Bayern

Landkreis Aschaffenburg (Bayern): Landwirt stellt Antrag auf jagdrechtliche Befriedung

Ein Landwirt hat mit seinem Schreiben vom 26.12.2023 für 42 Flurnummern im Landkreis Aschaffenburg einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Aschaffenburg gestellt. Etwa die Hälfte der Fläche wird landwirtschaftlich genutzt, die anderen Grundstücke sind Blühflächen, Streuobstwiesen und Biotope sowie drei Waldgrundstücke. »Ich bin gegen das Töten von Tieren«, so der Landwirt gegenüber der Initiative »Zwangsbejagung ade«. Er sei nicht damit einverstanden, dass man in Deutschland als Grundstückseigentümer automatisch ein Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft ist. weiter

"Erdlingshof" seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei!

Alle Grundstücke des »Erdlingshofs« e. V., idyllisch gelegen im Landkreis Regen im Bayerischen Wald, sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2023 offiziell jagdfrei! Und das betrifft nicht nur die Hofgrundstücke, die im Besitz der beiden Vorstände Birgit Schulze und Johannes Jung stehen, sondern auch die Weideflächen, die dem eingetragenen Verein - also einer juristischen Person - gehören. Damit ist der Erdlingshof der erste Tierschutzverein in Deutschland, dem die jagdrechtliche Befriedung seiner Flächen gelungen ist!

Auf dem Erdlingshof leben Rinder, Pferde, Esel, Hirsche, Schweine, Schafe, Ziegen, Hunde, Puten, Gänse, Hühner, Katzen und  Kaninchen – viele von ihnen ehemalige »Nutz«tiere. Hier müssen sie keinen vorzeitigen gewaltsamen Tod und keine Tiergefängnisse fürchten, sie brauchen keinen Nutzen mehr erbringen, sondern können einfach nur friedlich leben. In den vergangenen Jahren kam es auf dem Erdlingshof immer wieder zu Konflikten mit Jägern. »Wir haben eine große Weide für unsere Pferde und Rinder, die ist mit einem dreireihigen Elektrozaun eingezäunt, da können Wildtiere also durch«, erklärt Birgit. »Und hier haben wir die Jäger regelmäßig gesehen, wie sie angesessen sind - ob da unsere Pferde und Rinder drauf waren oder nicht. Wir sind immer wieder zu den Jägern hingegangen und haben gesagt: Hier sind unsere Tiere auf der Weide, wir wollen das nicht.«

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Urteil BVerwG: Auch Vereine und Stiftungen können die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen beantragen

Laut § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) dürfen nur »natürliche Personen« das Ruhen der Jagd beantragen. In den Erläuterungen heißt es dazu: »Antragsberechtigt sind nur natürliche Personen, da die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen Ausdruck einer persönliche Überzeugung und Gewissensentscheidung ist. Daher entfällt eine Befriedung bei juristischen Personen«. Im Klartext: Tier- und Naturschutzvereine oder Stiftungen konnten bisher das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen. Doch dies ist mit dem entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und der Europäischen Menschenrechts­konvention (Schutz des Eigentums) nicht vereinbar.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München macht in seinem grundlegenden Urteil vom 28.05.2020 »Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken« die Antragstellung auch für juristische Personen wie Vereine, Stiftungen oder GmbHs möglich. (VGH München, 19 B 19.1713 und 19 B 19.1715)

In den Leitsätzen, die dem Urteil vorangestellt sind, heißt es ausdrücklich, dass die deutsche Gesetzgebung in § 6a BJagdG die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht vollständig umgesetzt hat. weiterlesen

BVerwGericht: 6,5 ha im Steigerwald jagdfrei

Fünf Grundstücke im Landkreis Haßberge (Bayern) sind seit April 2022 bzw. ab 2023 jagdfrei. Christine und Werner Schnös besitzen mehrere Wald- und Wiesengrundstücke sowie Ackerland in zwei unterschiedlichen Jagdrevieren im nördlichen Steigerwald. 2014 stellten sie den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke aus ethischen Gründen. Es sollte ganze 8 Jahre dauern, bis die Grundstücke endlich jagdfrei werden. Erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verhalf den Tierfreunden zu ihrem Recht.
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Warum das Urteil des BVerwG so wichtig ist

Immer wieder werden Anträge von Tierfreunden zur jagdrechtlichen Befriedung ihrer Grundstücke abgewiesen, weil die ethischen Gründe angeblich nicht ausreichend seien. Muss ein Grundstückseigentümer zwingend Vegetarier oder Veganer sein, um das Töten von wild lebenden Tieren auf seinem eigenen Grundstück aus ethischen Gründen abzulehnen?
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat seinem Urteil vom 11.11.2021 richtungsweisende Leitsätze zur jagdrechtlichen Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen vorangestellt (BVerwG 3C 16.20 und BVerwG 3C 17.20).
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Verwaltungsgericht: Grundstück ab 2022 jagdfrei

Brigitte und Dietbert Mönch besitzen angrenzend an ihr Wohnhaus in Siegsdorf (Landkreis Traunstein) vier Hektar Wiese und Wald. Die Tier- und Naturfreunde können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen. Deswegen stellten die Eheleute bereits 2014 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung der Grundstücke. Damals ahnten sie nicht, dass es acht Jahre dauern würde, bis ihr Grundstück endlich jagdfrei wird... weiter

Salzach Au: Antrag auf Jagdverbot auf 14,5 Hektar

Familie P. besitzt ein 14,5 Hektar großes Grundstück im FFH-Schutzgebiet Salzach Au im Kreis Traunstein. Es sind etwa 11 Hektar Wald und der Rest Grünland. Vor unserem Haus liegt eine 2,5 Hektar große Wiese, auf der wir Hecken zum Schutz der Tiere pflanzten , berichtet Ruth P. Diese Wiese sei für die Jäger eine beliebte Abschusszone - und die Familie muss von der Terrasse aus zusehen, wie Jäger vor ihren Augen Tiere tot schießen. Dies können die Tierfreunde nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Darum stellte das Ehepaar P. einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Kreises Traunstein. weiter

Klage vor Verwaltungsgericht gegen Zwangsbejagung

Brigitte und Dietbert Mönch aus Siegsdorf im Landkreis Traunstein in Oberbayern klagen vor dem Verwaltungsgericht München, um zu verhindern, dass weiterhin auf ihren Grundstücken gejagt wird.
Die Tierfreunde können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren 4 Hektar Wiese und Wald Tiere tot schießen. »Sie erschießen die Tiere praktisch vor unserer Haustür«, sagt der 78-jährige Diplom-Ingenieur Dietbert Mönch. Am Rand des Anwesens stehen auf dem Nachbargrundstück sogar ein Hochsitz sowie eine Futterstelle, um Tiere vor dem Hochsitz anzulocken. weiter

Grundstücke in Niederbayern ab sofort jagdfrei

Insgesamt 2,7 Hektar mit Wiesen, Hecken und Wald in Niederbayern nahe der Donau sind ab sofort jagdfrei. Seit dem Erwerb des Grundstückes vor etwa zehn Jahren hat das Ehepaar gemeinsam auf den Flächen Feucht- und Trockenbiotope erhalten oder renaturiert, um das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen. Nach mehreren Tötungen von Rehen und Hasen unmittelbar vor der Terrasse stellten sie den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung an die Untere Jagdbehörde des zuständigen Landratsamts, weil sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen. weiterlesen

27 Hektar im Kreis Rottal-Inn jagdfrei

Der Kreis Rottal-Inn hat 27 Hektar Grundstück des Ehepaars Erbertseder aus Bayersbach offiziell jagdrechtlich befriedet. Josef und Marianne Erbertseder haben auf ihrem landwirtschaftlichen Grund auf rund vier Hektar unberührte Schutzzonen für Wildtiere geschaffen. Auf den Wiesen und Bracheflächen finden Feldhasen, Rehe, Füchse sowie viele Vögel einen ungestörten Lebensraum. weiterlesen

Bayern: 1,6 Hektar im Landkreis Lindau jagdfrei

Ein Grundstück im bayerischen Allgäu (Landkreis Lindau) wird zum Ende des Jagdpachtvertrags am 1.4.2018 offiziell von der Jagd freigestellt. »Wir freuen uns für die bei uns lebenden Tiere, die immer gerne hier sind«, so Petra und Jürgen Kraft. »Es handelt sich zwar nur um ein kleines Grundstück mit Wald, Büschen und Wiese auf knapp 1,3 Hektar, aber ein Anfang in unserer Region ist gemacht.« weiterlesen

Mehrere Grundstücke in Niederbayern jagdfrei

Die Familien Kleinmanns und Kalisch haben Schilder

Seit der Jagdgesetzänderung vom 6.12.2013, die es Grundstückseigentümern ermöglicht, einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung zu stellen, haben alleine in Niederbayern weit über 50 Grundstücksbesitzer einen solchen Antrag bei den unteren Jagdbehörde gestellt. Bereits Anfang 2015 waren 0,7 Prozent der bejagbaren Flächen befriedet.
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5 Hektar Wald/Wiese im Kreis Rottal/Inn jagdfrei

Das etwa 5 Hektar große Grundstück von Raphaela Maier in Dobl bei Neukirchen (Niederbayern, Landkreis Rottal-Inn) ist seit 1.4.2016 offiziell jagdfrei.

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Wir lehnen die Jagd aus ethischen Gründen ab und wollen nicht, dass auf unserem Grundstück Tiere getötet werden«, erklärt Raffaela Maier im Namen ihrer Familie. »Ich bin der Meinung, unsere Wildtiere bedürfen mehr Schutz, da sie ja immer weniger werden. Wir wollen den Tieren auf unserem Grundstück Ruhe und einen Ort zum Rückzug bieten.« weiterlesen

Bayern: Wiesengrundstück in Landshut jagdfrei

Irmgard Bauderer freut sich, dass ihr ca. 10.000 Quadratmeter großes Wiesengrundstück im Landkreis Landshut nun offiziell jagdfrei ist, nachdem es vorher durch richterlichen Beschluss schon vorläufig befriedet war. weiterlesen

Bayern: Grundstück im Rottal jagdfrei

Ein Grundstück mit Obstwiesen, Hecken und Weiher im Rottal in Niederbayern ist ab 1.4.2016 jagdfrei!
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Unsere Obstwiesen, Hecken und der Weiher bieten Unterschlupf für Fasane, Igel, Frösche, Libellen, Fledermäuse, Tauben, Goldammern, Bachstelzen und Enten«, berichtet Silke Schüder. Hier sollen keine Tiere von Jägern totgeschossen werden. weiterlesen