Jagdverbot nicht nur für private Grundeigentümer
Schleswig-Holstein: Tier- und Naturschutzverbände können ihre Flächen jagdrechtlich befrieden lassen
Der Landtag von Schleswig-Holstein hat am 27.4.2016 ein neues Landesnaturschutzgesetz verabschiedet. Im Landesjagdgesetz erhalten jetzt nicht nur private Grundeigentümer, sondern auch Naturschutzverbände und Stiftungen (so genannte juristische Personen ) künftig die Möglichkeit, aus ethischen Gründen ihre Flächen zu befriedeten Bezirken zu erklären.
In 4 Landesjagdgesetz wurde der Absatz 2 neu angefügt: Abweichend von 6a Absatz 1 Satz 1 Bundesjagdgesetz sind auch Grundflächen, die im Eigentum einer juristischen Person stehen, auf deren Antrag hin zu befriedeten Bezirken zu erklären, wenn diese glaubhaft macht, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt. Damit setzt das nördlichste Bundesland das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 in Landesrecht um.
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