Erfolg vor Niedersächs. Oberverwaltungsgericht

Alle Flächen des Ulmenhofs bleiben jagdfrei!

Und: Der Erwerb von Flächen zur Jagdfreistellung

ist rechtens!

Auf dem Ulmenhof, einem Tierheim mit Gnadenhof

Auf dem Ulmenhof, einem Tierheim mit Gnadenhof

in Ostfriesland, leben vor dem Schlachter gerettete Tiere wie Gänse, Kühe, Pferde, Mini-Schweine und Ziegen sowie Fundtiere, darunter zahlreiche Katzen. Sie alle dürfen hier ein Leben in Frieden führen. · Bild: Ulmenhof e.V.

Von Julia Brunke, Redaktion Freiheit für Tiere

Bereits seit 2015 sind etwa 5 Hektar Fläche des Ulmenhofs - ein Tierheim mit Gnadenhof - im Landkreis Aurich (Ostfriesland) offiziell jagdfrei. 2017 hat der Landkreis Aurich zwei weitere Grundstücke, die der Ulmenhof erworben hat, jagdrechtlich befriedet. Doch der betroffene Jagdpächter verklagte den Landkreis auf Rücknahme der Befriedung der beiden Grundstücke. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in seinem Urteil vom 22.10.2018 die Klage des Jagdpächters abgewiesen. Daraufhin zog der Jagdpächter vor das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Zum Glück für den Ulmenhof - und vor allem zum Glück für die Tiere - hatte er auch damit keinen Erfolg: Im August 2019 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts den Antrag des Jagdpächters auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg abgelehnt. Der Ulmenhof bleibt auf allen Flächen jagdfrei!

Auf dem Ulmenhof, einem ehemaligen Bauernhof in Uttum, in der Krummhörn (zwischen Emden und Greetsiel) hat das Ehepaar Huber in Eigeninitiative und Eigenarbeit ein kleines Tierheim mit Gnadenhof aufgebaut. Gnadenbrot-Tiere wie Pferde, Ziegen, Mini-Schweine, Gänse und Fundtiere, wie zahlreiche Katzen, dürfen hier ihren Lebensabend verbringen. Als der Jagdpächter vor einigen Jahren einen Hochsitz in Sichtweite aufgestellt und das Grundstück mit Jagdfreunden betreten hatte, fürchtete das Ehepaar Huber um seine Tiere.

Als der Jagdpächter vor einigen Jahren

Als der Jagdpächter vor einigen Jahren

einen Hochsitz in Sichtweite aufgestellt und das Grundstück mit Jagdfreunden betreten hatte, fürchtete das Ehepaar Huber um seine Tiere. · Bild: Ulmenhof e.V.

Die Hubers beantragten 2013 die jagdrechtliche

Die Hubers beantragten 2013 die jagdrechtliche

Befriedung ihrer Flächen. Der Antrag hatte Erfolg: Zum 1.4.2015 wurden die Grundstücke des Ulmenhofs (etwa 5 Hektar) offiziell jagdfrei. · Bild: Ulmenhof e.V.

Seit 2015 sind 5 Hektar Grundstück jagdfrei

Darum stellten die Grundstückseigentümer im Sommer 2013 für ihre etwa 5 Hektar Fläche einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen. Sie beriefen sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012, in dem festgestellt wurde: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer, welche die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.

Am 28.7.2014 gab die Untere Jagdbehörde des Landkreises Aurich dem Befriedungsantrag statt: Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2015 wurden die Grundstücksflächen des Ulmenhofs offiziell jagdfrei.

Doch der Jagdpächter beharrte darauf,

Doch der Jagdpächter beharrte darauf,

zwei kleine Grundstücke, die direkt an den Ulmenhof angrenzen, weiter zu bejagen, auch diese Hecke (Bild unten), direkt neben dem Parkplatz für die Tierheim-Besucher. Daraufhin kauften die Hubers beide Grundstücke von der Gemeinde und stellten für diese Flächen ebenfalls den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung. 2017 hat der Landkreis Aurich die beiden Grundstücke jagdrechtlich befriedet. Dagegen zog der Jagdpächter vor Gericht: Es sei rechtsmissbräuchlich, wenn Tierschützer Grundstücke erwerben einzig mit dem Ziel, sie jagdrechtlich befrieden zu lassen. · Bilder: Ulmenhof e.V.

Das schmale Grundstück mit der Hecke

Das schmale Grundstück mit der Hecke

wie ein V auf ein Vogelschutz-Gehölz zu, in dem auch Rehe Schutz suchen. · Bild: Ulmenhof e.V.

2017: Der Landkreis Aurich befriedet zwei neue

Grundstücke des Ulmenhofs - Jagdpächter legt

Beschwerde vorm Verwaltungsgericht ein

2017 hat der Landkreis Aurich zwei weitere Grundstücke, die der Ulmenhof erworben hat, jagdrechtlich befriedet. Doch der betroffene Jagdpächter verklagte den Landkreis auf Rücknahme der Befriedung der beiden Grundstücke.

In seiner Klage zweifelte der Jäger die ethischen Gründe der Hubers an. Insbesondere hob der Jäger hervor, dass durch die Befriedung eine vernünftige Revierpflege nicht mehr möglich sei, da das Raubzeug , das sich gerade auf den betroffenen Flächen aufhalte, nicht mehr bejagt werden könne. Außerdem sei der Verkauf der Grundflächen durch die Gemeinde nur zu dem Zweck erfolgt, dem neuen Grundstückseigentümer einen Befriedungsantrag zu ermöglichen. Dies sei nicht rechtens.

Urteil des Verwaltungsgerichts: Ethische Gründe

des Grundstückseigentümers wiegen schwerer als die

Interessen des Jagdpächters

Doch das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in seinem Urteil vom 22.10.2018 die Klage des Jägers abgewiesen. Der Grundstückseigentümer habe glaubhaft gemacht, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehne. Demgemäß könne er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn zugleich auf seinem Grundstück Tiere erschossen würden.

Wörtlich heißt es in dem Urteil: Der Beigeladene betreibt auf den für befriedet erklärten Flächen ein Tierheim bzw. einen Tiergnadenhof. Nach seinen glaubhaften Angaben im Verwaltungs verfahren ist er seit mehr als 30 Jahren aktiv im Tierschutz tätig und hat gemeinsam mit seiner Ehefrau unter hohem Einsatz das Tierheim und den Gnadenhof errichtet. Mit seinem Einsatz für die Tiere kämpfe er tagtäglich um deren Leben. Demgemäß könne er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn zugleich auf seinem Grundstück Tiere erschossen würden. Diese Angaben hat der Beigeladene auch in der mündlichen Verhandlung glaubhaft bestätigt. Der Befriedung der Grundfläche stünden keine Versagungsgründe im Sinne des 6a Abs. 1 Satz 2 BJagdG entgegen.

Auch der Antrag des Jägers, die Befriedung erst zum Ende des Pachtvertrages 2022 auszusprechen, wurde abgewiesen. Dem Grundstückseigentümer sei es, so das Verwaltungsgericht, unter Abwägung mit den schutzwürdigen Belangen der Jagdgenossenschaft nicht zuzumuten, die Befriedung bis zum Ablauf des laufenden Jagdpachtvertrags abzuwarten. Einerseits handle es sich um relativ kleine Flächen, die unmittelbar an bereits bestandskräftig befriedete Flächen angrenzten, die Jagdausübung werde nicht nennenswert beeinträchtigt.

Auf der anderen Seite war gewichtig zu berücksichtigen, dass der Beigeladene in unmittelbarer Nähe zu den fraglichen Flächen ein Tierheim/Tiergnadenhof betreibt, wodurch sich ein erhebliches Interesse an der Nichtausübung der Jagd in diesem Bereich ergibt , heißt es in dem Urteil wortwörtlich weiter.

Gegen jagdrechtliche Befriedung: Jagdpächter zieht

bis vor das Oberverwaltungsgericht

Doch der Jagdpächter beantragte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg Revision beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. Erneut stellte er das Vorliegen ethischer Gründe der Grundstückseigentümer für die jagdrechtliche Befriedung infrage. Er erwartete ein Grundsatzurteil für die deutsche Jägerschaft: Der Verkauf der Grundflächen durch die Gemeinde sei nur zu dem Zweck erfolgt, dem neuen Grundstückseigentümer einen Befriedungsantrag zu ermöglichen. Es sei rechtsmissbräuchlich, wenn Tierschützer ein Grundstück erwerben einzig mit dem Ziel, es jagdrechtlich befrieden zu lassen.

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts:

Der Ulmenhof bleibt auf allen Flächen jagdfrei!

Am 14.8.2019 ging dem Ehepaar Huber der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bezüglich der beantragten Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zu. Den Beschluss zu lesen ist eine wahre Freude - ein wirklicher Erfolg für uns , so Thomas Huber.

Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag des Jagdpächters auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 17.10.2019 abgelehnt. Grundstückseigentümer Thomas Huber habe als Beigeladener in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht glaubhaft gemacht, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen im Sinne von 6a Absatz 1 Satz 1 BJagdG ablehne. Die vom Jagdpächter gegen dieses Urteil erhobenen Einwände seien nicht geeignet, ernstliche Zweifel an deren Richtigkeit zu begründen, so das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss. Das Verwaltungsgericht hat das Vorliegen ethischer Gründe i. S. d. 6a Absatz 1 Satz 1 BJagdG plausibel und nachvollziehbar nach persönlicher Anhörung des Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung im Hinblick auf dessen jahrzehntelanges Engagement im Tierschutz und das Betreiben eines Gnadenhofs, der gerade dem Zweck dient, Tiere vor der Tötung zu bewahren, begründet. (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss 10 LA 390/18 vom 16.7.2019)

Die Hubers müssen nun nicht mehr fürchten,

Die Hubers müssen nun nicht mehr fürchten,

dass die auf dem Gnadenhof lebenden geretteten Katzen, Hunde, Gänse oder irgendein anderes Tier von einem Jäger erschossen werden. · Bilder: Ulmenhof e.V.

Der Erwerb von Flächen zum Zwecke der

jagdrechtlichen Befriedung ist rechtens!

Thomas Huber weist besonders noch auf ein weiteres wichtiges Ergebnis hin: Was ich als extrem wichtig erachte für alle deutschen Jagdgegner bzw. Menschen, die einen Befriedungsantrag stellen möchten, ist Folgendes: Das von der Gegenseite erwartete Grundsatzurteil für die gesamte deutsche Jägerschaft ist vom Tisch. Im Gegenteil: Es ist rechtens, ein Grundstück zu dem Zweck zu erwerben, es jagdrechtlich befrieden zu lassen. Dies ist laut Oberverwaltungsgericht ausdrücklich kein Rechtsmissbrauch.

Wörtlich heißt es dazu im Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht: Ist dagegen das Eigentum an einem Grundstück wirksam erworben worden, ist der Grundeigentümer nach 6a Absatz 1 Satz 1 BJagdG antragsbefugt. Sein Recht, die Befriedung des Grundstücks zu beantragen, besteht ... unabhängig von seinen Nutzungsabsichten bezüglich des Grundstücks. (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss 10 LA 390/18 vom 16.7.2019)

Diesen Satz halte ich für so relevant und weitreichend, dass man ihn deutschlandweit veröffentlichen sollte , so Thomas Huber. Stellen Sie sich einmal die Möglichkeiten vor, die sich finanziell gut gestellten Jagdgegnern hiermit eröffnen! Die Möglichkeit, Grundstücke zum Zweck der jagdrechtlichen Befriedung zu erwerben, ist in meinen Augen ein unglaublicher Erfolg.

Informationen:

Ulmenhof e.V. - Tierheim und Gnadenhof
Esther und Thomas Huber
Brahminenweg 1 26736 Krummhörn, Uttum
Tel. 04920 - 91 08 07 (evtl.lange klingeln lassen!)
e-mail: info@ulmenhofev.de
www.ulmenhofev.de

Helfen Sie mit!

Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen?

Spendenkonto:
Wildtierschutz Deutschland e.V.
IBAN: DE61 4306 0967 6008 6395 00
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

online spenden

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende steuerlich absetzbar.

Informationen: www.zwangsbejagung-ade.de

Freiheit für Tiere 2/2023

Artikelnummer: 2/2023

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Freiheit für Tiere 1/2023

Artikelnummer: 1/2023

Tiernachrichten: Haustiere streicheln wirkt sich positiv auf das Gehirn aus · Neuer Report: Zahl der Vögel nimmt rapide ab wie nie zuvor · So leiden Gänse für "verantwortungsbewusst" produzierte Daunen · Plastikmüll aus der Fischerei: Gefahr für Seevögel! · Studie: Ernähren sich vegane Ausdauersportler gesünder? Studie: Kohlenhydrate aus Getreide, Gemüse & Früchten machen Läufer besonders leistungsfähig · Recht: Keine Jagd auf meinem Grundstück - Die ersten Grundstücke in Thüringen werden endlich jagdfrei! · Jagd und Ethik - Ein Jäger steigt aus: "Töten als Freizeitvergnügen ist ethisch nicht vertretbar" · Ein Jäger steigt aus: Interview mit Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer · "Problemlöser": Karikatur von Bruno Haberzettl · PETITION: Schluss mit der Hobbyjagd! · Tierportrait: Die Weisheit der Füchse · Interview mit Dag Frommhold: Füchsen eine Stimme geben · Wissenschaft: Die Vermessung der Ernährung - Der Zusammenhang von Ernährung, Gesundheit, Umwelt, Artenvielfalt und Klima. Von Prof. Dr. Jan Wirsam & Prof. Dr. Claus Leitzmann · Interview mit Prof. Dr. Jan Wirsam · Giessener vegane Lebensmittelpyramide · Tierfreundlich kochen & backen: Vegan aus dem Ofen · Rezept: Blumenkohl-Käse-Pie · Rezept: Auflauf nach marokkanischer Art · Rezept: Mandel-Kirsch-Crumble ·

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Das Leben im Boden unter unseren Füßen ist ein gigantischer Mikrokosmos von unvorstellbarer Dimension. Ohne diesen Kosmos gäbe es kein Leben auf der Erde, keine Pflanzen und keine Tiere. Doch der Mensch vernichtet das Bodenleben systematisch. Die Folgen sind jetzt schon offensichtlich: Die Zahl der Insekten ist um rund 80 % zurückgegangen und auch die Vögel werden immer seltener. Wie geht es weiter? Welche Alternativen gibt es? Und wird der Mensch sie nutzen?

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Wenn wir durch einen Wald oder über eine Wiese laufen, ist uns wenig bewusst, welch unglaubliches Wunder der Schöpfung sich direkt unter unseren Füßen befindet. Denn im Boden verbirgt sich - zum größten Teil unsichtbar für unsere Augen - billionenfaches Leben. Allein unter der Fläche eines Fußes existieren mehr Lebewesen, als es Menschen auf der ganzen Erde gibt. Ohne diese ausgeklügelte Mikroschöpfung im Boden mit ihren winzigen Lebewesen gäbe es kein Leben auf der Erde.
Der Dokumentarfilm »Der Boden auf dem wir leben - der unbekannte Kosmos« aus dem Verlag Das Brennglas erklärt, warum das so ist.
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