Tierversuche: Millionenfache Tötung rechtswidrig
Zusätzlich zu den 2,8 Millionen Tieren, die jedes Jahr in Tierversuchen sterben, werden in Deutschland 3,9 Millionen Tiere in Versuchstierzuchten als Überschuss produziert und dann getötet. Da sie nicht in Versuchen gebraucht werden, tauchen diese Tiere in keiner Statistik auf. Ein aktuelles Rechtsgutachten belegt: Die Tötung von 3,9 Millionen Überschuss -Tiere ist ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Recht!
Eine besonders hohe »Ausschuss-Quote« gibt es bei der Zucht genetisch veränderter Tiere, da hier nur ein Bruchteil der gezüchteten Tiere den für die Versuche erwünschten Genotyp aufweist. Erschreckend: In den letzten Jahren waren 40 bis 45 % der eingesetzten Versuchstiere genetisch verändert!
Grundlage für das Rechtsgutachten ist das wegweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2019 zum »Kükenschreddern«: Das wirtschaftliche Interesse für das Töten von jährlich ca. 50 Millionen männlicher Eintagsküken ist kein »vernünftiger Grund« im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Diese Rechtsprechung lasse sich eindeutig auf die Situation der Tierversuche übertragen. »Dem verschwenderischen Halten und Töten von Tieren im System Tierversuch ist spätestens durch das Urteil mit sofortiger Wirkung der Boden entzogen worden«, erklärt Dr. Barbara Felde, Vorstandsmitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht.
Quelle: Rechtsstudie: Tötung überzähliger Versuchs tiere ist rechtswidrig. Pressemitteilung Ärzte gegen Tierversuche, 30.4.2020