Bayern
Landkreis Aschaffenburg (Bayern): Landwirt stellt Antrag auf jagdrechtliche Befriedung
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Ein Landwirt hat mit seinem Schreiben vom 26.12.2023 für 42 Flurnummern im Landkreis Aschaffenburg einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Aschaffenburg gestellt. Etwa die Hälfte der Fläche wird landwirtschaftlich genutzt, die anderen Grundstücke sind Blühflächen, Streuobstwiesen und Biotope sowie drei Waldgrundstücke. »Ich bin gegen das Töten von Tieren«, so der Landwirt gegenüber der Initiative »Zwangsbejagung ade«. Er sei nicht damit einverstanden, dass man in Deutschland als Grundstückseigentümer automatisch ein Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft ist. weiter |
"Erdlingshof" seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei!
Urteil BVerwG: Auch Vereine und Stiftungen können die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen beantragen
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Laut § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) dürfen nur »natürliche Personen« das Ruhen der Jagd beantragen. In den Erläuterungen heißt es dazu: »Antragsberechtigt sind nur natürliche Personen, da die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen Ausdruck einer persönliche Überzeugung und Gewissensentscheidung ist. Daher entfällt eine Befriedung bei juristischen Personen«. Im Klartext: Tier- und Naturschutzvereine oder Stiftungen konnten bisher das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen. Doch dies ist mit dem entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) nicht vereinbar. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München macht in seinem grundlegenden Urteil vom 28.05.2020 »Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken« die Antragstellung auch für juristische Personen wie Vereine, Stiftungen oder GmbHs möglich. (VGH München, 19 B 19.1713 und 19 B 19.1715) In den Leitsätzen, die dem Urteil vorangestellt sind, heißt es ausdrücklich, dass die deutsche Gesetzgebung in § 6a BJagdG die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht vollständig umgesetzt hat. weiterlesen |
BVerwGericht: 6,5 ha im Steigerwald jagdfrei
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Fünf Grundstücke im Landkreis Haßberge (Bayern) sind seit April 2022 bzw. ab 2023 jagdfrei. Christine und Werner Schnös besitzen mehrere Wald- und Wiesengrundstücke sowie Ackerland in zwei unterschiedlichen Jagdrevieren im nördlichen Steigerwald. 2014 stellten sie den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke aus ethischen Gründen. Es sollte ganze 8 Jahre dauern, bis die Grundstücke endlich jagdfrei werden. Erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verhalf den Tierfreunden zu ihrem Recht. |
Warum das Urteil des BVerwG so wichtig ist
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Immer wieder werden Anträge von Tierfreunden zur jagdrechtlichen Befriedung ihrer Grundstücke abgewiesen, weil die ethischen Gründe angeblich nicht ausreichend seien. Muss ein Grundstückseigentümer zwingend Vegetarier oder Veganer sein, um das Töten von wild lebenden Tieren auf seinem eigenen Grundstück aus ethischen Gründen abzulehnen? |
Verwaltungsgericht: Grundstück ab 2022 jagdfrei
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Brigitte und Dietbert Mönch besitzen angrenzend an ihr Wohnhaus in Siegsdorf (Landkreis Traunstein) vier Hektar Wiese und Wald. Die Tier- und Naturfreunde können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen. Deswegen stellten die Eheleute bereits 2014 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung der Grundstücke. Damals ahnten sie nicht, dass es acht Jahre dauern würde, bis ihr Grundstück endlich jagdfrei wird... weiter |
Salzach Au: Antrag auf Jagdverbot auf 14,5 Hektar
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Familie P. besitzt ein 14,5 Hektar großes Grundstück im FFH-Schutzgebiet Salzach Au im Kreis Traunstein. Es sind etwa 11 Hektar Wald und der Rest Grünland. Vor unserem Haus liegt eine 2,5 Hektar große Wiese, auf der wir Hecken zum Schutz der Tiere pflanzten , berichtet Ruth P. Diese Wiese sei für die Jäger eine beliebte Abschusszone - und die Familie muss von der Terrasse aus zusehen, wie Jäger vor ihren Augen Tiere tot schießen. Dies können die Tierfreunde nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Darum stellte das Ehepaar P. einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Kreises Traunstein. weiter |
Klage vor Verwaltungsgericht gegen Zwangsbejagung
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Brigitte und Dietbert Mönch aus Siegsdorf im Landkreis Traunstein in Oberbayern klagen vor dem Verwaltungsgericht München, um zu verhindern, dass weiterhin auf ihren Grundstücken gejagt wird. |
Grundstücke in Niederbayern ab sofort jagdfrei
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Insgesamt 2,7 Hektar mit Wiesen, Hecken und Wald in Niederbayern nahe der Donau sind ab sofort jagdfrei. Seit dem Erwerb des Grundstückes vor etwa zehn Jahren hat das Ehepaar gemeinsam auf den Flächen Feucht- und Trockenbiotope erhalten oder renaturiert, um das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen. Nach mehreren Tötungen von Rehen und Hasen unmittelbar vor der Terrasse stellten sie den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung an die Untere Jagdbehörde des zuständigen Landratsamts, weil sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen. weiterlesen |
27 Hektar im Kreis Rottal-Inn jagdfrei
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Der Kreis Rottal-Inn hat 27 Hektar Grundstück des Ehepaars Erbertseder aus Bayersbach offiziell jagdrechtlich befriedet. Josef und Marianne Erbertseder haben auf ihrem landwirtschaftlichen Grund auf rund vier Hektar unberührte Schutzzonen für Wildtiere geschaffen. Auf den Wiesen und Bracheflächen finden Feldhasen, Rehe, Füchse sowie viele Vögel einen ungestörten Lebensraum. weiterlesen |
Bayern: 1,6 Hektar im Landkreis Lindau jagdfrei
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Ein Grundstück im bayerischen Allgäu (Landkreis Lindau) wird zum Ende des Jagdpachtvertrags am 1.4.2018 offiziell von der Jagd freigestellt. »Wir freuen uns für die bei uns lebenden Tiere, die immer gerne hier sind«, so Petra und Jürgen Kraft. »Es handelt sich zwar nur um ein kleines Grundstück mit Wald, Büschen und Wiese auf knapp 1,3 Hektar, aber ein Anfang in unserer Region ist gemacht.« weiterlesen |
Mehrere Grundstücke in Niederbayern jagdfrei
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Seit der Jagdgesetzänderung vom 6.12.2013, die es Grundstückseigentümern ermöglicht, einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung zu stellen, haben alleine in Niederbayern weit über 50 Grundstücksbesitzer einen solchen Antrag bei den unteren Jagdbehörde gestellt. Bereits Anfang 2015 waren 0,7 Prozent der bejagbaren Flächen befriedet. |
5 Hektar Wald/Wiese im Kreis Rottal/Inn jagdfrei
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Das etwa 5 Hektar große Grundstück von Raphaela Maier in Dobl bei Neukirchen (Niederbayern, Landkreis Rottal-Inn) ist seit 1.4.2016 offiziell jagdfrei. |
Bayern: Wiesengrundstück in Landshut jagdfrei
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Irmgard Bauderer freut sich, dass ihr ca. 10.000 Quadratmeter großes Wiesengrundstück im Landkreis Landshut nun offiziell jagdfrei ist, nachdem es vorher durch richterlichen Beschluss schon vorläufig befriedet war. weiterlesen |
Bayern: Grundstück im Rottal jagdfrei
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Ein Grundstück mit Obstwiesen, Hecken und Weiher im Rottal in Niederbayern ist ab 1.4.2016 jagdfrei! |














