Niedersachsen: Freibrief für Abschuss von Wölfen?
Verletzung von Internationalem, Europäischem und Nationalem Tierschutzrecht
Von Dr. Helga Körnig, Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.
Die Niedersächsische Landesregierung muss etwas ganz falsch verstanden haben, als sie die Wolfsverordnung (NWolfVO)* verabschiedete - einen Freibrief für die Dezimierung der in Niedersachsen lebenden Wolfsrudel. Denn nach internationalem, europäischem und sogar deutschem Bundesrecht ist der Wolf eine »streng geschützte« Art, die nicht bejagt oder gar in ihrem Bestand gefährdet werden darf.
Wölfe stehen seit Jahren in der EU unter strengstem Schutz. Doch das Land Niedersachsen setzt Wölfe, die Zäune überwunden haben und bei denen die Gefahr besteht, dass sie »erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten«, auf »geheime Abschusslisten«, so bezeichnet es der NABU.
Und wenn ein Wolf erschossen wird, der gar nicht als» Problemwolf« gilt, ist das für die Landesregierung auch kein Problem: Am 11. Februar 2021 wurde statt des zum Abschuss freigegebenen Rüden des Herzlaker Wolfsrudels eine Wölfin erschossen, die nicht als Problemwölfin bekannt war.
Am 26. Februar wurde eine Wölfin des Ebstorfer Rudels erschossen - und nicht der eigentlich gesuchte Rüde GW1027m. Es sei in der Praxis oft unmöglich, das Tier genau zu identifizieren, so Umweltminister Lies.
Wölfe sind eine nach internationalem, europäischem und deutschen Recht streng geschützte Art
Der Wolf ist nach internationalem Recht gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, nach europäischem Recht auf Grundlage der Berner Konvention und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie FFH und nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Tierart.
Unabhängig von empfohlenen notwendigen und in einigen europäischen Ländern durchaus bewährten Maßnahmen zum Herdenschutz - wie hohe Elektrozäune und die Haltung von Herdenschutzhunden - lässt die Niedersächsische Verordnung nahezu ungeprüft den Abschuss der Wölfe zu.
Durch Tierschützer wurde festgestellt, dass es in 90 % aller Fälle von Schafsverletzungen gar keinen Herdenschutz gab. Dafür stehen aber sogar Gelder der EU zur Verfügung. Dennoch weigern sich die Schäfer, Landwirte und Jäger, für einen ausreichenden Schutz ihrer Herden und anderer Weidetiere zu sorgen. Hier klafft ein großes Defizit. Lieber opfern die Besitzer von Weidetieren ihre Schafe, Pferde und Rinder, als dass sie bereit wären, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Es geht um wirtschaftliche Interessen
Mit Sicherheit dient eine so weitgehende Regelung wie die niedersächsische Verordnung nicht dem »Schutz des Wolfes«, sondern eher dem »Schutz von Jägern, Schäfern und Bauern«, die keineswegs zu den aussterbenden und schützenswerten Arten gehören. Hier geht es ausschließlich um wirtschaftliche Interessen, wie auch in § 5 der Verordnung ganz offen beschrieben wird. Das aber ist mit dem Schutz des Wolfes nicht gemeint. §5 der Verordnung regelt nicht den Schutz des Wolfes, sondern den Schutz vor dem Wolf.
Für Jäger sind die Wölfe außerdem Konkurrenten. Es wäre ein Leichtes, auf die Hobbyjagd zugunsten der Wölfe zu verzichten, und das Wild den natürlichen Beutegreifern zu überlassen.
Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hat sich in diversen Umfragen für die Erhaltung des im Jahre 2000 wieder in Deutschland eingewanderten Wolfes ausgesprochen. Die scheuen und sozialen Tiere haben sich infolge von Aufklärungsarbeit und Schonung gut vermehrt und sind bei großen Teilen der Bevölkerung akzeptiert. Sie sind ungefährlich und bei Begegnungen zurückhaltend.
Die niedersächsischen Politiker und Politikerinnen vertreten die Ansichten und finanziellen Interessen einer Minderheit - der Schutz des Wolfes gerät ins Hintertreffen.
Heutzutage geht es um Naturerhaltung, Tier- und Artenschutz sowie die Bewahrung von Vielfalt und Schönheit unseres Lebensraums Erde. Nicht aber um die mutwillige Ausrottung bzw. Dezimierung international geschützter Arten wie den Wolf und um die Durchsetzung partikularer Interessen. Insofern entspricht die VO gerade nicht dem öffentlichen Interesse , wie in § 6 NWolfVO behauptet wird.
Immer wieder fordern die Deutschen andere europäische Staaten dazu auf, EU-Recht in nationales Recht umzusetzen. Selbst aber haben wir da vieles nachzuholen. So fehlt besonders im Land Niedersachsen immer noch die Ausweisung von 33 von 385 EU-Naturschutzgebieten gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, die bereits bis 2013 hätte erfolgen müssen. Es drohen hohe Strafen, wenn Deutschland das Ultimatum der EU nun bis Mitte Juni 2021 nicht einhält.
Beschwerde gegen Wolfsverordnung bei EU-Kommission
Der NABU hat Beschwerde gegen die Wolfsverordnung des Landes Niedersachsen bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Es werden Verstöße der Verordnung gegen den Artenschutz sowie die Ausnahmen der Europäischen Flora-Fauna-Habitatrichtlinie gerügt. |
PETA: Anzeige gegen Abschuss einer Wölfin
Nach der Tötung einer Wölfin am 11. Februar 2021 im Landkreis Cloppenburg hat die Tierrechtsorganisation PETA die Verantwortlichen angezeigt. |