Urteil: "Rabauken-Jäger" ist keine Beleidigung
Freispruch für einen Journalisten: Die Bezeichnung Rabauken-Jäger ist keine Beleidigung.
Ein Redakteur des Nordkuriers hatte einen Jäger in einem Zeitungs artikel im Juni 2014 als Rabauken-Jäger bezeichnet, weil der Jäger ein am Straßenrand gefundenes totes Reh etwa 100 Meter an der Anhängerkupplung über eine Bundesstraße schleifte, um es dann an einem Feldweg zu vergraben.
Daraufhin hatte der Jäger den Lokalredakteur angezeigt.
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hatte Anklage wegen Beleidigung erhoben, das Amtsgerichts Pasewalk verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro.
Am 9.9.2016 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Rostock den Journalisten letztinstanzlich vom Vorwurf der Beleidigung frei.
Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 9.9.2016, AZ 1 Ss 46/16 20 RR 66/16
Quelle: Gericht spricht Nordkurier-Reporter frei. Nordkurier, 9.9.2016