zu schaffen. Und erfreulicher Weise erscheinen immer mehr Ratgeber für nachhaltiges und natürliches Gärtnern - als Gegenentwurf zum weltweit fortschreitenden Lebensraumverlust von Tieren und Pflanzen - die zeigen, wie wir auch ohne Vorerfahrung aus unserem Garten ein kleines Paradies schaffen können: für Tiere und Pflanzen, aber auch für uns selbst. weiter

Machen Sie mit bei der EU-Initiative: Stoppt das Schlachten von Pferden!

Arischa

Dieses Pferd sollte im Alter von 6 Jahren zum Schlachter.

Tierfreunde kauften die Stute zum Schlachtpreis frei. Heute ist Arischa 33 Jahre alt. · Bild: FREIHEIT FÜR TIERE

In der EU werden Jahr für Jahr Millionen Pferde und Ponys geschlachtet, als »Rossfleisch« verkauft oder zu Salami und Hundefutter verarbeitet. Die Europäische Bürgerinitiative »End The Horse Slaughter Age« fordert jetzt ein Gesetz zum Verbot der Schlachtung von Pferden. Helfen Sie mit, die Pferdequälerei zu beenden und unterschreiben Sie die online-Initiative! weiter

55 Hektar im Kreis Dithmarschen endlich jagdfrei!

Rund 55 Hektar Grundstücke mit Wiesen und Feldern im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) sind endlich jagdfrei! Dass eine dermaßen große Fläche offiziell jagdrechtlich befriedet wird, ist bisher wohl einmalig: Es gibt inzwischen mehrere Hundert jagdrechtlich befriedete Grundstücke in Deutschland, doch meist besitzen die Eigentümer nur wenige Hektar. Wohl genau aus diesem Grund machte es die Jagdlobby den Eigentümern der 55 Hektar landwirtschaftlicher Fläche so schwer: Es brauchte zehn Jahre und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, bis das Grundstück von Susanne und Peter Storm* endlich jagdfrei wurde. weiter

WILD UND FREI - Die Schönheit afrikanischer Tiere

»Wild und frei« ist mit atemberaubenden schwarz-weiß-Fotografien eine Ode an die Wildnis. Tom D. Jones ist ein begnadeter »fine art«-Fotograf und zeigt Wildtiere wie Elefanten, Giraffen, Nashörner, Gorillas oder Löwen aus nächster Nähe. »Für mich dreht sich alles um die Freiheit des Tieres«, erklärt er. Deshalb gibt es in den Aufnahmen dieses Buches kein einziges Tier, das gefüttert wird, in einem privaten Reservat lebt oder in irgendeiner anderen Form von Gefangenschaft gehalten wird. Das Ergebnis sind Aufnahmen, welche unter die Haut gehen. weiter

Mary McCartneys veganes Promi-Kochbuch: 60 Rezepte mit Stars von Cameron Diaz, und Woody Harrelson bis Ringo Star und Papa Paul

Mit ihrem neuen Buch »Feeding Creativity« verbindet Mary McCartney ihre beiden großen Leidenschaften: Fotografie und Kochen. Jedes der 60 veganen Rezepte hat sie mit Stars gekocht und sie beim Kochen und Essen fotografiert: Schauspielerinnen und Schauspieler wie Cameron Diaz, Kate Blanchett, Drew Barrymore, Woody Harrelson, Stanley Tucci und David Oyelowo, Musikerinnen und Musiker von Nile Rodgers oder bis Ringo Star und Papa Paul, Künstlerinnen und Künstler wie David Hockney und Jeff Koons oder Primaballerina Francesca Hayward. weiter

Interview mit Mary McCartney: Wie entstand die Idee zu dem veganen Promi-Kochbuch »Feeding Creativity«?

Mit ihrem Kochbuch »Feeding Creativity« möchte Mary McCartney zeigen, wie schnell, einfach, lecker und unkompliziert und einfach das vegane Kochen ist. Damit tritt sie in die Fußstapfen ihrer Mutter Linda McCartney, die ebenfalls Promi-Fotografin war, bereits in den 1970er und 80er Jahren vegetarische Kochbücher veröffentlichte und sich für den Schutz der Tiere einsetzte.


Wie entstand die Idee zu dem Kochbuch?


Mary McCartney: Ich liebe es, Rezepte mit anderen zu teilen. Ich koche schon immer für andere und es ist meine Art, mit jemandem Verbindung aufzunehmen. Aber ich bin nun mal begeisterte Portrait-Fotografin, und so kam eines Tages die Idee für »Feeding Creativity«.
Zum Interview mit Mary McCartney

Metzger gegen Tiermord

Metzger gegen Tiermord? Das scheint ein Widerspruch in sich zu sein. Was aber, wenn gelernte Metzger dem Tiertöten abschwören und Veganer werden?

Im Verein »Metzger gegen Tiermord« haben sich ehemalige Metzger zusammengeschlossen. Aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung sind sie Insider der Branche und klären mit ihrem Fachwissen und ihren Recherchen über Tierrechts­verstöße auf, die normalerweise vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Peter Hübner, einem ehemaligen Fleischer. Peter Hübner ist Pressesprecher und zweiter Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins »Metzger gegen Tiermord« e.V.

weiterlesen

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Jäger verurteilt, weil er Hündin erschoss

Der Fall sorgte für Aufsehen über Bayern hinaus: Ein 77-jähriger Hobbyjäger erschoss im Juli 2022 die Hündin Mara von Urlaubern aus Österreich, die eine Kanutour auf dem Main machten - angeblich, weil sie »gewildert« hätte. Am 20. November 2023 verurteilte das Amtsgericht Haßfurt den Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro (140 Tagessätzen zu je 40 Euro). Zudem wurde das bei der Tat benutzte Kleinkalibergewehr eingezogen. Dem Urteil zufolge war der angeklagte Hobbyjäger nicht berechtigt, die Hündin zu erschießen. Hinweise darauf, dass die Hündin gewildert hatte, hätten sich nicht ergeben. weiter

STADTNATUR - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen

»Land« = blühende Landschaften und Artenvielfalt, »Stadt« = Beton und Ödnis? Eine Vorstellung, die längst so nicht mehr gilt. Der bekannte Zoologe, Ökologe und Bestseller-Autor Prof. Dr. Josef H. Reichholf unternimmt in seinem neuen Buch »Stadtnatur - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen« einen Streifzug durch die vielfältigen Ökosysteme des urbanen Raums. Ob Wildschweine, Füchse und Nachtigallen in Berlin, Wanderfalken in Köln oder eine bunte Vogelwelt und Rehe im Englischen Garten in München: viele Wildtiere haben den Lebensraum Stadt längst für sich entdeckt. Inzwischen sind unsere großen Städte sogar Inseln der Artenvielfalt geworden, die sogar mit den besten Naturschutzgebieten mithalten können.
In den Städten finden Tiere und Pflanzen die Biotope, die sie für ihr (Über)Leben brauchen. Hier sind sie weniger Gefahren ausgesetzt als auf dem Land, wo freilebende Tiere gejagt und ihre Lebensräume durch eine industriell betriebene Land- und Forstwirtschaft vernichtet werden...
weiter

Prof. Dr. Josef H. Reichholf: »Unsere Städte zeigen: Ein friedliches Miteinander von Mensch und Natur ist möglich«

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Prof. Dr. Josef H. Reichholf über sein neues Buch »Stadtnatur«, über Großstädte als Rettungsinseln der Artenvielfalt und darüber, was geschehen müsste, damit die Artenvielfalt auf den Fluren und in den Wäldern wieder zunimmt. weiter

Die dunkle Seite der Milch: Das Leid der Kälbchen

Die Milchindustrie gaukelt uns in der Werbung gerne vor, dass Kühe ein glückliches Leben auf grünen Weiden führen. Wie sieht die Realität aus? Milchkühe müssen ihr Leben in den meisten Fällen ganzjährig im Stall verbringen - zum Teil sogar immer noch in besonders tierquälerischer Anbindehaltung. So hält nach Angaben des Bayerischen Bauernverbands rund die Hälfte der circa 25.000 Milchviehbetriebe in Bayern ihre Tiere in Anbindehaltung. Damit die Kühe immer Milch geben, werden sie jedes Jahr künstlich befruchtet. Die neugeborenen Kälber werden ihren Müttern kurz nach der Geburt weggenommen. Die Milch, welche die Natur für die Kälbchen bestimmt hat, wird maschinell abgepumpt, industriell verarbeitet und im Supermarkt verkauft. Was passiert dann eigentlich mit den Kälbern? weiter

Vegan vom Grill

»Was essen Veganer, wenn gegrillt wird?« Diese Frage wurde der britischen Köchin Katy Beskow während ihrer bisher fünfzehn Jahre als Veganerin unzählige Male gestellt. Die Antwort: »Wenn ihr euch von der Idee verabschiedet, dass Grillen und Fleisch (oder Fertiggerichte aus Fleisch­alternativen) untrennbar zusammengehören, steht euch eine neue Welt offen.« In ihrem neuen Kochbuch »Vegan vom Grill« zeigt Katy Beskow mit 70 kreativen und unkomplizierten Rezepten, dass fleischfrei Gegrilltes hervorragend schmeckt - nicht nur im Sommer, sondern das ganze Jahr über! Dazu zeigt Katy zahlreiche Tipps und Tricks - damit die Grillparty auch bei blutigen Grill-Anfängerinnen und -Anfängern gelingt. Ob Hauptgericht oder Dessert: »Vegan vom Grill« animiert, den Grill dieses Jahr richtig zum Einsatz kommen zu lassen!
weiter

Urteil BVerwG: Auch Vereine und Stiftungen können die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen beantragen

Laut § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) dürfen nur »natürliche Personen« das Ruhen der Jagd beantragen. Tier- und Naturschutzvereine oder Stiftungen konnten bisher das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen. Doch dies ist mit dem entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) nicht vereinbar.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München macht in seinem grundlegenden Urteil vom 28.05.2020 »Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken« die Antragstellung auch für juristische Personen wie Vereine, Stiftungen oder GmbHs möglich. (VGH München, 19 B 19.1713 und 19 B 19.1715) weiter

Hannes Jaenicke: »Seit 30 Jahren wird das Tierschutzgesetz wissentlich gebrochen«

»Die Milch macht's«, »Milch macht müde Männer munter«, »Fleisch ist ein Stück Lebenskraft« - wir alle sind mit diesen Werbe-Slogans aufgewachsen. In seinem investigativen Enthüllungsbuch »Die große Sauerei« deckt Hannes Jaenicke die dreistesten Industrie- und Werbelügen auf und erklärt, was Verbraucherinnen und Verbraucher über Fleisch, Milchprodukte und Eier unbedingt wissen sollten, um vor dem Kauf und Verzehr die richtige Entscheidung zu treffen. weiter

FREIHEIT FÜR TIERE-Interview mit Hannes Jaenicke

»Die einzige Antwort auf diese Art der Massentierhaltung ist der Verzicht auf ihre Produkte «
FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit dem Schauspieler und bekannten Umweltschützer Hannes Jaenicke über die Recherchen zu seinem neuen Buch, warum er vor 40 Jahren zum Vegetarier wurde, warum er Hafermilch trinkt, über das Problem, dass immer noch zu viele Menschen schlecht informiert sind und was dagegen zu tun ist. weiter

Ein Jäger steigt aus

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer aus Niederösterreich war seit seiner Jugend leidenschaftlicher Jäger. Schon sein Vater war Jäger und nahm ihn als Kind oft mit auf die Jagd. Mehr als 100 Tiere hat der 67-Jährige in seinem Leben geschossen. Vor 14 Jahren machte er eine Kehrtwende: Von heute auf morgen beendete er das Schießen und verkaufte alle seine 16 Gewehre. Jetzt hat Prof. Winkelmayer ein Buch geschrieben: »Ein Beitrag zur Jagd- und Wildtier-Ethik«. Damit wendet er sich an seine ehemaligen Jagdkollegen und an die nicht jagende Bevölkerung und macht deutlich: »Töten als Freizeitvergnügen ist ethisch nicht vertretbar«. weiter

Interview: Ein Jäger steigt aus

Mit 16 machte er den Jagdschein, 37 Jahre lang ging er auf die Jagd. Dann hörte er von einem Tag auf den anderen mit dem Tiere töten auf. Freiheit für Tiere sprach mit dem Veterinär Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer über seine Erfahrungen und die Gründe, warum er mit der Hobbyjagd Schluss gemacht hat. weiter

Die Vermessung der Ernährung

Haben Sie sich schon einmal überlegt, welche Auswirkung unsere Ernährung, also das, was wir jeden Tag essen, auf die Gesundheit, auf Tiere und Natur, auf Böden und Grundwasser, auf die Artenvielfalt, auf die Regenwälder, auf Menschen in den ärmeren Ländern und auf das Klima hat? Sollten wir vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Umwelt- und Klimakatastrophe, welche unser aller Lebensgrundlagen bedroht, nicht viel mehr über diese Zusammenhänge wissen? weiter

Vermessung der Ernährung: Interview mit Jan Wirsam

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Prof. Dr. Jan Wirsam, wie das Buch Die Vermessung der Ernährung mit Prof. Dr. Claus Leitzmann entstand, aus welchen Gründen die Wissenschaftler mit einigen Kollegen die Forschung über pflanzliche Ernährung so engagiert vorantreiben und warum in Deutschland mehr Hülsenfrüchte wie Linsen, Erbsen, Bohnen, Lupinen und Soja angebaut werden sollten. weiter

Neues Buch von Prof. Reichholf: Stadt, Land, Fuchs

»Unsere Säugetiere verdienen mehr Beachtung; viel mehr, als ihnen gegenwärtig zuteil wird«, ist Prof. Dr. Josef H. Reichholf überzeugt. Sie brauchen neue Freunde! Solche zu gewinnen, ist das Hauptanliegen seines neuesten Buches »Stadt, Land, Fuchs: Das Leben der heimischen Säugetiere«. weiter

Interview mit Prof. Josef H. Reichholf

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit dem renommierten Zoologen über Wildtiere, Jäger, Massentierhaltung und was jeder Einzelne für wild lebende Tiere tun kann. weiter

Das Leid der Stuten für Schweinefleisch

Bisher kannte man die grausamen Stutenblut-Farmen in Argentininen, Urugay und China: Schwangeren Pferden wird dort literweise Blut abgezapft und an die Pharmaindustrie verkauft. Die Hormone der Stuten werden in der industriellen Schweinemast eingesetzt, um die Trächtigkeit der Sauen zu erhöhen und zu synchronisieren. Nachdem immer wieder über die grausamen Blutfarmen in Südamerika berichtet wurde, stoppten einige Pharmakonzerne den Import aus diesen Ländern - und wichen auf Islandponys aus. weiter

Mehr Freiheit für Pferde

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt: Wer ein Tier hält, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Und er darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Doch was bedeutet dies für die heutige Pferdehaltung? weiter

Grausame Tierquälerei für Grana Padano-Käse

Die italienische Tierschutzorganisation Essere Animali dokumentierte in Milchviehbetrieben, die Grana Padano herstellen, schockierende Lebensbedingungen für Kühe und Kälber. Auch Gewalt durch Arbeiter gegenüber Tieren wurde dokumentiert. Grana Padano gehört neben Parmesan und Mozzarella zu den bekanntesten Käsesorten Italiens und ist der weltweit am meisten konsumierte Käse. weiter