55 Hektar im Kreis Dithmarschen jagdfrei!

Für Tierfreundinnen und Tierfreunde unvorstellbar: Jäger betreten das im Außenbereich gelegene private Grundstück und machen dort Jagd auf frei lebende Tiere

Für Tierfreundinnen und Tierfreunde unvorstellbar: Jäger betreten das im Außenbereich gelegene private Grundstück und machen dort Jagd auf frei lebende Tiere

- obwohl die Grundstückseigentümer die Jagd und das Töten von Tieren ablehnen und auf ihren Flächen extra Biotope für Wildtiere angelegt haben. · Bild: Holly Kuchera - Shutterstock.com

Von Julia Brunke, Redaktion »Freiheit für Tiere«

Rund 55 Hektar Grundstücke mit Wiesen und Feldern im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) sind endlich jagdfrei! Dass eine dermaßen große Fläche offiziell jagdrechtlich befriedet wird, ist bisher wohl einmalig: Es gibt inzwischen mehrere Hundert jagdrechtlich befriedete Grundstücke in Deutschland, doch meist besitzen die Eigentümer nur wenige Hektar. Wohl genau aus diesem Grund machte es die Jagdlobby den Eigentümern der 55 Hektar landwirtschaftlicher Fläche so schwer: Es brauchte zehn Jahre und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, bis das Grundstück von Susanne und Peter Storm* endlich jagdfrei wurde. Im März 2024 schrieb das Ehepaar Storm an die Initiative »Zwangsbejagung ade«: »Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen nun ENDLICH nach rund 10 Jahren mitteilen können: Auf unseren ca. 55 Hektar in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen darf nicht mehr gejagt werden!«

* Die Namen wurden geändert, das Ehepaar möchte anonym bleiben.


Susanne und Peter Storm besitzen einen norddeutschen Hof mit Ackerland und Weiden. 38 Hektar liegen um das Hofgebäude herum, davon sind etwa 6 Hektar Weideland. Weitere 17 Hektar mit Feldern liegen ein bis zwei Kilometer entfernt.

Bereits vor über 30 Jahren hatte das Ehepaar Storm eine Absprache mit der Jagdgenossenschaft erreichen wollen: »Es wurde mündlich zugesichert, dass dafür zukünftig auf dem Hofgrundstück und den anliegenden Weiden keine Jagd mehr stattfinden würde.« Dafür stellte das Ehepaar Storm eine Fläche auf dem Grundstück auf Wunsch der Jagdgenossenschaft für ein Biotop zur Verfügung.

Trotz dieser Vereinbarung fand weiterhin jedes Jahr eine Treibjagd statt, auch auf den Grundstücken um den Hof herum. Und auf den Pferdeweiden wurde geschossen, obwohl dort Pferde liefen, berichtet Susanne Storm.

»Aufgrund diesen und anderen persönlichen Erlebnissen sowie der Auseinandersetzung mit der Thematik Jagd, Zwangsbejagung, Tierwohl, Verantwortung und Gewissen wuchs der Entschluss, einen Antrag auf Jagdbefriedung zu stellen.«

Susanne und Peter Storm besitzen einen norddeutschen Hof mit Ackerland und Weiden.

Susanne und Peter Storm besitzen einen norddeutschen Hof mit Ackerland und Weiden.

Bild: Privat

2013: Antrag auf jagdrechtliche Befriedung

Am 26.6.2012 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil im Fall »Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland«, dass es nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren ist, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen, obwohl sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen.

Daraufhin stellte Peter Storm als Grundstückseigentümer Anfang 2013 bei der zuständigen unteren Jagdbehörde des Kreises Dithmarschen einen Antrag auf Befriedung der Grundflächen aus ethischen Gründen. Doch zu diesem Zeitpunkt war die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht in deutsches Recht umgesetzt.

»Im Dezember teilte der Kreis mit, dass am 6.12.2013 der neu eingefügte § 6a Bundesjagdgesetz - Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen - in Kraft getreten sei«, so Susanne Storm. »Zur weiteren Bearbeitung wären nun noch etliche Unterlagen notwendig: Kartenmaterial von allen Flächen, Nutzung der Flächen, Nachweis eines echten und ernsthaften Gewissenskonflikts, ethische Motive durch objektive Umstände nachweisen und so weiter. Es müssten sämtliche benachbarten Grundstückseigentümer (die zuerst wir herausfinden und benennen sollten!), eventuell betroffene Behörden, Jagdgenossenschaft, Jagdpächter etc. vorher angehört werden. Der Kreis teilte mit, dass es ein äußerst langwieriger Prozess werden würde und mit sehr hohen Gebühren zu rechnen sei.«

Trotz des abschreckend wirkenden aufwändigen Verfahrens und der Ankündigung hoher Kosten beauftragte das Ehepaar Storm einen Rechtsanwalt, der im Februar 2014 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung nach § 6a Bundesjagdgesetz stellte - mit ethischer Begründung und den notwendigen geforderten Unterlagen. Daraufhin teilte der Kreis mit, dass noch diverse Angaben fehlen würden. Es wurde erneut auf hohe Gebühren hingewiesen und erklärt, dass eine Befriedung erst zum Ende des Jagdpachtvertrages möglich wäre. Eine Entscheidung könne aber erst nach Anhörung u.a. der Jagdgenossenschaft, der Jagdpächter, des Jagdbeirates, der benachbarten Grundstückseigentümer und weiterer Träger von öffentlichen Belangen erfolgen. »In den folgenden Monaten hieß es, dass Unterlagen fehlten, Anhörungen eingeleitet seien, der Kreis viel zu tun hätte, und es ein aufwändiges und langwieriges Verfahren sei«, erinnert sich Susanne Storm. »Aufgrund der Dauer der Bearbeitung baten wir um freiwilligen Verzicht der Jagd während des laufenden Verwaltungsverfahrens.« Als die Storms über ein Jahr später nachfragten, wann mit dem Abschluss des Verfahrens zu rechnen sei, bat der Kreis im Juni 2015 um Verständnis für die Dauer u.a. aufgrund der vielen Anhörungen.

Wieder mehr als ein Jahr später, im November 2016, bat der vom Ehepaar Storm beauftragte Rechtsanwalt den Kreis um einen zeitnahen Abschluss und kündigte andernfalls eine Untätigkeitsklage an. Im Dezember teilte der Kreis mit, eine Entscheidung sei nicht möglich, da es keine Stellungnahme des Jagdbeirates gäbe. Dieser würde voraussichtlich erst im März/April 2017 tagen.

Seit vielen Jahren versuchen Susanne und Peter Strom zu verhindern, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, dort jedes Jahr Treibjagden veranstalten und sogar auf Pferdeweiden schießen.

Seit vielen Jahren versuchen Susanne und Peter Strom zu verhindern, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, dort jedes Jahr Treibjagden veranstalten und sogar auf Pferdeweiden schießen.

Bild: Privat

2017: Jagdbehörde erlässt endlich Bescheid über jagdrechtliche Befriedung

Es folgte weiterer Schriftwechsel zwischen dem Rechtsanwalt des Ehepaar Storm und der unteren Jagdbehörde. »Und tatsächlich und fast unglaublich: Am 27.03.2017 bekamen wir den Bescheid, dass die jagdrechtliche Befriedung am 1.04.2017 in Kraft tritt und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erfolgt«, berichtet Susanne Storm. »Am 3.04.2017 erhielten wir dann die Rechnung über eine Gebühr in Höhe von 1631,- Euro. Damals glaubten wir, dass es nun erledigt war...«

2017: Jagdbezirk legt Klage gegen Befriedung beim Verwaltungsgericht ein

Im Oktober 2017 erfuhren Susanne und Peter Storm, dass der Jagdbezirk, vertreten durch einen Rechtsanwalt aus Hamburg, Widerspruch gegen den Befriedungsbescheid eingelegt hatte. Dieser Widerspruch wurde vom Kreis Dithmarschen zurück­gewiesen. »Und wieder glaubten wir, dass nun alles erledigt sei«, so Susanne Storm. Doch die Storms hatten sich zu früh gefreut: Im November 2017 wurde vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk Klage gegen den Befriedungsbescheid des Kreises beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht eingereicht. Darin wurden die ethischen Beweggründe des Antragstellers und deren Ernsthaftigkeit angezweifelt. Es bestehe Gefährdung durch Wildschweine und invasive Arten, Naturschutz sei nur möglich durch Jagd auf diese Tiere.

Im Januar 2018 stellte die neue Rechtsanwältin des Ehepaar Storms (der bisherige Rechtsanwalt stand nicht mehr zur Verfügung) den Antrag beim Verwaltungsgericht, die Klage abzuweisen. Auch der Kreis stellte den Antrag, die Klage abzuweisen.

2018: Jagdgenossenschaft zieht vors Oberverwaltungsgericht

Am 29.05.2018 fand die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein statt. Die Klage wurde abgewiesen und eine Berufung nicht zugelassen.

»Wir hofften natürlich, dass es nun endlich erledigt wäre«, erklärt Susanne Storm. Doch im Juli kam dann die Nachricht, dass der Jagdbezirk einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein gestellt hatte.

Im Januar 2019 teilte das Oberverwaltungsgericht mit, dass es zur Verzögerung der Bearbeitung käme. Schließlich erging mehr als eineinhalb Jahre nach dem Urteil in erster Instanz am 27.02.2020 eine Entscheidung auf Zulassung der Berufung. Begründung: Das erstinstanzliche Gericht habe möglicherweise die Rechte der Jagdgenossenschaft nicht hinreichend berücksichtigt.

»Wir waren erstmal sehr überrascht und auch fast mutlos, ob wir denn überhaupt irgendwann die Befriedung erreichen...«, erinnern sich Susanne und Peter Storm. »Die Vorstellung, dass auf unseren Flächen vielleicht doch wieder gejagt werden dürfte, war unvorstellbar, zumal die Jäger dann mit großer Wahrscheinlichkeit überhaupt keine Rücksicht mehr nehmen würden. Bei ihnen waren wir in der Beliebtheitsskala hier im Dorf sowieso überwiegend ganz nach unten gerutscht.«

Zwischendurch gab es in dieser Zeit ein Gespräch mit dem Jagdvorsteher und einem Jagdpächter. »Beide versuchten, einen Kompromiss zu vereinbaren: Wenn wir nicht weiter auf die Befriedung der gesamten Flächen bestehen, würden sie die Hofstelle und die angrenzenden Weiden nicht mehr bejagen. Dieses Angebot lehnten wir ab! Diese Absprache mit den Jägern hatten wir ja schon VOR der neuen Gesetzgebung versucht zu erreichen. Eine Gewissens­entscheidung muss natürlich für die gesamte Fläche bestehen und nicht nur für die Flächen um den Hof herum, sonst wäre der Antrag meines Mannes unglaubwürdig gewesen.«

Im April 2020 sendete der Anwalt der Jagdgenossenschaft die Berufungsbegründung an das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Susanne Storm zählt die darin genannten Begründungen auf: »Befriedungsentscheidung des Kreises greift in die Rechte der Jagdgenossenschaft ein, Fläche wird entzogen, Verfahrens­fehler, Anhörungsmängel, Fallwildzahlen, Schweinepest gefährdet Betriebe, Gefährdung durch Nutria beim Deich- und Küstenschutz, Dauer des Pachtvertrages bis 2097 sei fehlerhaft, in Versammlung am 22.3.2018 wurde der Vertrag bis 31.03.2030 beschlossen, damit nun zumutbar, Berufssoldat spricht gegen Glaubwürdigkeit des ethischen Gewissensentscheidung (mein Mann war allerdings NIE Berufssoldat), Verpachtung an Landwirt, der Futter für Schlachttiere erntet, bedeutet Duldung der Haltung von Schlachttieren und sei nicht vereinbar mit der Ablehnung der Jagd, die Gewissensentscheidung wäre nur glaubhaft, wenn der Eigentümer aus den Flächen keinen wirtschaftlichen Nutzen ziehen würde, die Flächen z.B. dem Naturschutz zur Verfügung stellt.«

Im Juni 2020 beantragte der Kreis Dithmarschen Klage­abweisung beim Oberverwaltungsgericht. Die Anwältin der Storms korrigierte einige Angaben der Gegenseite (darunter, dass der Antragsteller kein Berufssoldat sei).

»Im Oktober erfolgte durch unsere Anwältin auch ein Antrag auf Klageabweisung, in dem wir uns den Begründungen des Kreises anschlossen. Auf den verpachteten Flächen werde überwiegend Kohl und Weizen angebaut und nur eine kleine Weide ist für Kühe mit Kälbern.« Allein die Dauer und Konstanz des Antrags auf jagdrechtliche Befriedung seit 2013 (!) zeigten die Ernsthaftigkeit der ethischen Gewissensentscheidung. Weiterhin seien alle genannten Gefahren und Befürchtungen nicht relevant, da abstrakt. Und die befriedete Fläche betrage nur 7 Prozent der gesamten Fläche des betroffenen Jagdbezirks.

2022: Oberverwaltungsgericht lehnt Berufung der Jagdgenossenschaft ab

2021, im 9. Jahr nach Antragstellung, passierte nichts.

Im 10. Jahr, im Juli 2022, wurde der Termin zur mündlichen Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein für den 22.09.22 angekündigt, später dann aber auf den 27.10.2022 verschoben. Am 9.11.2022 erhielten Susanne und Peter Storm die schriftliche Form des Urteils: Die Berufung wurde zurückgewiesen und eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Jagdgenossenschaft trägt die Kosten, einschließlich der außergerichtlichen Kosten von Peter Storm als Grundstückseigentümer, denn die Klage der Jagdgenossenschaft ging ja gegen den Kreis Dithmarschen).

In der mündlichen Verhandlung hatte die Jagdgenossenschaft angekündigt, einen Antrag auf Zulassung einer Revision zu stellen. »Unsere Anwältin erklärte uns, dass dazu zuerst eine Zulassung beim Bundesverwaltungsgericht beantragt werden müsste«, erinnert sich Susanne Storm. »Die Hürden seien allerdings sehr hoch, und es bliebe abzuwarten, ob die Jagdgenossenschaft das tatsächlich machen würde. Die Frist für diesen Antrag in schriftlicher Form betrage einen Monat.« So bangten Susanne und Peter Storm weiter: »Obwohl wir uns eigentlich über das Urteil freuten, blieben die Erleichterung und die große Freude aus, da wir ja schon vorher zweimal gedacht hatten, dass der Rechtsstreit wegen der Befriedung endlich beendet sei.«

Am 13.12.2022 erhielt das Ehepaar Storm schließlich die erlösende Nachricht, dass entgegen der Ankündigung der Jagdgenossenschaft kein Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht gestellt wurde. Damit gilt das Grundstück als jagdrechtlich befriedet bis zu einem eventuellen Widerspruch der behördlichen Entscheidung. Die Befriedung unter Vorbehalt des Widerspruchs bezieht sich auf die Situation, falls weitere Anträge in demselben Jagdrevier gestellt würden. In den Nebenbestimmungen heißt es zudem, dass die zuständige untere Jagdbehörde eine beschränkte Jagdausübung anordnen kann.

Jetzt sind die 55 Hektar endlich jagdfrei - ein wertvolles Rückzugsgebiet, dass freilebende Tiere so dringen benötigen!

Jetzt sind die 55 Hektar endlich jagdfrei - ein wertvolles Rückzugsgebiet, dass freilebende Tiere so dringen benötigen!

Bild: Privat

Die Grundstücke sind endlich jagdfrei!

»Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gab es auf unseren Flächen keine Vorkommnisse mit Jägern, und wir gehen zuversichtlich davon aus, dass es auch so bleiben wird!«, so Susanne und Peter Storm. »Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gab es auf unseren Flächen keine Vorkommnisse mit Jägern, und wir gehen zuversichtlich davon aus, dass es auch so bleiben wird!«, so Susanne und Peter Storm. »Wir sind sehr froh, dass wir, Tiere und Menschen, nun endlich friedlich und ohne Angst vor Jägern miteinander auf unserem Grundstück leben können. Unsere „unendliche“ Geschichte von der Jagdbefriedung macht hoffentlich auch anderen Grundstücks­eigentümern Mut, ihrem Gewissen zu folgen und ihre Grundstücke von der Jagd zu befreien.«

* Die Namen wurden geändert, das Ehepaar möchte anonym bleiben.

Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 26.06.2012 im Verfahren Herrmann gegen Bundesrepublik Deutschland eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer, welche die Jagd nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen.

Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, dass er die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.

Damit folgte der Europäische Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich (EGMR-Urteil vom 29. April 1999) und Luxemburg (EGMR-Urteil vom 10.07.2007) betrafen.

Die Deutsche Bundesregierung, der Jagdverband und weitere beteiligte Verbände hatten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sämtliche erdenklichen Allgemeinbelange (Pflicht zur Hege, die die Erhaltung eines artenreichen gesunden Wildbestandes, die Verhütung von durch wild lebende Tiere
verursachten Schäden, ...) vorgetragen. Das höchste europäische Gericht hat diese Belange allesamt gewürdigt und ist dennoch zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen.

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.06.2012 wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Grundeigentümer, die ihr Grundstück jagdrechtlich befrieden wollen, können einen Antrag bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Teil des Landratsamtes oder der Stadt) stellen und sich auf eine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen bzw. aus Gewissensgründen berufen.

Leider hat der Gesetzgeber das Antragsverfahren sehr aufwändig gestaltet - offenbar mit dem Ziel, Grundstücksbesitzer abzuschrecken. Daher macht es Sinn, sich vorher gut zu informieren und wenn nötig einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten.

»Keine Jagd auf meinem Grundstück!« - Die rechtliche Grundlage

Generell unterliegen alle Flächen in Deutschland dem Jagdrecht. Jäger haben also grundsätzlich das Recht, überall außerhalb geschlossener Ortschaften die Jagd auszuüben. Alle Grundstücke im Außenbereich sind in einer Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen, welche die Flächen an Jäger verpachtet. Dies bedeutet, dass Jäger auf privaten Grundstücken, die Teil einer Jagdgenossenschaft sind, die Jagd ausüben dürfen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Am 6.12.2013 ist der § 6a Bundesjagdgesetz »Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen« in Kraft getreten.

Der Antrag auf jagdrechtliche Befriedung

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die im Außenbereich liegen und Teil einer Jagdgenossenschaft sind, können einen »Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen« bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Teil des Landratsamtes oder der Stadt) stellen. Dazu benötigen Sie auf jeden Fall die Flurnummern. Sie müssen den Antrag immer für alle in Ihrem Besitz stehenden Grundstücke stellen.

Die Ablehnung der Jagd sollten Sie ausschließlich mit ethischen Motiven begründen und Ihren Gewissenskonflikt darlegen:

• Sie lehnen aus ethischen Gründen generell das Töten von Tieren ab (Vegetarier/Veganer).

• Sie können es nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf Ihrem Grundstück Wildtiere tot schießen und Sie Ihr Grundstück dafür gegen Ihren Willen und gegen Ihre ethische Überzeugung zur Verfügung stellen müssen.

• Sie lehnen aus Gründen des ethischen Tierschutzes und der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf ab, wildlebende Tiere zu jagen und hierbei durch Duldung der Jagd auf den eigenen Grundstücken mitzuwirken. Sie berufen sich auf das Tierschutzgesetz: »Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.« (§ 1 TierSchG) Die Hobbyjagd ist in Ihren Augen kein vernünftiger Grund.

Helfen Sie mit!

Viele Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihrem Grund und Boden nicht länger dulden wollen, kommen erst durch die Hilfe eines Rechtsanwalts zum Ziel. Da dies für den einzelnen Tierfreund, der sein Grundstück jagdfrei stellen möchte, hohe Kosten bedeuten kann, können Sie mit einer Spende unterstützen. Je mehr Grundstücke in einem Bundesland bereits jagdfrei gestellt wurden, desto leichter wird es für weitere Grundstückseigentümer, die ebenfalls den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung stellen. So können in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere geschaffen werden.

Helfen Sie mit!

Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen?

Spendenkonto:
Wildtierschutz Deutschland e.V.
IBAN: DE61 4306 0967 6008 6395 00
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

online spenden

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende steuerlich absetzbar.

Informationen: www.zwangsbejagung-ade.de

FREIHEIT FÜR TIERE 1/2025

Freiheit für Tiere 1/2025

Artikelnummer: 1/2025

Tierschutz aktiv: Skandal im Kuhstall - immer wieder werden katastrophale Zustände in Milchkuh-Ställen in Österreich aufgedeckt • Deutschland: Kühe in Ketten – noch weitere 10 Jahre? • Petition: Wissenschaft statt Tierversuche! • Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung, Klimakatastrophe: Wie tierische Produkte unseren Planeten zerstören • Kollagen: Schlachtabfälle für schöne Haut? • Aktuelle Studie deckt auf: Fische noch bedrohter als bisher angenommen • Lebensräume: Gestatten. Biber - Unsere außergewöhnliche Freundschaft mit einer wildlebenden Biberfamilie • Wissenschaft: Die Intelligenz der Hunde • Vegane Ernährung für Hunde? • Lifestyle: Tierfreundlich backen

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Neuauflage: FREIHEIT FÜR TIERE - Fakten gegen die Jagd

FREIHEIT FÜR TIERE: Fakten gegen die Jagd (völlig überarbeitete und auf 60 S. erweiterte Neuauflage)

Artikelnummer: 522

Fakten und Argumente gegen das blutige Hobby der Waidmänner und Waidfrauen: Trotz beharrlicher Propagandaarbeit der Jagdverbände sinkt das Image der Jäger immer mehr: Immer weniger Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker lassen es sich gefallen, wenn sie von Hobbyjägern angepöbelt oder sogar bedroht werden. Immer mehr Menschen protestieren gegen die Ballerei in Naherholungsgebieten. Und Berichte, dass Jäger aus Versehen Liebespaare im Maisfeld oder Ponys auf der Weide erschießen, können einem draußen in der Natur durchaus Angst machen. Warum Jäger Jagd auf Hasen machen, obwohl sie auf der »Roten Liste« bedrohter Arten stehen, kann irgendwie auch niemand mehr gut finden. Zudem haben 99,6 Prozent der Bevölkerung andere Hobbys, als Tiere tot zu schießen. Da stellt sich die Frage: Warum jagen Jäger wirklich?

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Artikelnummer: 521

Die Natur braucht keine Jäger: Fakten gegen die Jagd - Warum jagen Jäger wirklich? Die Frage »Warum jagen wir?« beantwortet eine Jagdredakteurin wie folgt: »Einige beschreiben die Jagd als Kick, andere sprechen von großer innerer Zufriedenheit. Die Gefühle bei der Jagd sind ebenso subjektiv wie in der Liebe. Warum genießen wir sie nicht einfach, ohne sie ständig rechtfertigen zu wollen?« Rationale Gründe, mit denen Jäger rechtfertigen, dass die Jagd notwendig sei, sind offenbar nur Ausreden. Jedenfalls schreibt die Jägerin: »Der Tod, der mit dem Beutemachen verbunden ist, ist verpönt. Deswegen suchen die Jäger Begründungen in Begriffen wie Nachhaltigkeit, Hege und Naturschutz.«

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FREIHEIT FÜR TIERE 4/2024

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FREIHEIT FÜR TIERE 3/2024

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Neue DVD gibt den Tieren eine Stimme: Der Hase und der Tod – Stumme Bitten

Der Schnee lag kalt und weiß auf freiem Felde.

Ein Hase und seine Frau suchten Futter. Die Pfoten froren. Es war ein mühsamer Weg, und der Wind pfiff über die Fläche. Die Ausbeute war kümmerlich. Man musste erst den Schnee fortkratzen, um etwas Essen zu finden.

Die Pfoten wurden so leicht wund dabei. Man musste sie dazwischen immer wieder ablecken. Auch war die Frau des Hasen leidend. Ein Bein war ihr zerschossen worden. Sie humpelte hilflos und gebrechlich über den Schnee.

»Ach, diese schrecklichen Jagden!« seufzte die Häsin. »Töten ist doch kein Vergnügen! Sogar Wölfe reißen aus Hunger, nicht aus Lust am Töten.«

»Es sind eben keine Wölfe, sondern Menschen«, sagte der Hase.


Manfred Kyber (1880-1933) war ein deutscher Schriftsteller und Tierschützer, der vor allem durch seine besonderen Tiergeschichten bekannt geworden ist. Aus zwei seiner Geschichten hat der Verlag Das Brennglas einen ergreifenden Zeichentrickfilm auf DVD produziert.

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DVD: „Stumme Bitten“ · „Der Hase und der Tod“ als Zeichentrick-Filme

Artikelnummer: 321

»Die Welt ist voll von stummen Bitten, die nicht gehört werden. Es sind Menschen, die sie nicht hören. Es scheint unmöglich, diese stummen Bitten zu zählen. So viele sind es. Aber sie werden alle gezählt. Sie werden gebucht im Buche des Lebens.« (Manfred Kyber) Ein Zeichentrickfilm, der unter die Haut geht, die »stumme Bitten« hörbar macht und den Tieren mit ergreifenden Bildern eine Stimme gibt!

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DVD-Tipp: Jesus und die Tiere

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Jesus treibt die Tierhändler aus dem Tempel.

Jesus von Nazareth wurde im Stall mitten unter den Tieren geboren. Gab Gott damit den Menschen nicht ein Symbol, dass Sein Sohn nicht in einem Palast, sondern bei Schafen, Rindern, Eseln und Katzen zur Welt kam?

Zu Zeiten des Jesus von Nazareth wurden Lämmer und Tauben im Tempel für die Sünden der Menschen geopfert. Jesus trat gegen diesen blutigen Kult ein. Bekannt ist die Szene, wie Jesus nach seinem Einzug in Jerusalem die Tierhändler aus dem Tempel hinaustrieb und die Tiere freiließ. Und er rief: »Steht nicht geschrieben: Mein Haus soll ein Bethaus heißen für alle Völker? Ihr aber habt eine Mördergrube daraus gemacht!« (Markus 11,17)

Über die Tierliebe des Jesus von Nazareth ist in der Bibel kaum etwas zu finden. Doch aus der frühchristlichen Geschichtsschreibung wird deutlich, dass Jesus kein Fleisch gegessen hat und sich für die Tiere einsetzte... weiterlesen

DVD: Jesus und die Tiere

Artikelnummer: 318

Vergleicht man die Bibel mit apokryphen Schriften, dann ist gut zu erkennen, dass die Kernaussagen oft die Gleichen sind, aber die Tierliebe Jesu, gänzlich fehlt. In dieser DVD werden viele Begebenheiten, bei denen Jesus über die Tiere sprach, wiedergegeben.

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»VEGGIE FOR KIDS. Vegan - kinderleicht & lecker«

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Philip Khoury, preisgekrönter Chefkonditor im Kaufhaus »Harrods« in London, zeigt in seinem ersten Backbuch, wie man mit rein natürlichen Zutaten vegane und damit ethisch vertretbare Backwaren zubereiten kann: ohne Abstriche bei Geschmack und Qualität, aber ohne Ausbeutung von Tieren und des Planeten. Er widmet sein Buch allen Menschen, »die mutig genug sind, den Status quo infrage zu stellen. Für alle Naschkatzen, die nach einer neuen Art zu backen suchen. Möge dieses Buch eine Quelle der Inspiration und Freude sein. Gemeinsam können wir eine Zukunft schaffen, die freundlicher, empathischer und nachhaltiger für alle ist.« weiter

Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung, Klimakatastrophe: Wie tierische Produkte unseren Planeten zerstören

Nächtliche Satellitenaufnahme Brände im brasilianischen Regenwald - Trzmiel Shutterstock

Nächtliche Satelliten­aufnahme einer ökologischen Katastrophe: Die unwiderbringliche Zerstörung des Regenwaldes, der Lunge unseres Planenten

Die Erzeugung tierischer Produkte wie Fleisch, Milch, Fisch und Eier gehört zu den Hauptgründen für die menschengemachte Klimakatastrophe und ist maßgeblich für die Zerstörung des Planeten verantwortlich: für die Zerstörung von Lebensräumen und der Nahrungsgrundlage von Menschen, Tieren und Pflanzen, für das dramatische Artensterben, für die Abholzung der Regenwälder, für die Vergeudung von Ressourcen, für die Verschwendung und Verschmutzung von Wasser und für die Vergiftung der Böden, des Grundwassers und der Luft. Ein ausgesprochen wirksamer Beitrag, um die Umwelt zu schützen, ist vegan zu leben. weiter

Skandal im Kuhstall: Immer wieder katastrophale Zustände in Milchkuh-Ställen aufgedeckt

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Die internationale Forschung hat sich in den letzten Jahren zunehmend mit der Intelligenz von Hunden beschäftigt und dabei so manches bestätigt, was Hundefreundinnen und Hundefreunde längst wussten: Hunde denken viel komplexer als gedacht. Aber: Was genau ist Hundeintelligenz? Wie misst man sie? Haben wir dazu überhaupt die richtigen Werkzeuge und Vergleichsmaßstäbe? Sind »Menschenschläue« und »Hundeschläue« überhaupt vergleichbar? Und in welchen Bereichen haben Hunde andere oder viel mehr geistige Kompetenzen als wir? weiter

Trügerische Küstenidylle: Jagd auf Seehunde im Wattenmeer

Wussten Sie, dass Hobbyjäger an der deutschen Nordseeküste und auf den Nordseeinseln jedes Jahr Hunderte Robben und Robbenbabys erschießen? Und das, obwohl laut EU-FFH-Richtlinie die Jagd auf Seehunde streng verboten ist? Denn die geschützten Seehunde unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht. Sie haben zwar ganzjährig Schonzeit, doch »Seehundjäger« in Schleswig-Holstein und »Wattenjagdaufseher« in Niedersachsen sind befugt, sich um gestrandete, verletzte, verlassene und kranke Robben zu »kümmern«. weiter

Für Bienen, Schmetterlinge, Vögel, Igel & Co.: Natürlich gärtnern für die Artenvielfalt

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

Wichtig: Lassen Sie Wiesen und Stauden über den Winter bis in den Mai hinein stehen. Viele Insekten nutzen hohle Stängel als Winterquartier, darunter viele Wildbienenarten. An Stängeln und Gräsern verbergen sich Eier, Raupen und Puppen von Schmetterlingen. Die Samenstände bieten Vögeln Nahrung. · Bild: Freiheit für Tiere

Was hat unser Garten mit Tierschutz und Artenvielfalt zu tun? Auf den ersten Blick erst einmal nicht so viel. Doch vor dem Hintergrund des dramatischen Artensterbens könnten private Gärten und öffentliche Parks eine bedeutende Rolle spielen, um Inseln der Artenvielfalt zu schaffen. Und erfreulicher Weise erscheinen immer mehr Ratgeber für nachhaltiges und natürliches Gärtnern - als Gegenentwurf zum weltweit fortschreitenden Lebensraumverlust von Tieren und Pflanzen - die zeigen, wie wir auch ohne Vorerfahrung aus unserem Garten ein kleines Paradies schaffen können: für Tiere und Pflanzen, aber auch für uns selbst. weiter

55 Hektar im Kreis Dithmarschen endlich jagdfrei!

Rund 55 Hektar Grundstücke mit Wiesen und Feldern im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) sind endlich jagdfrei! Dass eine dermaßen große Fläche offiziell jagdrechtlich befriedet wird, ist bisher wohl einmalig: Es gibt inzwischen mehrere Hundert jagdrechtlich befriedete Grundstücke in Deutschland, doch meist besitzen die Eigentümer nur wenige Hektar. Wohl genau aus diesem Grund machte es die Jagdlobby den Eigentümern der 55 Hektar landwirtschaftlicher Fläche so schwer: Es brauchte zehn Jahre und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, bis das Grundstück von Susanne und Peter Storm* endlich jagdfrei wurde. weiter

WILD UND FREI - Die Schönheit afrikanischer Tiere

»Wild und frei« ist mit atemberaubenden schwarz-weiß-Fotografien eine Ode an die Wildnis. Tom D. Jones ist ein begnadeter »fine art«-Fotograf und zeigt Wildtiere wie Elefanten, Giraffen, Nashörner, Gorillas oder Löwen aus nächster Nähe. »Für mich dreht sich alles um die Freiheit des Tieres«, erklärt er. Deshalb gibt es in den Aufnahmen dieses Buches kein einziges Tier, das gefüttert wird, in einem privaten Reservat lebt oder in irgendeiner anderen Form von Gefangenschaft gehalten wird. Das Ergebnis sind Aufnahmen, welche unter die Haut gehen. weiter

Mary McCartneys veganes Promi-Kochbuch: 60 Rezepte mit Stars von Cameron Diaz, und Woody Harrelson bis Ringo Star und Papa Paul

Mit ihrem neuen Buch »Feeding Creativity« verbindet Mary McCartney ihre beiden großen Leidenschaften: Fotografie und Kochen. Jedes der 60 veganen Rezepte hat sie mit Stars gekocht und sie beim Kochen und Essen fotografiert: Schauspielerinnen und Schauspieler wie Cameron Diaz, Kate Blanchett, Drew Barrymore, Woody Harrelson, Stanley Tucci und David Oyelowo, Musikerinnen und Musiker von Nile Rodgers oder bis Ringo Star und Papa Paul, Künstlerinnen und Künstler wie David Hockney und Jeff Koons oder Primaballerina Francesca Hayward. weiter

Interview mit Mary McCartney: Wie entstand die Idee zu dem veganen Promi-Kochbuch »Feeding Creativity«?

Mit ihrem Kochbuch »Feeding Creativity« möchte Mary McCartney zeigen, wie schnell, einfach, lecker und unkompliziert und einfach das vegane Kochen ist. Damit tritt sie in die Fußstapfen ihrer Mutter Linda McCartney, die ebenfalls Promi-Fotografin war, bereits in den 1970er und 80er Jahren vegetarische Kochbücher veröffentlichte und sich für den Schutz der Tiere einsetzte.


Wie entstand die Idee zu dem Kochbuch?


Mary McCartney: Ich liebe es, Rezepte mit anderen zu teilen. Ich koche schon immer für andere und es ist meine Art, mit jemandem Verbindung aufzunehmen. Aber ich bin nun mal begeisterte Portrait-Fotografin, und so kam eines Tages die Idee für »Feeding Creativity«.
Zum Interview mit Mary McCartney

STADTNATUR - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen

»Land« = blühende Landschaften und Artenvielfalt, »Stadt« = Beton und Ödnis? Eine Vorstellung, die längst so nicht mehr gilt. Der bekannte Zoologe, Ökologe und Bestseller-Autor Prof. Dr. Josef H. Reichholf unternimmt in seinem neuen Buch »Stadtnatur - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen« einen Streifzug durch die vielfältigen Ökosysteme des urbanen Raums. Ob Wildschweine, Füchse und Nachtigallen in Berlin, Wanderfalken in Köln oder eine bunte Vogelwelt und Rehe im Englischen Garten in München: viele Wildtiere haben den Lebensraum Stadt längst für sich entdeckt. Inzwischen sind unsere großen Städte sogar Inseln der Artenvielfalt geworden, die sogar mit den besten Naturschutzgebieten mithalten können.
In den Städten finden Tiere und Pflanzen die Biotope, die sie für ihr (Über)Leben brauchen. Hier sind sie weniger Gefahren ausgesetzt als auf dem Land, wo freilebende Tiere gejagt und ihre Lebensräume durch eine industriell betriebene Land- und Forstwirtschaft vernichtet werden...
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Prof. Dr. Josef H. Reichholf: »Unsere Städte zeigen: Ein friedliches Miteinander von Mensch und Natur ist möglich«

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Prof. Dr. Josef H. Reichholf über sein neues Buch »Stadtnatur«, über Großstädte als Rettungsinseln der Artenvielfalt und darüber, was geschehen müsste, damit die Artenvielfalt auf den Fluren und in den Wäldern wieder zunimmt. weiter

Die dunkle Seite der Milch: Das Leid der Kälbchen

Die Milchindustrie gaukelt uns in der Werbung gerne vor, dass Kühe ein glückliches Leben auf grünen Weiden führen. Wie sieht die Realität aus? Milchkühe müssen ihr Leben in den meisten Fällen ganzjährig im Stall verbringen - zum Teil sogar immer noch in besonders tierquälerischer Anbindehaltung. So hält nach Angaben des Bayerischen Bauernverbands rund die Hälfte der circa 25.000 Milchviehbetriebe in Bayern ihre Tiere in Anbindehaltung. Damit die Kühe immer Milch geben, werden sie jedes Jahr künstlich befruchtet. Die neugeborenen Kälber werden ihren Müttern kurz nach der Geburt weggenommen. Die Milch, welche die Natur für die Kälbchen bestimmt hat, wird maschinell abgepumpt, industriell verarbeitet und im Supermarkt verkauft. Was passiert dann eigentlich mit den Kälbern? weiter

Urteil BVerwG: Auch Vereine und Stiftungen können die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen beantragen

Laut § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) dürfen nur »natürliche Personen« das Ruhen der Jagd beantragen. Tier- und Naturschutzvereine oder Stiftungen konnten bisher das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen. Doch dies ist mit dem entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) nicht vereinbar.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München macht in seinem grundlegenden Urteil vom 28.05.2020 »Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken« die Antragstellung auch für juristische Personen wie Vereine, Stiftungen oder GmbHs möglich. (VGH München, 19 B 19.1713 und 19 B 19.1715) weiter

Hannes Jaenicke: »Seit 30 Jahren wird das Tierschutzgesetz wissentlich gebrochen«

»Die Milch macht's«, »Milch macht müde Männer munter«, »Fleisch ist ein Stück Lebenskraft« - wir alle sind mit diesen Werbe-Slogans aufgewachsen. In seinem investigativen Enthüllungsbuch »Die große Sauerei« deckt Hannes Jaenicke die dreistesten Industrie- und Werbelügen auf und erklärt, was Verbraucherinnen und Verbraucher über Fleisch, Milchprodukte und Eier unbedingt wissen sollten, um vor dem Kauf und Verzehr die richtige Entscheidung zu treffen. weiter

FREIHEIT FÜR TIERE-Interview mit Hannes Jaenicke

»Die einzige Antwort auf diese Art der Massentierhaltung ist der Verzicht auf ihre Produkte «
FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit dem Schauspieler und bekannten Umweltschützer Hannes Jaenicke über die Recherchen zu seinem neuen Buch, warum er vor 40 Jahren zum Vegetarier wurde, warum er Hafermilch trinkt, über das Problem, dass immer noch zu viele Menschen schlecht informiert sind und was dagegen zu tun ist. weiter

Ein Jäger steigt aus

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer aus Niederösterreich war seit seiner Jugend leidenschaftlicher Jäger. Schon sein Vater war Jäger und nahm ihn als Kind oft mit auf die Jagd. Mehr als 100 Tiere hat der 67-Jährige in seinem Leben geschossen. Vor 14 Jahren machte er eine Kehrtwende: Von heute auf morgen beendete er das Schießen und verkaufte alle seine 16 Gewehre. Jetzt hat Prof. Winkelmayer ein Buch geschrieben: »Ein Beitrag zur Jagd- und Wildtier-Ethik«. Damit wendet er sich an seine ehemaligen Jagdkollegen und an die nicht jagende Bevölkerung und macht deutlich: »Töten als Freizeitvergnügen ist ethisch nicht vertretbar«. weiter

Interview: Ein Jäger steigt aus

Mit 16 machte er den Jagdschein, 37 Jahre lang ging er auf die Jagd. Dann hörte er von einem Tag auf den anderen mit dem Tiere töten auf. Freiheit für Tiere sprach mit dem Veterinär Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer über seine Erfahrungen und die Gründe, warum er mit der Hobbyjagd Schluss gemacht hat. weiter

Die Vermessung der Ernährung

Haben Sie sich schon einmal überlegt, welche Auswirkung unsere Ernährung, also das, was wir jeden Tag essen, auf die Gesundheit, auf Tiere und Natur, auf Böden und Grundwasser, auf die Artenvielfalt, auf die Regenwälder, auf Menschen in den ärmeren Ländern und auf das Klima hat? Sollten wir vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Umwelt- und Klimakatastrophe, welche unser aller Lebensgrundlagen bedroht, nicht viel mehr über diese Zusammenhänge wissen? weiter

Vermessung der Ernährung: Interview mit Jan Wirsam

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Prof. Dr. Jan Wirsam, wie das Buch Die Vermessung der Ernährung mit Prof. Dr. Claus Leitzmann entstand, aus welchen Gründen die Wissenschaftler mit einigen Kollegen die Forschung über pflanzliche Ernährung so engagiert vorantreiben und warum in Deutschland mehr Hülsenfrüchte wie Linsen, Erbsen, Bohnen, Lupinen und Soja angebaut werden sollten. weiter

Neues Buch von Prof. Reichholf: Stadt, Land, Fuchs

»Unsere Säugetiere verdienen mehr Beachtung; viel mehr, als ihnen gegenwärtig zuteil wird«, ist Prof. Dr. Josef H. Reichholf überzeugt. Sie brauchen neue Freunde! Solche zu gewinnen, ist das Hauptanliegen seines neuesten Buches »Stadt, Land, Fuchs: Das Leben der heimischen Säugetiere«. weiter

Interview mit Prof. Josef H. Reichholf

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit dem renommierten Zoologen über Wildtiere, Jäger, Massentierhaltung und was jeder Einzelne für wild lebende Tiere tun kann. weiter

Das Leid der Stuten für Schweinefleisch

Bisher kannte man die grausamen Stutenblut-Farmen in Argentininen, Urugay und China: Schwangeren Pferden wird dort literweise Blut abgezapft und an die Pharmaindustrie verkauft. Die Hormone der Stuten werden in der industriellen Schweinemast eingesetzt, um die Trächtigkeit der Sauen zu erhöhen und zu synchronisieren. Nachdem immer wieder über die grausamen Blutfarmen in Südamerika berichtet wurde, stoppten einige Pharmakonzerne den Import aus diesen Ländern - und wichen auf Islandponys aus. weiter

Mehr Freiheit für Pferde

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt: Wer ein Tier hält, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Und er darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Doch was bedeutet dies für die heutige Pferdehaltung? weiter

Grausame Tierquälerei für Grana Padano-Käse

Die italienische Tierschutzorganisation Essere Animali dokumentierte in Milchviehbetrieben, die Grana Padano herstellen, schockierende Lebensbedingungen für Kühe und Kälber. Auch Gewalt durch Arbeiter gegenüber Tieren wurde dokumentiert. Grana Padano gehört neben Parmesan und Mozzarella zu den bekanntesten Käsesorten Italiens und ist der weltweit am meisten konsumierte Käse. weiter