55 Hektar im Kreis Dithmarschen jagdfrei!

Für Tierfreundinnen und Tierfreunde unvorstellbar: Jäger betreten das im Außenbereich gelegene private Grundstück und machen dort Jagd auf frei lebende Tiere

Für Tierfreundinnen und Tierfreunde unvorstellbar: Jäger betreten das im Außenbereich gelegene private Grundstück und machen dort Jagd auf frei lebende Tiere

- obwohl die Grundstückseigentümer die Jagd und das Töten von Tieren ablehnen und auf ihren Flächen extra Biotope für Wildtiere angelegt haben. · Bild: Holly Kuchera - Shutterstock.com

Von Julia Brunke, Redaktion »Freiheit für Tiere«

Rund 55 Hektar Grundstücke mit Wiesen und Feldern im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) sind endlich jagdfrei! Dass eine dermaßen große Fläche offiziell jagdrechtlich befriedet wird, ist bisher wohl einmalig: Es gibt inzwischen mehrere Hundert jagdrechtlich befriedete Grundstücke in Deutschland, doch meist besitzen die Eigentümer nur wenige Hektar. Wohl genau aus diesem Grund machte es die Jagdlobby den Eigentümern der 55 Hektar landwirtschaftlicher Fläche so schwer: Es brauchte zehn Jahre und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, bis das Grundstück von Susanne und Peter Storm* endlich jagdfrei wurde. Im März 2024 schrieb das Ehepaar Storm an die Initiative »Zwangsbejagung ade«: »Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen nun ENDLICH nach rund 10 Jahren mitteilen können: Auf unseren ca. 55 Hektar in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen darf nicht mehr gejagt werden!«

* Die Namen wurden geändert, das Ehepaar möchte anonym bleiben.


Susanne und Peter Storm besitzen einen norddeutschen Hof mit Ackerland und Weiden. 38 Hektar liegen um das Hofgebäude herum, davon sind etwa 6 Hektar Weideland. Weitere 17 Hektar mit Feldern liegen ein bis zwei Kilometer entfernt.

Bereits vor über 30 Jahren hatte das Ehepaar Storm eine Absprache mit der Jagdgenossenschaft erreichen wollen: »Es wurde mündlich zugesichert, dass dafür zukünftig auf dem Hofgrundstück und den anliegenden Weiden keine Jagd mehr stattfinden würde.« Dafür stellte das Ehepaar Storm eine Fläche auf dem Grundstück auf Wunsch der Jagdgenossenschaft für ein Biotop zur Verfügung.

Trotz dieser Vereinbarung fand weiterhin jedes Jahr eine Treibjagd statt, auch auf den Grundstücken um den Hof herum. Und auf den Pferdeweiden wurde geschossen, obwohl dort Pferde liefen, berichtet Susanne Storm.

»Aufgrund diesen und anderen persönlichen Erlebnissen sowie der Auseinandersetzung mit der Thematik Jagd, Zwangsbejagung, Tierwohl, Verantwortung und Gewissen wuchs der Entschluss, einen Antrag auf Jagdbefriedung zu stellen.«

Susanne und Peter Storm besitzen einen norddeutschen Hof mit Ackerland und Weiden.

Susanne und Peter Storm besitzen einen norddeutschen Hof mit Ackerland und Weiden.

Bild: Privat

2013: Antrag auf jagdrechtliche Befriedung

Am 26.6.2012 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil im Fall »Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland«, dass es nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren ist, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen, obwohl sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen.

Daraufhin stellte Peter Storm als Grundstückseigentümer Anfang 2013 bei der zuständigen unteren Jagdbehörde des Kreises Dithmarschen einen Antrag auf Befriedung der Grundflächen aus ethischen Gründen. Doch zu diesem Zeitpunkt war die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht in deutsches Recht umgesetzt.

»Im Dezember teilte der Kreis mit, dass am 6.12.2013 der neu eingefügte § 6a Bundesjagdgesetz - Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen - in Kraft getreten sei«, so Susanne Storm. »Zur weiteren Bearbeitung wären nun noch etliche Unterlagen notwendig: Kartenmaterial von allen Flächen, Nutzung der Flächen, Nachweis eines echten und ernsthaften Gewissenskonflikts, ethische Motive durch objektive Umstände nachweisen und so weiter. Es müssten sämtliche benachbarten Grundstückseigentümer (die zuerst wir herausfinden und benennen sollten!), eventuell betroffene Behörden, Jagdgenossenschaft, Jagdpächter etc. vorher angehört werden. Der Kreis teilte mit, dass es ein äußerst langwieriger Prozess werden würde und mit sehr hohen Gebühren zu rechnen sei.«

Trotz des abschreckend wirkenden aufwändigen Verfahrens und der Ankündigung hoher Kosten beauftragte das Ehepaar Storm einen Rechtsanwalt, der im Februar 2014 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung nach § 6a Bundesjagdgesetz stellte - mit ethischer Begründung und den notwendigen geforderten Unterlagen. Daraufhin teilte der Kreis mit, dass noch diverse Angaben fehlen würden. Es wurde erneut auf hohe Gebühren hingewiesen und erklärt, dass eine Befriedung erst zum Ende des Jagdpachtvertrages möglich wäre. Eine Entscheidung könne aber erst nach Anhörung u.a. der Jagdgenossenschaft, der Jagdpächter, des Jagdbeirates, der benachbarten Grundstückseigentümer und weiterer Träger von öffentlichen Belangen erfolgen. »In den folgenden Monaten hieß es, dass Unterlagen fehlten, Anhörungen eingeleitet seien, der Kreis viel zu tun hätte, und es ein aufwändiges und langwieriges Verfahren sei«, erinnert sich Susanne Storm. »Aufgrund der Dauer der Bearbeitung baten wir um freiwilligen Verzicht der Jagd während des laufenden Verwaltungsverfahrens.« Als die Storms über ein Jahr später nachfragten, wann mit dem Abschluss des Verfahrens zu rechnen sei, bat der Kreis im Juni 2015 um Verständnis für die Dauer u.a. aufgrund der vielen Anhörungen.

Wieder mehr als ein Jahr später, im November 2016, bat der vom Ehepaar Storm beauftragte Rechtsanwalt den Kreis um einen zeitnahen Abschluss und kündigte andernfalls eine Untätigkeitsklage an. Im Dezember teilte der Kreis mit, eine Entscheidung sei nicht möglich, da es keine Stellungnahme des Jagdbeirates gäbe. Dieser würde voraussichtlich erst im März/April 2017 tagen.

Seit vielen Jahren versuchen Susanne und Peter Strom zu verhindern, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, dort jedes Jahr Treibjagden veranstalten und sogar auf Pferdeweiden schießen.

Seit vielen Jahren versuchen Susanne und Peter Strom zu verhindern, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, dort jedes Jahr Treibjagden veranstalten und sogar auf Pferdeweiden schießen.

Bild: Privat

2017: Jagdbehörde erlässt endlich Bescheid über jagdrechtliche Befriedung

Es folgte weiterer Schriftwechsel zwischen dem Rechtsanwalt des Ehepaar Storm und der unteren Jagdbehörde. »Und tatsächlich und fast unglaublich: Am 27.03.2017 bekamen wir den Bescheid, dass die jagdrechtliche Befriedung am 1.04.2017 in Kraft tritt und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erfolgt«, berichtet Susanne Storm. »Am 3.04.2017 erhielten wir dann die Rechnung über eine Gebühr in Höhe von 1631,- Euro. Damals glaubten wir, dass es nun erledigt war...«

2017: Jagdbezirk legt Klage gegen Befriedung beim Verwaltungsgericht ein

Im Oktober 2017 erfuhren Susanne und Peter Storm, dass der Jagdbezirk, vertreten durch einen Rechtsanwalt aus Hamburg, Widerspruch gegen den Befriedungsbescheid eingelegt hatte. Dieser Widerspruch wurde vom Kreis Dithmarschen zurück­gewiesen. »Und wieder glaubten wir, dass nun alles erledigt sei«, so Susanne Storm. Doch die Storms hatten sich zu früh gefreut: Im November 2017 wurde vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk Klage gegen den Befriedungsbescheid des Kreises beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht eingereicht. Darin wurden die ethischen Beweggründe des Antragstellers und deren Ernsthaftigkeit angezweifelt. Es bestehe Gefährdung durch Wildschweine und invasive Arten, Naturschutz sei nur möglich durch Jagd auf diese Tiere.

Im Januar 2018 stellte die neue Rechtsanwältin des Ehepaar Storms (der bisherige Rechtsanwalt stand nicht mehr zur Verfügung) den Antrag beim Verwaltungsgericht, die Klage abzuweisen. Auch der Kreis stellte den Antrag, die Klage abzuweisen.

2018: Jagdgenossenschaft zieht vors Oberverwaltungsgericht

Am 29.05.2018 fand die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein statt. Die Klage wurde abgewiesen und eine Berufung nicht zugelassen.

»Wir hofften natürlich, dass es nun endlich erledigt wäre«, erklärt Susanne Storm. Doch im Juli kam dann die Nachricht, dass der Jagdbezirk einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein gestellt hatte.

Im Januar 2019 teilte das Oberverwaltungsgericht mit, dass es zur Verzögerung der Bearbeitung käme. Schließlich erging mehr als eineinhalb Jahre nach dem Urteil in erster Instanz am 27.02.2020 eine Entscheidung auf Zulassung der Berufung. Begründung: Das erstinstanzliche Gericht habe möglicherweise die Rechte der Jagdgenossenschaft nicht hinreichend berücksichtigt.

»Wir waren erstmal sehr überrascht und auch fast mutlos, ob wir denn überhaupt irgendwann die Befriedung erreichen...«, erinnern sich Susanne und Peter Storm. »Die Vorstellung, dass auf unseren Flächen vielleicht doch wieder gejagt werden dürfte, war unvorstellbar, zumal die Jäger dann mit großer Wahrscheinlichkeit überhaupt keine Rücksicht mehr nehmen würden. Bei ihnen waren wir in der Beliebtheitsskala hier im Dorf sowieso überwiegend ganz nach unten gerutscht.«

Zwischendurch gab es in dieser Zeit ein Gespräch mit dem Jagdvorsteher und einem Jagdpächter. »Beide versuchten, einen Kompromiss zu vereinbaren: Wenn wir nicht weiter auf die Befriedung der gesamten Flächen bestehen, würden sie die Hofstelle und die angrenzenden Weiden nicht mehr bejagen. Dieses Angebot lehnten wir ab! Diese Absprache mit den Jägern hatten wir ja schon VOR der neuen Gesetzgebung versucht zu erreichen. Eine Gewissens­entscheidung muss natürlich für die gesamte Fläche bestehen und nicht nur für die Flächen um den Hof herum, sonst wäre der Antrag meines Mannes unglaubwürdig gewesen.«

Im April 2020 sendete der Anwalt der Jagdgenossenschaft die Berufungsbegründung an das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Susanne Storm zählt die darin genannten Begründungen auf: »Befriedungsentscheidung des Kreises greift in die Rechte der Jagdgenossenschaft ein, Fläche wird entzogen, Verfahrens­fehler, Anhörungsmängel, Fallwildzahlen, Schweinepest gefährdet Betriebe, Gefährdung durch Nutria beim Deich- und Küstenschutz, Dauer des Pachtvertrages bis 2097 sei fehlerhaft, in Versammlung am 22.3.2018 wurde der Vertrag bis 31.03.2030 beschlossen, damit nun zumutbar, Berufssoldat spricht gegen Glaubwürdigkeit des ethischen Gewissensentscheidung (mein Mann war allerdings NIE Berufssoldat), Verpachtung an Landwirt, der Futter für Schlachttiere erntet, bedeutet Duldung der Haltung von Schlachttieren und sei nicht vereinbar mit der Ablehnung der Jagd, die Gewissensentscheidung wäre nur glaubhaft, wenn der Eigentümer aus den Flächen keinen wirtschaftlichen Nutzen ziehen würde, die Flächen z.B. dem Naturschutz zur Verfügung stellt.«

Im Juni 2020 beantragte der Kreis Dithmarschen Klage­abweisung beim Oberverwaltungsgericht. Die Anwältin der Storms korrigierte einige Angaben der Gegenseite (darunter, dass der Antragsteller kein Berufssoldat sei).

»Im Oktober erfolgte durch unsere Anwältin auch ein Antrag auf Klageabweisung, in dem wir uns den Begründungen des Kreises anschlossen. Auf den verpachteten Flächen werde überwiegend Kohl und Weizen angebaut und nur eine kleine Weide ist für Kühe mit Kälbern.« Allein die Dauer und Konstanz des Antrags auf jagdrechtliche Befriedung seit 2013 (!) zeigten die Ernsthaftigkeit der ethischen Gewissensentscheidung. Weiterhin seien alle genannten Gefahren und Befürchtungen nicht relevant, da abstrakt. Und die befriedete Fläche betrage nur 7 Prozent der gesamten Fläche des betroffenen Jagdbezirks.

2022: Oberverwaltungsgericht lehnt Berufung der Jagdgenossenschaft ab

2021, im 9. Jahr nach Antragstellung, passierte nichts.

Im 10. Jahr, im Juli 2022, wurde der Termin zur mündlichen Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein für den 22.09.22 angekündigt, später dann aber auf den 27.10.2022 verschoben. Am 9.11.2022 erhielten Susanne und Peter Storm die schriftliche Form des Urteils: Die Berufung wurde zurückgewiesen und eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Jagdgenossenschaft trägt die Kosten, einschließlich der außergerichtlichen Kosten von Peter Storm als Grundstückseigentümer, denn die Klage der Jagdgenossenschaft ging ja gegen den Kreis Dithmarschen).

In der mündlichen Verhandlung hatte die Jagdgenossenschaft angekündigt, einen Antrag auf Zulassung einer Revision zu stellen. »Unsere Anwältin erklärte uns, dass dazu zuerst eine Zulassung beim Bundesverwaltungsgericht beantragt werden müsste«, erinnert sich Susanne Storm. »Die Hürden seien allerdings sehr hoch, und es bliebe abzuwarten, ob die Jagdgenossenschaft das tatsächlich machen würde. Die Frist für diesen Antrag in schriftlicher Form betrage einen Monat.« So bangten Susanne und Peter Storm weiter: »Obwohl wir uns eigentlich über das Urteil freuten, blieben die Erleichterung und die große Freude aus, da wir ja schon vorher zweimal gedacht hatten, dass der Rechtsstreit wegen der Befriedung endlich beendet sei.«

Am 13.12.2022 erhielt das Ehepaar Storm schließlich die erlösende Nachricht, dass entgegen der Ankündigung der Jagdgenossenschaft kein Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht gestellt wurde. Damit gilt das Grundstück als jagdrechtlich befriedet bis zu einem eventuellen Widerspruch der behördlichen Entscheidung. Die Befriedung unter Vorbehalt des Widerspruchs bezieht sich auf die Situation, falls weitere Anträge in demselben Jagdrevier gestellt würden. In den Nebenbestimmungen heißt es zudem, dass die zuständige untere Jagdbehörde eine beschränkte Jagdausübung anordnen kann.

Jetzt sind die 55 Hektar endlich jagdfrei - ein wertvolles Rückzugsgebiet, dass freilebende Tiere so dringen benötigen!

Jetzt sind die 55 Hektar endlich jagdfrei - ein wertvolles Rückzugsgebiet, dass freilebende Tiere so dringen benötigen!

Bild: Privat

Die Grundstücke sind endlich jagdfrei!

»Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gab es auf unseren Flächen keine Vorkommnisse mit Jägern, und wir gehen zuversichtlich davon aus, dass es auch so bleiben wird!«, so Susanne und Peter Storm. »Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gab es auf unseren Flächen keine Vorkommnisse mit Jägern, und wir gehen zuversichtlich davon aus, dass es auch so bleiben wird!«, so Susanne und Peter Storm. »Wir sind sehr froh, dass wir, Tiere und Menschen, nun endlich friedlich und ohne Angst vor Jägern miteinander auf unserem Grundstück leben können. Unsere „unendliche“ Geschichte von der Jagdbefriedung macht hoffentlich auch anderen Grundstücks­eigentümern Mut, ihrem Gewissen zu folgen und ihre Grundstücke von der Jagd zu befreien.«

* Die Namen wurden geändert, das Ehepaar möchte anonym bleiben.

Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 26.06.2012 im Verfahren Herrmann gegen Bundesrepublik Deutschland eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer, welche die Jagd nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen.

Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, dass er die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.

Damit folgte der Europäische Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich (EGMR-Urteil vom 29. April 1999) und Luxemburg (EGMR-Urteil vom 10.07.2007) betrafen.

Die Deutsche Bundesregierung, der Jagdverband und weitere beteiligte Verbände hatten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sämtliche erdenklichen Allgemeinbelange (Pflicht zur Hege, die die Erhaltung eines artenreichen gesunden Wildbestandes, die Verhütung von durch wild lebende Tiere
verursachten Schäden, ...) vorgetragen. Das höchste europäische Gericht hat diese Belange allesamt gewürdigt und ist dennoch zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen.

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.06.2012 wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Grundeigentümer, die ihr Grundstück jagdrechtlich befrieden wollen, können einen Antrag bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Teil des Landratsamtes oder der Stadt) stellen und sich auf eine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen bzw. aus Gewissensgründen berufen.

Leider hat der Gesetzgeber das Antragsverfahren sehr aufwändig gestaltet - offenbar mit dem Ziel, Grundstücksbesitzer abzuschrecken. Daher macht es Sinn, sich vorher gut zu informieren und wenn nötig einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten.

»Keine Jagd auf meinem Grundstück!« - Die rechtliche Grundlage

Generell unterliegen alle Flächen in Deutschland dem Jagdrecht. Jäger haben also grundsätzlich das Recht, überall außerhalb geschlossener Ortschaften die Jagd auszuüben. Alle Grundstücke im Außenbereich sind in einer Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen, welche die Flächen an Jäger verpachtet. Dies bedeutet, dass Jäger auf privaten Grundstücken, die Teil einer Jagdgenossenschaft sind, die Jagd ausüben dürfen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Am 6.12.2013 ist der § 6a Bundesjagdgesetz »Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen« in Kraft getreten.

Der Antrag auf jagdrechtliche Befriedung

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die im Außenbereich liegen und Teil einer Jagdgenossenschaft sind, können einen »Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen« bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Teil des Landratsamtes oder der Stadt) stellen. Dazu benötigen Sie auf jeden Fall die Flurnummern. Sie müssen den Antrag immer für alle in Ihrem Besitz stehenden Grundstücke stellen.

Die Ablehnung der Jagd sollten Sie ausschließlich mit ethischen Motiven begründen und Ihren Gewissenskonflikt darlegen:

• Sie lehnen aus ethischen Gründen generell das Töten von Tieren ab (Vegetarier/Veganer).

• Sie können es nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf Ihrem Grundstück Wildtiere tot schießen und Sie Ihr Grundstück dafür gegen Ihren Willen und gegen Ihre ethische Überzeugung zur Verfügung stellen müssen.

• Sie lehnen aus Gründen des ethischen Tierschutzes und der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf ab, wildlebende Tiere zu jagen und hierbei durch Duldung der Jagd auf den eigenen Grundstücken mitzuwirken. Sie berufen sich auf das Tierschutzgesetz: »Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.« (§ 1 TierSchG) Die Hobbyjagd ist in Ihren Augen kein vernünftiger Grund.

Helfen Sie mit!

Viele Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihrem Grund und Boden nicht länger dulden wollen, kommen erst durch die Hilfe eines Rechtsanwalts zum Ziel. Da dies für den einzelnen Tierfreund, der sein Grundstück jagdfrei stellen möchte, hohe Kosten bedeuten kann, können Sie mit einer Spende unterstützen. Je mehr Grundstücke in einem Bundesland bereits jagdfrei gestellt wurden, desto leichter wird es für weitere Grundstückseigentümer, die ebenfalls den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung stellen. So können in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere geschaffen werden.

Helfen Sie mit!

Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen?

Spendenkonto:
Wildtierschutz Deutschland e.V.
IBAN: DE61 4306 0967 6008 6395 00
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

online spenden

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende steuerlich absetzbar.

Informationen: www.zwangsbejagung-ade.de

FREIHEIT FÜR TIERE 2/2026

Freiheit für Tiere 2/2026

Artikelnummer: 2-2026

Tiernachrichten: Schutzgebiet für ehemalige Show-Delfine in Süditalien entsteht • Verhaltenforschung: Werkzeuggebrauch bei Kühen - wie Primaten • Hobbyjagd: Freizeitvergnügen mit tödlicher Schusswaffe • Stoppt die Jagd auf Vögel! • Tierportrait: Deutschlands Wilde Wölfe • Mit Tieren leben: ERST das Buch, dann der HUND: Ratgeber VOR dem Hundekauf • 101 Empfehlungen von internationalen Wissenschaftlern: Vegane Ernährung als Schlüssel gegen zunehmende Gesundheitskrisen • Neue Studie: Ist pflanzliche Ernährung für Kinder und Jugendliche gesund? • Ernährung ohne Tierleid: Tipps für ein langes, gesundes und tierfreundliches Leben • Forschungstrend »Longevity«: Mit Pflanzenkraft gesunde Lebensjahre gewinnen - mit Rezepten • Lifestyle: »VEGAN & Delicious« von Bianca Zapatka - Tierfreundliche Rezepte

6,50 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

FREHEIT FÜR TIERE 1/2026

Freiheit für Tiere 1/2026

Artikelnummer: 1/2026

Tierschutz aktiv: Delfinarien: Schluss mit Delfinen in Gefangenschaft! • Historisches Urteil in Spanien: Massive Umweltverschmutzung durch Massentierhaltungverstößt gegen Menschenrechte • Bayerns größter Milchviehbetrieb: Tierhaltungsverbot wegen schwerer Tierquälerei • Gesetz ab 2026 in Österreich: Heimtierhaltung mit Sachkundenachweis • Neues Gesetz zur Heimtierhaltung: Interview Prof. Rudolf Winkelmayer, Veterinär und Tierethiker • Ethik und Religion: Die Verfolgung von Vegetariern durch die Kirche • Tierportrait: »Hase und ich« - Ergreifende Rettung und Aufzucht eines Feldhasenbabys • Studie: Schon eine Scheibe Wurst am Tag erhöht das Risiko für chronische Krankheiten • Studie: Pflanzliche Ernährung reduziert Krebsrisiko deutlich • Italienische Küche vegan: Kochen alla Nonna • Rezept: Cavatelli agli spinaci • Rezept: Pasta al forno • Rezept: Tiramisu • DVD-Tipp: »Gottes Gäste« - Jetzt drei Tiergemärchen von Manfred Kyber auf DVD

6,50 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

Neuauflage: FREIHEIT FÜR TIERE - Fakten gegen die Jagd

FREIHEIT FÜR TIERE: Fakten gegen die Jagd (völlig überarbeitete und auf 60 S. erweiterte Neuauflage)

Artikelnummer: 522

Fakten und Argumente gegen das blutige Hobby der Waidmänner und Waidfrauen: Trotz beharrlicher Propagandaarbeit der Jagdverbände sinkt das Image der Jäger immer mehr: Immer weniger Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker lassen es sich gefallen, wenn sie von Hobbyjägern angepöbelt oder sogar bedroht werden. Immer mehr Menschen protestieren gegen die Ballerei in Naherholungsgebieten. Und Berichte, dass Jäger aus Versehen Liebespaare im Maisfeld oder Ponys auf der Weide erschießen, können einem draußen in der Natur durchaus Angst machen. Warum Jäger Jagd auf Hasen machen, obwohl sie auf der »Roten Liste« bedrohter Arten stehen, kann irgendwie auch niemand mehr gut finden. Zudem haben 99,6 Prozent der Bevölkerung andere Hobbys, als Tiere tot zu schießen. Da stellt sich die Frage: Warum jagen Jäger wirklich?

6,50 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

Sonderpreis: Fakten gegen die Jagd (Ausgabe 2017, 24 Seiten)

Artikelnummer: 521

Die Natur braucht keine Jäger: Fakten gegen die Jagd - Warum jagen Jäger wirklich? Die Frage »Warum jagen wir?« beantwortet eine Jagdredakteurin wie folgt: »Einige beschreiben die Jagd als Kick, andere sprechen von großer innerer Zufriedenheit. Die Gefühle bei der Jagd sind ebenso subjektiv wie in der Liebe. Warum genießen wir sie nicht einfach, ohne sie ständig rechtfertigen zu wollen?« Rationale Gründe, mit denen Jäger rechtfertigen, dass die Jagd notwendig sei, sind offenbar nur Ausreden. Jedenfalls schreibt die Jägerin: »Der Tod, der mit dem Beutemachen verbunden ist, ist verpönt. Deswegen suchen die Jäger Begründungen in Begriffen wie Nachhaltigkeit, Hege und Naturschutz.«

2,50 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

Werkzeuge, Ideen und Innovationen: Der Erfindergeist der Tiere

Buchvorstellung von Julia Brunke, Redaktion FREIHEIT FÜR TIERE

Tiere folgen nur ihren Instinkten und können höchstens ein paar angelernte Arbeitsschritte ausführen? Weit gefehlt! Sie können so viel mehr, als wir geahnt haben! Von Bergpapageien, die verschlossene Rucksäcke und Taschen öffnen, bis zu Kakadus, die mehrstufige Werkzeuge herstellen: Die Kognitionsbiologin Prof. Dr. Alice Auersperg nimmt uns mit auf eine Entdeckungsreise über die erstaunliche Kreativität, den verblüffenden Einfallsreichtum und Erfindergeist von Tieren - und sie zeigt, wie nah uns Tiere wirklich sind! weiter

Kulturlandschaft - Die Logik hinter dem Artenverlust. Mit Herz und Augen in der Natur unterwegs

In seinem Buch »Kulturlandschaft - Die Logik hinter dem Artenverlust« berichtet Guido Meyer, wie er erst als Spaziergänger und Mountainbiker, dann als Hundeführer und Fotograf immer tiefer in die Natur eintauchte und wildlebende Tiere wie Hirsche und Wölfe ganz nah erlebte. Und wie er dabei auf der anderen Seite immer öfter in Konfrontationen mit Jägern und sogar ernsthafte Bedrohungssituationen geriet, die ihn dazu brachten, intensiv über Jagd und Jäger zu recherchieren, über die dramatische Bedrohung der Arten und die Zerstörung von Lebensräumen, aber auch über das Ökosystem Wald, die wunderbare Kraft der Natur und die Symbiose von Natur und Tieren, an der auch wir Menschen teil haben können. Illustriert wird das Buch durch fantastische Fotografien, mit denen Guido Meyer seit Jahren auf seiner Plattform naturdigital.online begeistert. weiterlesen

Freizeitvergnügen mit tödlicher Schusswaffe: Wie lange noch?

Im Februar 2026 hat ein 52-jähriger Hobbyjäger im Landkreis Bamberg seine 49-jährige Frau, seinen 14-jährigen Sohn, die 6-jährige Tochter und sich selbst erschossen.
Im Januar 2026 traf der Schuss eines Jägers einen 23-Jährigen in Nordrhein-Westfalen tödlich. In Niedersachsen verwechselte ein 77-jähriger Hobbyjäger eine Gruppe Spaziergänger mit Wildtieren - eine 58-jährige Frau wurde schwer verletzt. In der Steiermark wurde ein 42-jähriger Hobbyjäger aus Versehen tödlich in den Kopf getroffen - beim Verladen eines erschossenen Wildschweins ins Auto löste sich ein Schuss.
Im Dezember 2025
tötete ein Hobbyjäger in der Oberpfalz seinen Nachbarn zwei Stockwerke über sich mit einem gezielten Kopfschuss. Ein anderer Hobbyjäger schoss vom Hochsitz aus Versehen auf einen 20-Jährigen und verletzte ihn so schwer, dass er im Krankenhaus notoperiert werden musste.
Im November 2025
erschoss ein Hobbyjäger in Reutlingen vier Familienangehörige und sich selbst - mit einer Schusswaffe, die er als Jagdscheininhaber legal besaß. Spaziergänger wurden von Jagdmunition getroffen, das Projektil eines Jägers durchschlug die Jalousie der Küchentür eines Hauses und ein Jagdschein­inhaber aus Crailsheim kündigte an, die »größtmögliche Anzahl an Ausländern« umbringen zu wollen. weiterlesen

Die Verfolgung von Vegetariern durch die Kirche

»Wenn jemand Fleischspeisen, die Gott den Menschen zum Genuss gegeben hat, für unrein hält und ... auf sie verzichtet ..., der sei mit dem Bannfluch belegt.«

Papst Johannes III., Synode von Braga, 561 n. Chr.


Diesen Bannfluch verkündete Papst Johannes III. im Jahr 561 nach Christus auf der Synode von Braga in Portugal. Ein Bannfluch hatte die »Vogelfreiheit« zur Folge: Der Gebannte verlor als Ausgeschlossener aus der Gesellschaft alle Rechte.


Ganz in diesem Geiste wurden im Jahre 1051 durch die Bischofsversammlung in Goslar »Ketzer«, die ausschließlich von Pflanzennahrung lebten, zum Tode verurteilt, weil sie sich geweigert hatten, Hühner zu töten. Das Töten von Hühnern wurde zum »Test«, um Ketzer zu erkennen!
weiter

DVD-Tipp: Jesus und die Tiere

jesus-tempelreinigung Ausschnitt

Jesus treibt die Tierhändler aus dem Tempel.

Jesus von Nazareth wurde im Stall mitten unter den Tieren geboren. Gab Gott damit den Menschen nicht ein Symbol, dass Sein Sohn nicht in einem Palast, sondern bei Schafen, Rindern, Eseln und Katzen zur Welt kam?

Zu Zeiten des Jesus von Nazareth wurden Lämmer und Tauben im Tempel für die Sünden der Menschen geopfert. Jesus trat gegen diesen blutigen Kult ein. Bekannt ist die Szene, wie Jesus nach seinem Einzug in Jerusalem die Tierhändler aus dem Tempel hinaustrieb und die Tiere freiließ. Und er rief: »Steht nicht geschrieben: Mein Haus soll ein Bethaus heißen für alle Völker? Ihr aber habt eine Mördergrube daraus gemacht!« (Markus 11,17)

Über die Tierliebe des Jesus von Nazareth ist in der Bibel kaum etwas zu finden. Doch aus der frühchristlichen Geschichtsschreibung wird deutlich, dass Jesus kein Fleisch gegessen hat und sich für die Tiere einsetzte... weiterlesen

DVD: Jesus und die Tiere

Artikelnummer: 318

Vergleicht man die Bibel mit apokryphen Schriften, dann ist gut zu erkennen, dass die Kernaussagen oft die Gleichen sind, aber die Tierliebe Jesu, gänzlich fehlt. In dieser DVD werden viele Begebenheiten, bei denen Jesus über die Tiere sprach, wiedergegeben.

9,90 € ()

   Inkl. 19 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

»VEGGIE FOR KIDS. Vegan - kinderleicht & lecker«

Die Rezepte für unser Kochbuch »VEGGIE FOR KIDS. Vegan - kinderleicht & lecker« - sind allesamt von Kindern und Jugendlichen erprobt worden: Sie sind einfach zuzubereiten, schmecken richtig lecker und sind obendrein auch noch gesund! Und das Wichtigste: Wer so kocht, hilft unseren Freunden, den Tieren! weiterlesen

VEGGIE FOR KIDS

Artikelnummer: 053

Die Rezepte für das Kochbuch »VEGGIE FOR KIDS. Vegan - kinderleicht & lecker«- sind allesamt von Kindern und Jugendlichen erprobt worden: Sie sind einfach zuzubereiten, schmecken richtig lecker und sind obendrein auch noch gesund!

16,90 € ()

   Inkl. 7 % USt. zzgl. Versand

Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

Sofort ab Lager

Neue Studie: Ist pflanzliche Ernährung für Kinder und Jugendliche gesund?

Die gesundheitlichen Auswirkungen von vegetarischer und veganer Ernährung im Kindesalter sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass eine vollwertige pflanzliche Ernährung für Kinder und Jugendliche gesund und bedarfsdeckend ist. Auch die bisher größte Studie dieser Art bestätigt nun: Pflanzliche Ernährung ist für Kinder und Jugendliche sicher und vorteilhaft. weiterlesen

Ernährung ohne Tierleid: Ein gesünderes Leben

Viele Menschen, die sich entscheiden, kein Fleisch mehr zu essen, tun dies aus ethischen Gründen: weil sie nicht möchten, dass Tiere für sie leiden und sterben müssen. Viele gehen den konsequenten Schritt weiter und lassen aus Liebe zu Kühen und Kälbchen Milch und Käse weg, essen aus Mitgefühl zu Hühnern keine Eier und leben rein pflanzlich. Und dann erfahren sie, dass eine vegane Ernährung ohne Tierleid auch die gesündeste ist!

Eigentlich würde uns dies schon der logische Menschenverstand sagen: Wie sollen Nahrungsmittel, die durch Leid und Tod entstehen, für uns gesund sein? In den letzten Jahren und Jahrzehnten sind tausende wissenschaftliche Studien veröffentlicht worden, die nachweisen: Eine Ernährung mit vollwertigen pflanzlichen Lebensmitteln ist gesund und versorgt uns auch mit allem, was wir brauchen. Diese Ernährungsweise beugt überdies zahlreichen Krankheiten vor, von Herz-Kreislauf-Erkrankungen über Krebs, Diabetes und Adipositas bis zu Demenz - und schützt damit vor vorzeitigem Tod. weiterlesen

Was Tiere denken - Intelligenz und Emotion in der Wildnis

Wir fangen gerade erst an, zu begreifen, dass das Gehirn von Tieren ähnlich komplex ist wie unser eigenes. Die Warnrufe von Präriehunden etwa sind nicht nur hektische Pfeiftöne, sie übermitteln damit differenzierte Nachrichten. Gorillas nutzen Zeichensprache, um vergangene Ereignisse zu schildern - wissen sie also, was heute, gestern und morgen ist? Nicht nur Primaten oder Elefanten, selbst kleinste Ameisen, denen man einen Farbtupfer auf dem Kopf angebracht hat, wollen diesen loswerden, sobald sie in einen Spiegel blicken - ein Beweis für ihr Ich-Bewusstsein, das Menschen erst ab dem zweiten Lebensjahr entwickeln. In ihrem Buch »Was Tiere denken - Intelligenz und Emotion in der Wildnis präsentiert Marianne Taylor 60 Tierarten, ihre bemerkenswerten kognitiven Fähigkeiten, ihre Gefühle und ihre ausgefeilte Kommunikation. weiter

Bayerischer Tierärztetag: Tierqual bei Milchkühen

Razzia auf Skandalhof in Bad Grönenbach. Pressemitteilung SOKO Tierschutz Kopie

Kühe, die nicht mehr laufen können, werden mit Treckern weggeschleift, Mitarbeiter treten ein liegendes Kalb:

Die aktuelle Undercover-Recherche von SOKO Tierschutz in Bayerns größtem Milchviehhof in Bad Grönenbach zeigt erneut massive Verstöße gegen den Tierschutz. · Bild: SOKO Tierschutz

Von Annemarie Botzki, Recherche und Kampagnen bei der Verbraucherschutzorganisation foodwatch e.V.

»Alle haben die Nase voll« - das ist der Satz, der mir vom bayerischen Tierärztetag in Kulmbach besonders im Ohr hängen bleibt. sitze mit 150 amtlichen und Amtstierärzt:innen in einem Konferenzraum. Normalerweise sind sie in detaillierte, fachliche Diskussionen vertieft. Aber diesmal ist die Stimmung anders. Angespannt. Frustriert. weiter

Die dunkle Seite der Milch: Das Leid der Kälbchen

Die Milchindustrie gaukelt uns in der Werbung gerne vor, dass Kühe ein glückliches Leben auf grünen Weiden führen. Wie sieht die Realität aus? Milchkühe müssen ihr Leben in den meisten Fällen ganzjährig im Stall verbringen - zum Teil sogar immer noch in besonders tierquälerischer Anbindehaltung. So hält nach Angaben des Bayerischen Bauernverbands rund die Hälfte der circa 25.000 Milchviehbetriebe in Bayern ihre Tiere in Anbindehaltung. Damit die Kühe immer Milch geben, werden sie jedes Jahr künstlich befruchtet. Die neugeborenen Kälber werden ihren Müttern kurz nach der Geburt weggenommen. Die Milch, welche die Natur für die Kälbchen bestimmt hat, wird maschinell abgepumpt, industriell verarbeitet und im Supermarkt verkauft. Was passiert dann eigentlich mit den Kälbern? weiter

Gestatten. Biber. Eine außergewöhnliche Freundschaft mit einer wildlebenden Biberfamilie

30-31_doppelseitig

Christian Kuschenreiter Aug’ in Aug’ mit einem Biber. Das freilebende Tier hat Vertrauen wie zu einem Familienmitglied.

Schwarze Knopfaugen, beeindruckende Schneidezähne, großer Paddelschwanz, Stupsnase und dichter Pelz: Biber sind entzückende Tiere, und obendrein schlau, empathisch, kommunikativ, verspielt - und eigentlich sehr scheu. Als Bettina und Christian Kutschenreiter im Jahr 2003 beim Fotografieren an einem Fluss in Oberbayern auf eine Biberfamilie treffen, ist das der Beginn einer außergewöhnlichen Freundschaft, die bis heute anhält. Die Biber lassen die beiden Tierfreunde nach und nach an ihrem Leben teilhaben und suchen schließlich sogar bewusst ihre Nähe. Jetzt haben die beiden ein Buch über ihre Erlebnisse mit den Bibern geschrieben - mit vielen wunderschönen und sicher einzigartigen Fotos. weiter

Die Intelligenz der Hunde

Die internationale Forschung hat sich in den letzten Jahren zunehmend mit der Intelligenz von Hunden beschäftigt und dabei so manches bestätigt, was Hundefreundinnen und Hundefreunde längst wussten: Hunde denken viel komplexer als gedacht. Aber: Was genau ist Hundeintelligenz? Wie misst man sie? Haben wir dazu überhaupt die richtigen Werkzeuge und Vergleichsmaßstäbe? Sind »Menschenschläue« und »Hundeschläue« überhaupt vergleichbar? Und in welchen Bereichen haben Hunde andere oder viel mehr geistige Kompetenzen als wir? weiter

Trügerische Küstenidylle: Jagd auf Seehunde im Wattenmeer

Wussten Sie, dass Hobbyjäger an der deutschen Nordseeküste und auf den Nordseeinseln jedes Jahr Hunderte Robben und Robbenbabys erschießen? Und das, obwohl laut EU-FFH-Richtlinie die Jagd auf Seehunde streng verboten ist? Denn die geschützten Seehunde unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht. Sie haben zwar ganzjährig Schonzeit, doch »Seehundjäger« in Schleswig-Holstein und »Wattenjagdaufseher« in Niedersachsen sind befugt, sich um gestrandete, verletzte, verlassene und kranke Robben zu »kümmern«. weiter

Für Bienen, Schmetterlinge, Vögel, Igel & Co.: Natürlich gärtnern für die Artenvielfalt

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

Wichtig: Lassen Sie Wiesen und Stauden über den Winter bis in den Mai hinein stehen. Viele Insekten nutzen hohle Stängel als Winterquartier, darunter viele Wildbienenarten. An Stängeln und Gräsern verbergen sich Eier, Raupen und Puppen von Schmetterlingen. Die Samenstände bieten Vögeln Nahrung. · Bild: Freiheit für Tiere

Was hat unser Garten mit Tierschutz und Artenvielfalt zu tun? Auf den ersten Blick erst einmal nicht so viel. Doch vor dem Hintergrund des dramatischen Artensterbens könnten private Gärten und öffentliche Parks eine bedeutende Rolle spielen, um Inseln der Artenvielfalt zu schaffen. Und erfreulicher Weise erscheinen immer mehr Ratgeber für nachhaltiges und natürliches Gärtnern - als Gegenentwurf zum weltweit fortschreitenden Lebensraumverlust von Tieren und Pflanzen - die zeigen, wie wir auch ohne Vorerfahrung aus unserem Garten ein kleines Paradies schaffen können: für Tiere und Pflanzen, aber auch für uns selbst. weiter

Ein Jäger steigt aus

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer aus Niederösterreich war seit seiner Jugend leidenschaftlicher Jäger. Schon sein Vater war Jäger und nahm ihn als Kind oft mit auf die Jagd. Mehr als 100 Tiere hat der 67-Jährige in seinem Leben geschossen. Vor 14 Jahren machte er eine Kehrtwende: Von heute auf morgen beendete er das Schießen und verkaufte alle seine 16 Gewehre. Jetzt hat Prof. Winkelmayer ein Buch geschrieben: »Ein Beitrag zur Jagd- und Wildtier-Ethik«. Damit wendet er sich an seine ehemaligen Jagdkollegen und an die nicht jagende Bevölkerung und macht deutlich: »Töten als Freizeitvergnügen ist ethisch nicht vertretbar«. weiter

Interview: Ein Jäger steigt aus

Mit 16 machte er den Jagdschein, 37 Jahre lang ging er auf die Jagd. Dann hörte er von einem Tag auf den anderen mit dem Tiere töten auf. Freiheit für Tiere sprach mit dem Veterinär Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer über seine Erfahrungen und die Gründe, warum er mit der Hobbyjagd Schluss gemacht hat. weiter

Mehr Freiheit für Pferde

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt: Wer ein Tier hält, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Und er darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Doch was bedeutet dies für die heutige Pferdehaltung? weiter

Grausame Tierquälerei für Grana Padano-Käse

Die italienische Tierschutzorganisation Essere Animali dokumentierte in Milchviehbetrieben, die Grana Padano herstellen, schockierende Lebensbedingungen für Kühe und Kälber. Auch Gewalt durch Arbeiter gegenüber Tieren wurde dokumentiert. Grana Padano gehört neben Parmesan und Mozzarella zu den bekanntesten Käsesorten Italiens und ist der weltweit am meisten konsumierte Käse. weiter